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MS BBC Alabama

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90<br />

c) Ausschluss von Kommanditisten gemäß § 17<br />

Absatz 4,<br />

d) Auflösung und Liquidation der Gesellschaft.<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrags sind mit dieser<br />

qualifizierten Mehrheit auch dann zulässig, wenn sie so<br />

schwerwiegend sind, dass sie in die Grundlagen des<br />

Gesellschaftsverhältnisses eingreifen und die rechtliche<br />

und/oder wirtschaftliche Position von Gesellschaftern<br />

entscheidend ändern oder beeinflussen, sofern hieraus<br />

keine unbillige Benachteiligung einzelner Gesellschafter<br />

oder Gesellschaftergruppen entsteht. Sonderrechte eines<br />

Gesellschafters können jedoch nur mit seiner Zustimmung<br />

durch Beschluss aufgehoben werden.<br />

§ 11<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Sofern nicht eine Beschlussfassung im schriftlichen<br />

Verfahren erfolgt, findet die ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

alljährlich innerhalb von 10 Monaten nach<br />

Schluss des Geschäftsjahres statt. Ihre Einberufung erfolgt<br />

unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch<br />

die Komplementärin oder in ihrem Auftrag.<br />

2. Zwischen dem Tag der Absendung des Einladungsschreibens<br />

und dem Tag der Gesellschafterversammlung<br />

(beide Tage mitgerechnet) muss ein Zeitraum von<br />

mindestens drei Wochen liegen. Die Gesellschafter können<br />

Anträge, die Tagungsordnung zu ändern oder zu ergänzen,<br />

bis spätestens zwei Wochen vor der Versammlung bei der<br />

Komplementärin schriftlich einreichen; diese leitet die<br />

Anträge an die übrigen Gesellschafter weiter.<br />

3. Zur ordentlichen Gesellschafterversammlung ist der<br />

Bericht der Geschäftsführung über das vergangene und<br />

das laufende Geschäftsjahr vorzulegen. Die Geschäftsführung<br />

hat die Budgetrechnung für das laufende Geschäftsjahr<br />

zu erstellen und vorzulegen.<br />

4. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen werden<br />

von der Komplementärin einberufen, wenn es das<br />

dringende Interesse der Gesellschaft erfordert oder wenn<br />

Gesellschafter, die zusammen mindestens 15 % des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinigen, dies schriftlich unter<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA”<br />

Übersendung einer Tagesordnung und einer Begründung<br />

verlangen. Ziffer 1 Satz 2 und Ziffer 2 gelten auch für die<br />

außerordentliche Gesellschafterversammlung. Kommt die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin der Aufforderung<br />

von Kommanditisten gemäß Satz 1 zur Einberufung einer<br />

außerordentlichen Gesellschafterversammlung nicht binnen<br />

einer Woche nach, sind die Kommanditisten selbst berechtigt,<br />

eine Gesellschafterversammlung in entsprechender<br />

Form und Frist einzuberufen.<br />

5. Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

kann bis auf sieben Tage verkürzt werden,<br />

wenn dringende Beschlussfassungsgegenstände dies<br />

erfordern.<br />

6. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen Mitgesellschafter, Ehegatten<br />

oder in gerader Linie Verwandten vertreten zu<br />

lassen. Die entsprechende Vollmacht muss schriftlich von<br />

dem Vertretenden erteilt werden und ist von dem Vertreter<br />

in der Gesellschafterversammlung auf Nachfrage vorzulegen.<br />

7. Zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

sind ferner diejenigen Personen zugelassen, deren Anwesenheit<br />

die Komplementärin im Interesse und zur Information<br />

aller Gesellschafter für erforderlich hält.<br />

8. In allen Gesellschafterversammlungen führt die Komplementärin<br />

den Vorsitz.<br />

9. Die Komplementärin hat über die Versammlung ein<br />

von ihr oder dem Protokollführer unterzeichnetes Protokoll<br />

zu fertigen und an alle Gesellschafter in Kopie zu versenden.<br />

Die Gesellschafter können Einwendungen gegen die Richtigkeit<br />

des Protokolls und gegen die Formalien der gefassten<br />

Gesellschafterbeschlüsse nur binnen einer Ausschlussfrist<br />

von zwei Wochen durch schriftliche Mitteilung gegenüber<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin machen. Die<br />

Frist von zwei Wochen beginnt an dem Tag, an welchem<br />

die Komplementärin das Protokoll versendet. Eventuelle<br />

Einwendungen müssen innerhalb der Zwei-Wochen-Frist<br />

bei der Komplementärin eingegangen sein.

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