MS BBC Alabama
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§ 12<br />
Beirat<br />
1. Die Gesellschaft kann einen aus bis zu drei natürlichen<br />
Personen bestehenden Beirat haben.<br />
2. Sofern die Gesellschaft von der Möglichkeit der<br />
Bildung eines Beirates Gebrauch macht, wird ein Mitglied<br />
von der persönlich haftenden Gesellschafterin bestimmt.<br />
Die weiteren Mitglieder werden von der ersten Gesellschafterversammlung<br />
für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.<br />
Eine Wiederwahl ist zulässig. Für jedes Beiratsmitglied<br />
kann ein Ersatzbeiratsmitglied gewählt werden. Beiratsmitglied<br />
kann nur werden, wer nicht bereits mehr als drei<br />
vergleichbare Ämter innehat.<br />
3. Jedes Beiratsmitglied kann vorzeitig abberufen und<br />
wieder bestimmt bzw. wieder gewählt werden. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin kann die Bestellung eines<br />
von der Gesellschafterversammlung gewählten Beiratsmitglieds<br />
aus wichtigem Grund ablehnen. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin kann den Rücktritt eines von<br />
der Gesellschafterversammlung gewählten Beiratsmitglieds<br />
verlangen oder im Falle der Weigerung das betreffende<br />
Beiratsmitglied abberufen, wenn nach dessen Wahl dafür<br />
ein wichtiger Grund bekannt wird. Ein wichtiger Grund in<br />
diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn das<br />
Beiratsmitglied in einer organschaftlichen oder vertraglichen<br />
Beziehung zu einem Konkurrenzunternehmen der in<br />
§ 4 genannten Kommanditisten oder deren verbundener<br />
Unternehmen steht. In diesem Fall bestellt die Gesellschafterversammlung<br />
unverzüglich ein neues Beiratsmitglied.<br />
4. Der Beirat ist kein Aufsichtsrat. Seine Aufgabe besteht<br />
darin, die Komplementärin bei der Geschäftsführung zu<br />
beraten und zu unterstützen.<br />
5. Jedes Beiratsmitglied kann sein Amt jederzeit durch<br />
Erklärung gegenüber der Komplementärin niederlegen.<br />
Scheidet ein Beiratsmitglied vorzeitig aus, tritt das Ersatzbeiratsmitglied<br />
an seine Stelle. Ist kein Ersatzbeiratsmitglied<br />
vorhanden, kann auf der nächsten Gesellschafterversammlung<br />
ein neues Beiratsmitglied gewählt werden.<br />
6. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt<br />
einen Vorsitzenden aus dem Kreis der Beiratsmitglieder.<br />
W. Bockstiegel GmbH & Co.<br />
Reederei KG<br />
<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA“<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Sitzungen des Beirats sind von dem Vorsitzenden mündlich<br />
oder schriftlich einzuberufen. Die Komplementärin ist<br />
berechtigt, an den Beiratssitzungen teilzunehmen, ohne<br />
ein Stimmrecht zu haben. Die Komplementärin kann auch<br />
einen Vertreter zu der Beiratssitzung entsenden.<br />
7. Beschlüsse des Beirats sind in Beiratssitzungen zu<br />
fassen. Sie sind in einem Protokoll festzuhalten. Der Beirat<br />
entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br />
8. Die Beiratsmitglieder haben bei ihrer Beiratstätigkeit<br />
ordentlich und gewissenhaft zu handeln. Über vertrauliche<br />
Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich<br />
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre<br />
Tätigkeit im Beirat bekannt geworden sind, haben sie<br />
Stillschweigen zu bewahren.<br />
9. Eine Vergütung der Tätigkeit der Beiratsmitglieder<br />
durch die Gesellschaft erfolgt nicht.<br />
§ 13<br />
Vergütungen, Gewinn- und Verlustverteilung<br />
1. Die Komplementärin erhält für ihr Haftungsrisiko eine<br />
Vergütung in Höhe von EUR 5.000 pro Geschäftsjahr.<br />
2. Die W. Bockstiegel Reederei GmbH & Co. KG erhält<br />
als Vertragsreeder für die Bereederung des Schiffs eine<br />
Vergütung nach Maßgabe des Vertragsreedervertrags.<br />
Der Vertragsreeder erhält für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen<br />
eine Vergütung in Höhe von 5 % der Bruttoeinnahmen<br />
einschließlich verdienter Überliegegelder, Hilfslöhne<br />
und Bergungseinnahmen sowie der Versicherungsleistungen<br />
für Zeitausfälle. Für Werft- und Stilliegezeiten<br />
erhält der Vertragsreeder eine Vergütung von EUR 100<br />
pro Tag. Für die Übernahme der Buchhaltung und die<br />
Erstellung des Jahresabschlusses erhält der Vertragsreeder<br />
eine monatliche Vergütung von EUR 400 zzgl. Mehrwertsteuer<br />
sowie einen pauschalen Aufwendungsersatz in<br />
Höhe von EUR 200 zzgl. Mehrwertsteuer monatlich. Reisekosten<br />
für Inspektionen außerhalb der Bundesrepublik<br />
Deutschland sowie außergewöhnliche Auslagen in Havariefällen<br />
sind gesondert zu vergüten.<br />
Wird das Schiff veräußert oder tritt der Totalverlust des<br />
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