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MS BBC Alabama

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§ 12<br />

Beirat<br />

1. Die Gesellschaft kann einen aus bis zu drei natürlichen<br />

Personen bestehenden Beirat haben.<br />

2. Sofern die Gesellschaft von der Möglichkeit der<br />

Bildung eines Beirates Gebrauch macht, wird ein Mitglied<br />

von der persönlich haftenden Gesellschafterin bestimmt.<br />

Die weiteren Mitglieder werden von der ersten Gesellschafterversammlung<br />

für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.<br />

Eine Wiederwahl ist zulässig. Für jedes Beiratsmitglied<br />

kann ein Ersatzbeiratsmitglied gewählt werden. Beiratsmitglied<br />

kann nur werden, wer nicht bereits mehr als drei<br />

vergleichbare Ämter innehat.<br />

3. Jedes Beiratsmitglied kann vorzeitig abberufen und<br />

wieder bestimmt bzw. wieder gewählt werden. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin kann die Bestellung eines<br />

von der Gesellschafterversammlung gewählten Beiratsmitglieds<br />

aus wichtigem Grund ablehnen. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin kann den Rücktritt eines von<br />

der Gesellschafterversammlung gewählten Beiratsmitglieds<br />

verlangen oder im Falle der Weigerung das betreffende<br />

Beiratsmitglied abberufen, wenn nach dessen Wahl dafür<br />

ein wichtiger Grund bekannt wird. Ein wichtiger Grund in<br />

diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn das<br />

Beiratsmitglied in einer organschaftlichen oder vertraglichen<br />

Beziehung zu einem Konkurrenzunternehmen der in<br />

§ 4 genannten Kommanditisten oder deren verbundener<br />

Unternehmen steht. In diesem Fall bestellt die Gesellschafterversammlung<br />

unverzüglich ein neues Beiratsmitglied.<br />

4. Der Beirat ist kein Aufsichtsrat. Seine Aufgabe besteht<br />

darin, die Komplementärin bei der Geschäftsführung zu<br />

beraten und zu unterstützen.<br />

5. Jedes Beiratsmitglied kann sein Amt jederzeit durch<br />

Erklärung gegenüber der Komplementärin niederlegen.<br />

Scheidet ein Beiratsmitglied vorzeitig aus, tritt das Ersatzbeiratsmitglied<br />

an seine Stelle. Ist kein Ersatzbeiratsmitglied<br />

vorhanden, kann auf der nächsten Gesellschafterversammlung<br />

ein neues Beiratsmitglied gewählt werden.<br />

6. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt<br />

einen Vorsitzenden aus dem Kreis der Beiratsmitglieder.<br />

W. Bockstiegel GmbH & Co.<br />

Reederei KG<br />

<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA“<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Sitzungen des Beirats sind von dem Vorsitzenden mündlich<br />

oder schriftlich einzuberufen. Die Komplementärin ist<br />

berechtigt, an den Beiratssitzungen teilzunehmen, ohne<br />

ein Stimmrecht zu haben. Die Komplementärin kann auch<br />

einen Vertreter zu der Beiratssitzung entsenden.<br />

7. Beschlüsse des Beirats sind in Beiratssitzungen zu<br />

fassen. Sie sind in einem Protokoll festzuhalten. Der Beirat<br />

entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br />

8. Die Beiratsmitglieder haben bei ihrer Beiratstätigkeit<br />

ordentlich und gewissenhaft zu handeln. Über vertrauliche<br />

Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich<br />

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre<br />

Tätigkeit im Beirat bekannt geworden sind, haben sie<br />

Stillschweigen zu bewahren.<br />

9. Eine Vergütung der Tätigkeit der Beiratsmitglieder<br />

durch die Gesellschaft erfolgt nicht.<br />

§ 13<br />

Vergütungen, Gewinn- und Verlustverteilung<br />

1. Die Komplementärin erhält für ihr Haftungsrisiko eine<br />

Vergütung in Höhe von EUR 5.000 pro Geschäftsjahr.<br />

2. Die W. Bockstiegel Reederei GmbH & Co. KG erhält<br />

als Vertragsreeder für die Bereederung des Schiffs eine<br />

Vergütung nach Maßgabe des Vertragsreedervertrags.<br />

Der Vertragsreeder erhält für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen<br />

eine Vergütung in Höhe von 5 % der Bruttoeinnahmen<br />

einschließlich verdienter Überliegegelder, Hilfslöhne<br />

und Bergungseinnahmen sowie der Versicherungsleistungen<br />

für Zeitausfälle. Für Werft- und Stilliegezeiten<br />

erhält der Vertragsreeder eine Vergütung von EUR 100<br />

pro Tag. Für die Übernahme der Buchhaltung und die<br />

Erstellung des Jahresabschlusses erhält der Vertragsreeder<br />

eine monatliche Vergütung von EUR 400 zzgl. Mehrwertsteuer<br />

sowie einen pauschalen Aufwendungsersatz in<br />

Höhe von EUR 200 zzgl. Mehrwertsteuer monatlich. Reisekosten<br />

für Inspektionen außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland sowie außergewöhnliche Auslagen in Havariefällen<br />

sind gesondert zu vergüten.<br />

Wird das Schiff veräußert oder tritt der Totalverlust des<br />

E M I S S I O N S P R O S P E K T 91

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