MS BBC Alabama
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Steuerliche Aspekte und Grundlagen<br />
Jahren, bei Veräußerung der Schiffe oder der Beteiligung<br />
sowie bei Wegfall der Voraussetzungen) hinzuzurechnen.<br />
Im vorliegenden Konzept soll die Tonnagegewinnermittlung<br />
ab dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung der Schiffe mit<br />
Wirkung ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres (1. Januar<br />
2008) zur Anwendung kommen. Sofern die Emittentin<br />
planmäßig zur Tonnagebesteuerung optiert und bei dieser<br />
Gewinnermittlung bleibt, fällt kein zu versteuerndes<br />
Veräußerungsergebnis bei Verkauf der Schiffe an. Da die<br />
Emittentin von Anfang an die Tonnagegewinnermittlung<br />
anwendet, sind keine Unterschiedsbeträge zu versteuern.<br />
ANWENDUNG DES § 15a ESTG<br />
Grundsätzlich findet § 15a EStG auch während des Tonnagesteuerzeitraumes<br />
uneingeschränkt Anwendung mit der<br />
Folge, dass parallel zur Tonnagegewinnermittlung eine<br />
Steuerbilanz aufzustellen ist.<br />
Ferner können Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen<br />
durch die Emittentin, bei denen es sich steuerlich um Entnahmen<br />
handelt, zur Anwendung des § 15a Abs. 3 EStG<br />
führen, wenn durch sie ein negatives Kapitalkonto entsteht<br />
und eine Haftung aufgrund des § 171 Abs. 1 HGB nicht<br />
vorliegt. In diesem Fall ist neben dem Tonnagesteuergewinn<br />
ein fiktiver Gewinn in Höhe der jeweiligen Ausschüttung<br />
gesondert zu versteuern. Nach dem Konzept der Emittentin<br />
werden den Anlegern jedoch keine ausgleichsfähigen<br />
Verluste zugewiesen, so dass der Regelungsbereich des<br />
§ 15a Abs. 3 EStG nicht berührt ist.<br />
FESTSTELLUNG VON GEWINN UND VERLUST<br />
Das nach Kostenerstattungen und Vergütungen verbleibende<br />
Ergebnis wird auf die Kommanditisten grundsätzlich<br />
im Verhältnis ihrer zum Abschlussstichtag gezeichneten<br />
Kapitaleinlage (Pflichteinlage) zum gezeichneten Gesamtkapital<br />
(zum Abschlussstichtag gezeichneten Pflichteinlagen)<br />
verteilt.<br />
BESTEUERUNGSVERFAHREN<br />
Die Emittentin wird beim zuständigen Finanzamt mit einer<br />
W. Bockstiegel GmbH & Co.<br />
Reederei KG<br />
<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA“<br />
eigenen Steuernummer geführt. Das Finanzamt wird die<br />
steuerliche Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer<br />
einheitlich feststellen und das Ergebnis dieser Feststellung<br />
den Wohnsitzfinanzämtern der Beteiligten auf dem Amtswege<br />
mitteilen.<br />
Soweit im Einzelfall der Beteiligte zu berücksichtigende<br />
persönliche Sonderbetriebseinnahmen erzielt hat, sind<br />
diese der Emittentin mitzuteilen, damit sie im Rahmen des<br />
Feststellungsverfahrens berücksichtigt werden können.<br />
Sonderbetriebsausgaben, welche nicht im direkten Zusammenhang<br />
mit Sonderbetriebseinnahmen stehen, wie z.B.<br />
Zinszahlungen auf eine individuelle Fremdfinanzierung der<br />
Beteiligung und Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme<br />
an Gesellschafterversammlungen, können bei einer<br />
Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagebesteuerung)<br />
gemäß des Anwendungserlasses des BMF zum § 5a EStG<br />
vom 12. Juni 2002 nicht berücksichtigt werden.<br />
VERLUSTRÜCK- UND -VORTRAG / VERLUSTAUSGLEICH<br />
Mit dem im Jahre 2005 in das Einkommensteuergesetz<br />
eingeführten § 15b EStG wird die Abzugsfähigkeit von Verlusten<br />
für Beitritte ab dem 10. November 2005 eingeschränkt.<br />
Anlegern, denen durch die Investition in Schiffs- und anderen<br />
Fonds Verluste entstehen, können diese nur noch mit<br />
Gewinnen des gleichen Fonds steuerlich verrechnen.<br />
Durch die sofortige Option zur Tonnagebesteuerung im<br />
Jahr der Anschaffung der Seeschiffe entstehen ertragsteuerlich<br />
keine Verluste. Damit ist eine Auswirkung dieser<br />
Steuerrechtsänderung auf diesen Fonds nicht zu erwarten.<br />
EINKOMMENSTEUERSATZ/SOLIDARITÄTSZUSCHLAG<br />
Zusätzlich zur Einkommensteuer (der Spitzensteuersatz<br />
2007 beträgt 42%, ab 2008: 45%) wird ein Solidaritätszuschlag<br />
in Höhe von 5,5% der festgesetzten Einkommensteuer<br />
des Anlegers erhoben. Dies wirkt sich bei den<br />
Anlegern als zusätzliche Belastung aus. Im Fondskonzept<br />
wird durchgängig mit einem Solidaritätszuschlag in Höhe<br />
von 5,5% gerechnet.<br />
E M I S S I O N S P R O S P E K T 61