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MS BBC Alabama

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Erläuterungen zur Ertragsprognose<br />

16 Jahren, unter Berücksichtigung des Schrottwertes,<br />

linear abgeschrieben. Die Abschreibungen mindern das<br />

steuerbilanzielle Ergebnis gemäß § 5 EStG.<br />

STEUERBILANZIELLES ERGEBNIS GEMÄß § 5 ESTG<br />

In dieser Zeile werden die prognostizierten steuerbilanziellen<br />

Ergebnisse dargestellt, die auf Grundlage des so<br />

genannten Betriebsvermögensvergleichs gemäß § 5 EStG<br />

ermittelt werden. Die Ertragsprognose führt nach Ablauf<br />

des Prognosezeitraums zu einem steuerlichen Totalgewinn<br />

(mit Veräußerungsgewinn) in Höhe von TEUR 11.925.<br />

STEUERLICHE ERGEBNISSE (TONNAGESTEUER)/ IN %<br />

Die Emittentin optiert ab Übernahme des Schiffes in 2008<br />

zur Tonnagebesteuerung gemäß § 5a EStG. Die jährliche<br />

Gewinnzuweisung wird demnach pauschal auf Basis der<br />

Nettoraumzahl des Schiffes ermittelt. Das tatsächlich<br />

erzielte Ergebnis ist für die Besteuerung auf Anlegerebene<br />

grundsätzlich unmaßgeblich.<br />

Bei 365 Betriebstagen ergibt sich jährlich ein Tonnagesteuerergebnis<br />

in Höhe von EUR 11.417,20; dies entspricht<br />

0,16404% des Kommanditkapitals. Für den Anleger ergibt<br />

sich somit gemäß § 5a EStG eine jährliche Ergebniszuweisung<br />

von 0,16404%, bezogen auf die übernommene Kommanditeinlage.<br />

Da die Option zur pauschalen Gewinnermittlung nach<br />

§ 5a EStG bereits für das Jahr 2008 vorgesehen ist, ent-<br />

<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA”<br />

fällt eine Steuerlast bei Veräußerung des Schiffes oder<br />

der Veräußerung von Anteilen an der Emittentin, da diese<br />

durch die pauschale Gewinnermittlung bereits abgegolten<br />

sind.<br />

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUERLICHE WERTE<br />

Hier werden die prognostizierten erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />

Werte für Anleger in Prozent der Beteiligungssumme<br />

dargestellt. Diese Werte werden ausgehend<br />

von den steuerlichen Kapitalkonten der Anleger berechnet,<br />

die für alle Anleger zu führen sind. Bei der Berechnung<br />

des Kapitalkontos eines Anlegers wird von seiner eingezahlten<br />

Kommanditeinlage ausgegangen, wobei in der<br />

Prognoserechnung davon ausgegangen wird, dass die<br />

erste Einzahlung noch im Jahre 2007 erfolgt. Dem steuerlichen<br />

Kapitalkonto werden steuerliche Gewinne bzw.<br />

Verluste (nach Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5<br />

EStG berechnet) hinzugerechnet bzw. abgezogen. Auszahlungen<br />

an den Anleger führen zu einem geringeren Kapitalkonto<br />

und somit zu einem geringeren erbschaft- und<br />

schenkungsteuerlichen Wert der Beteiligung.<br />

Die hier dargestellten erbschaft- und schenkungsteuerlichen<br />

Werte entsprechen den aktuell geltenden Bewertungsrichtlinien.<br />

Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts<br />

wird es bis spätestens zum 31. Dezember<br />

2008 eine Neuregelung des geltenden Erbschaftund<br />

Schenkungsteuerrechts geben, wodurch es zu Anpassungen<br />

der Werte kommen wird (vgl. hierzu „Risiken der<br />

Beteiligung” auf den Seiten 9 ff. und „Steuerliche Aspekte<br />

und Grundlagen” auf den Seiten 58 ff ).

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