15.10.2013 Aufrufe

MS BBC Alabama

MS BBC Alabama

MS BBC Alabama

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gesellschafterin. Sie muss die Geschäfte der Gesellschaft<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns führen und<br />

hat bei der Bereederung die gleiche Sorgfalt anzuwenden,<br />

die sie anderen ihrer Disposition unterliegenden Schiffen<br />

widmet. Unter Berücksichtigung dieser Pflichten kann die<br />

Komplementärin nach freiem Ermessen über das Schiff<br />

verfügen und Befrachtungs- und Charterverträge sowie<br />

Währungsgeschäfte für die Gesellschaft abschließen.<br />

Über außergewöhnliche Vorkommnisse von besonderer<br />

Bedeutung muss sie den Gesellschaftern berichten.<br />

2. Die Komplementärin ist in der Geschäftsführung frei,<br />

soweit nicht Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

Anweisungen für die Geschäftsführung geben.<br />

3. Folgende Geschäfte und Handlungen, die nach Art,<br />

Umfang und Risiko den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs<br />

überschreiten, bedürfen der Zustimmung<br />

durch Gesellschafterbeschluss gemäß §§ 10, 11 bzw.<br />

stattdessen – wenn es einen Beirat gibt – des Beirats:<br />

88<br />

a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken<br />

und grundstücksgleichen Rechten,<br />

b) Erwerb, Belastung, Veräußerung oder Ausflaggen<br />

des Schiffes bzw. von weiteren Schiffen der Gesellschaft,<br />

soweit nicht im Geschäftsplan vorgesehen,<br />

c) Aufnahme von Krediten, die über den Rahmen<br />

des üblichen Geschäftsbetriebs hinausgehen.<br />

Dazu gehören nicht die im Investitionsplan aufgeführten<br />

Kredite und kurzfristige, den Betrag<br />

von EUR 300.000 nicht übersteigende Kredite für<br />

die Aufrechterhaltung des Schifffahrtsbetriebs<br />

sowie Kredite von Gesellschaften der Bockstiegel-<br />

Gruppe,<br />

d) Gewährung von Darlehen im Gesamtbetrag von<br />

mehr als EUR 300.000,<br />

e) Baumaßnahmen, Reparaturen am Schiff, die nicht<br />

im Jahresbudget vorgesehen sind und im Einzelfall<br />

oder im Jahr voraussichtlich Kosten von mehr als<br />

EUR 500.000 verursachen werden, es sei denn,<br />

die Baumaßnahmen bzw. Reparaturen dienen der<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA”<br />

Erhaltung der Klasse oder sind in Notfällen unausweichlich,<br />

f) Abschluss, Änderung und Beendigung von Verträgen<br />

über die Beschäftigung des Schiffs, wenn<br />

dessen Konditionen erheblich negativ von den<br />

marktüblichen Bedingungen für vergleichbare<br />

Schiffe abweichen,<br />

g) sonstige Geschäfte nach Übernahme des Schiffes<br />

mit einem Obligo von mehr als EUR 300.000,<br />

h) Stellung und Rücknahme eines Antrags auf Tonnagebesteuerung,<br />

ausgenommen der erstmalige<br />

Antrag auf Optierung zur konzeptgemäßen Tonnagebesteuerung<br />

im Jahr der Schiffsübernahme.<br />

4. Die unter Ziffer 3 genannten Einschränkungen beziehen<br />

sich jedoch nicht auf Verträge, die zur Indienststellung<br />

des Schiffs notwendig sind, und nicht auf Kreditaufnahmen<br />

zum Zwecke der Vorfinanzierung des Schiffs oder des<br />

Eigenkapitals und nicht auf die Aufnahme der für die<br />

Endfinanzierung notwendigen Kredite und damit im Zusammenhang<br />

stehender Bestellung von Sicherheiten.<br />

5. In Eilfällen hat die Komplementärin das Recht, unaufschiebbare<br />

Rechtsgeschäfte und -handlungen, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gemäß Ziffer 3 hinausgehen,<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes<br />

auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft vorzunehmen.<br />

Die Gesellschafter sind dann unverzüglich darüber<br />

zu unterrichten.<br />

6. Die Komplementärin darf zur Ausübung ihres Geschäftsführungsauftrags<br />

dritte Personen heranziehen. Sie wird<br />

insbesondere für die Gesellschaft einen Vertragsreedervertrag<br />

abschließen. Die Kosten hierfür trägt die Gesellschaft.<br />

7. Die Gesellschafter sind nur aus wichtigem, von der<br />

Komplementärin zu vertretendem Grund berechtigt, durch<br />

Beschluss, der einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />

Stimmen bedarf, der Komplementärin die Vertretungsmacht<br />

und Geschäftsführungsbefugnis zu entziehen und gleichzeitig<br />

einen oder mehrere natürliche oder juristische<br />

Personen als Komplementär(e) in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />

Die Komplementärin hat bei einem solchen<br />

Beschluss kein Stimmrecht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!