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MS BBC Alabama

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Steuerliche Aspekte und Grundlagen<br />

angerechnet werden. Durch die Unternehmenssteuerreform<br />

wird ab dem Jahr 2009 für im Privatbereich erzielte<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen, z. B. Dividenden, eine<br />

Abgeltungssteuer mit einem besonderen Einkommensteuersatz<br />

von 25% an die Stelle des Halbeinkünfteverfahrens<br />

treten.<br />

Gewinne aus der Beteiligung einer Kapitalgesellschaft<br />

unterliegen bei dieser nicht der Gewerbesteuer, da sie<br />

nach § 9 Nr.2 GewStG gekürzt werden.<br />

Im Ergebnis führt die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft<br />

zu einer höheren Steuerbelastung als die unmittelbare<br />

Beteiligung einer natürlichen Person an der Emittentin,<br />

sofern die Beteiligungserträge an die Anteilseigner der<br />

beteiligten Kapitalgesellschaft ausgeschüttet werden und<br />

diese natürliche Personen sind.<br />

BETRIEBSFINANZAMT<br />

Für die Emittentin ist das Betriebsfinanzamt am Sitz der<br />

Gesellschaft zuständig.<br />

VORBEHALT<br />

Alle steuerlichen Folgen stehen unter dem Vorbehalt der<br />

Anerkennung durch die Finanzverwaltung und gehen von<br />

der derzeit gültigen Steuergesetzgebung und den Regelungen<br />

der Unternehmenssteuerreform 2008 aus. Das steuerliche<br />

Konzept des Beteiligungsangebots ist hinsichtlich<br />

der Merkmale der Tonnagesteuer nach § 5a EStG vergleich-<br />

W. Bockstiegel GmbH & Co.<br />

Reederei KG<br />

<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA“<br />

bar mit wesentlichen Teilen steuerlicher Konzeptionen<br />

anderer Gesellschaften, die von der Finanzverwaltung in<br />

der Vergangenheit grundsätzlich anerkannt wurden. Die<br />

abschließende Würdigung der steuerlich relevanten Sachverhalte<br />

wird jedoch erst im Rahmen einer steuerlichen<br />

Außenprüfung (Betriebsprüfung) erfolgen.<br />

Die steuerliche Außenprüfung sowie Änderungen des<br />

Steuerrechts, der Verwaltungspraxis der Finanzbehörden<br />

oder höchstrichterliche Urteile können zu Abweichungen<br />

gegenüber der steuerlichen Konzeption, und daraus resultierend,<br />

zu Abweichungen im Kapitalrückfluss führen. Eine<br />

Haftung für die Nichtanerkennung der Gesamtkonzeption<br />

oder Teilen hiervon durch die Finanzverwaltung kann nicht<br />

übernommen werden.<br />

Bei der Ausarbeitung der vorstehenden steuerlichen Grundlagen<br />

hat sich die Emittentin von einer Steuerberatungsgesellschaft<br />

beraten lassen. Grundlage des Vertrages bildet<br />

eine Vereinbarung, nach der die Steuerberatungsgesellschaft,<br />

auch im Verhältnis zu Dritten, ihre Haftung nach<br />

den „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater,<br />

Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften“<br />

in der Fassung vom 1. März 2007 auf den allgemein üblichen<br />

Rahmen von 2,5 Mio. EUR begrenzt.<br />

Sofern festgestellte steuerliche Ergebnisse bei einem<br />

Anleger zu Steuernachzahlungen führen, sind diese ab<br />

dem 16. Monat nach Ablauf des Jahres, für das der Bescheid<br />

ergeht, mit monatlich 0,5% zu verzinsen.<br />

Eine gesonderte Darstellung der steuerlichen Risiken<br />

befindet sich auf den Seiten 9 ff.<br />

E M I S S I O N S P R O S P E K T 65

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