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MS BBC Alabama

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zur Folge, dass ein Teil der Besatzung gegen EU-Personal<br />

ausgetauscht werden müsste und somit die Personalkosten<br />

erheblich ansteigen würden.<br />

10<br />

KURSRISIKEN<br />

Wechselkursrisiken bestehen in der Investitionsphase,<br />

während der gesamten Betriebsphase sowie in der<br />

Veräußerungsphase. Wechselkurse können sich negativer<br />

entwickeln als prospektiert. Hierdurch besteht das Risiko,<br />

dass durch die Umrechnung beispielsweise Einnahmen<br />

geringer bzw. Kosten höher ausfallen als erwartet. Auch<br />

bei einer eventuellen Umfinanzierung besteht das Risiko,<br />

dass ungünstige Wechselkurse negative Auswirkungen<br />

auf den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft haben.<br />

ZINSEN<br />

Der Gesamtkapitaldienst ist von den gewählten Krediten<br />

sowie den Zins- und Tilgungsvereinbarungen abhängig.<br />

Am Finanzmarkt lassen sich Zinsanschlussvereinbarungen<br />

für die Schiffshypothekendarlehen u. U. nur zu ungünstigeren<br />

Konditionen abschließen als im Prospekt beschrieben<br />

(höhere Zinssätze). Ist der tatsächliche Zinssatz höher als<br />

der kalkulierte Zinssatz oder die tatsächliche Darlehensvaluta<br />

höher als für den gegebenen Zeitpunkt kalkuliert,<br />

so hat dies negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft und die Höhe der Auszahlungen an die<br />

Anleger. Nicht ausgeschlossen werden kann des Weiteren,<br />

dass die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen<br />

für das Schiffshypothekendarlehen nicht erbracht<br />

werden können. Die finanzierende Bank ist dann zur<br />

Kündigung des Darlehens und zur Verwertung der Sicherheiten<br />

berechtigt. Dies hätte zur Folge, dass der Anleger<br />

mit finanziellen Einbußen bzw. mit dem Totalverlust seiner<br />

Beteiligung rechnen müsste.<br />

VERÄUßERUNG<br />

In der Prognoseberechnung wurde für das Jahr 2023 ein<br />

Veräußerungserlös in Höhe von EUR 8.360.000 unterstellt.<br />

Der beim späteren Verkauf des Schiffs erzielbare<br />

Veräußerungserlös hängt maßgeblich von der für gebrauchte<br />

Schiffe dieser Klasse dann vorherrschenden Marktsitu-<br />

Risiken der Beteiligung<br />

<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA”<br />

ation sowie vom Pflegezustand des Schiffes ab und ist<br />

daher nicht exakt planbar. Eine schwache Marktsituation<br />

zum Zeitpunkt der Veräußerungen kann zu geringeren als<br />

den kalkulierten Veräußerungserlösen führen. Im Extremfall<br />

ist eine Veräußerung zum Schrottpreis denkbar. Dieses<br />

wirkt sich negativ auf die verbleibende Liquidität der<br />

Emittentin, die bis zu ihrer Liquidation an den Anleger<br />

ausgezahlt werden kann, aus. Weiterhin sei in diesem<br />

Zusammenhang auf das Währungsrisiko hingewiesen, wenn<br />

das Schiff in einer anderen Währung als Euro veräußert<br />

wird.<br />

Die Veräußerung ist für den einzelnen Gesellschafter nicht<br />

planbar, da diese von der Gesellschafterversammlung<br />

beschlossen wird.<br />

STEUERGESETZGEBUNG<br />

Im Allgemeinen bestehen die Risiken steigender Steuerbelastungen,<br />

der Einschränkung steuerlicher Vergünstigungen<br />

sowie die Möglichkeit der abweichenden Beurteilung von<br />

Gesetzen, Erlassen und Verordnungen. Im Einzelnen lassen<br />

sich folgende steuerliche Risikoaspekte unterscheiden:<br />

EINKOMMENSTEUERLICHE RISIKOASPEKTE<br />

Das steuerliche Konzept des Fonds wurde auf der Grundlage<br />

der gegenwärtig geltenden Rechtslage, insbesondere<br />

der derzeit geltenden Regelungen zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach der geführten Tonnage (§ 5a EStG, Tonnagesteuer)<br />

entwickelt. Die bestehende steuerliche Position<br />

kann sich in der Zukunft ändern und damit zu höheren<br />

Steuern führen.<br />

Der Antrag zur Tonnagesteuer gemäß § 5a Abs. 3 EStG<br />

soll im Jahr der Indienststellung des Schiffes (2008) mit<br />

Wirkung ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres unter Abgeltung<br />

der steuerlichen Ergebnisse der Vorlaufphase gestellt<br />

werden. Durch die pauschalierte Gewinnermittlung nach<br />

der geführten Tonnage sollen sich für die Anleger bis zum<br />

Beginn des Schiffsbetriebes steuerliche Ergebnisse von<br />

EUR 0,00 ergeben (vgl. Tz. 4 und 14 des BMF-Schreibens<br />

vom 12. Juni 2002; BStBl. I 2002, S. 614 ff.). Ab dem Beginn<br />

des Schiffsbetriebes ergeben sich niedrige positive<br />

steuerliche Ergebnisse, die allerdings auch dann entstehen,<br />

wenn die Emittentin – wie in der Anfangsphase – tatsächlich

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