MS BBC Alabama
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4. Bei abweichenden Veranlagungen bzw. späteren<br />
Änderungen infolge von Betriebsprüfungen ist der Jahresabschluss,<br />
der auf die Bestandskraft des Steuerbescheids<br />
folgt, soweit als möglich nach Maßgabe der finanzamtliche<br />
Festsetzung aufzustellen.<br />
5. Die Komplementärin kann die Führung der Bücher<br />
und die Erstellung der Jahresabschlüsse dem Vertragsreeder<br />
übertragen, der seinerseits an die Bestimmungen<br />
dieses Vertrages gebunden ist.<br />
6. Die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses<br />
trägt die Gesellschaft.<br />
§ 15<br />
Kündigung<br />
1. Die Gesellschafter können den Gesellschaftsvertrag<br />
jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des<br />
Kalenderjahres kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember<br />
2023.<br />
2. Die Kündigung durch den Kommanditisten hat schriftlich<br />
mit eingeschriebenem Brief gegenüber der Komplementärin<br />
zu erfolgen.<br />
Für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigung bei<br />
der Komplementärin maßgebend. Die Kündigung der<br />
Komplementärin hat schriftlich durch eingeschriebenen<br />
Brief an alle Gesellschafter zu erfolgen.<br />
3. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus §§ 17<br />
und 18.<br />
§ 16<br />
Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Vorkaufsrecht<br />
1. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung ganz oder<br />
teilweise auf seinen Ehegatten, seine Abkömmlinge oder<br />
andere Gesellschafter übertragen. Es dürfen jedoch keine<br />
Anteile von unter EUR 10.000,00 gebildet werden.<br />
2. Die Übertragung auf andere Personen ist nur ganz<br />
und nicht teilweise und nur mit Zustimmung der Komplementärin<br />
möglich. Ein Gesellschafter, der seine Anteile<br />
auf Dritte übertragen will, hat sie zunächst der Komple-<br />
W. Bockstiegel GmbH & Co.<br />
Reederei KG<br />
<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA“<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
mentärin unter Nennung des Preises schriftlich zum Erwerb<br />
anzubieten. Die Komplementärin hat ein Vorkaufsrecht.<br />
Sie ist berechtigt, den Anteil selbst zu erwerben oder<br />
einen von ihr zu benennenden Dritten zu bezeichnen, der<br />
den Anteil erwirbt. Übt sie ihr Recht nicht innerhalb von<br />
30 Tagen nach Zugang des Angebots aus, ist der anbietende<br />
Gesellschafter zur anderweitigen Veräußerung berechtigt.<br />
3. Die Übertragung des Kommanditanteils ist der Gesellschaft<br />
durch Vorlage des Übertragungsvertrags nachzuweisen.<br />
4. Der Fortbestand der Gesellschaft wird von einem<br />
Wechsel der Gesellschafter nicht berührt.<br />
§ 17<br />
Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
1. Wird die Gesellschaft von einem Gesellschafter<br />
gekündigt, so wird die Gesellschaft von den übrigen<br />
Gesellschaftern mit allen Aktiva und Passiva ohne Liquidation<br />
und unter der bisherigen Firma fortgeführt. Der<br />
Kündigende scheidet mit dem Tag des Wirksamwerdens<br />
seiner Kündigung aus.<br />
2. Ein Gesellschafter scheidet unter Fortführung der<br />
Gesellschaft durch die übrigen Gesellschafter über den in<br />
Ziffer 1 genannten Grund hinaus aus, wenn<br />
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet<br />
oder mangels Masse abgelehnt wird,<br />
b) sein Auseinandersetzungsguthaben von einem<br />
privaten Gläubiger gepfändet wird und dieser die<br />
Gesellschaft gemäß § 135 HGB gekündigt hat,<br />
und zwar zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
der Kündigung,<br />
c) in seiner Person einer der in §§ 133, 140 HGB<br />
genannten Gründe vorliegt oder er eine Klage auf<br />
Auflösung der Gesellschaft erhoben hat und er<br />
daraufhin durch Beschluss der Gesellschafter aus<br />
der Gesellschaft ausgeschlossen wird oder<br />
d) die Komplementärin ihm kündigt, weil er seinen<br />
Einzahlungspflichten nicht nachkommt.<br />
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