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MS BBC Alabama

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3. Die in Absatz 2 genannten Einlagen sind spätestens<br />

bei Übergabe des Schiffes zur Zahlung fällig.<br />

4. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt,<br />

darüber hinaus weitere Kommanditisten in die Gesellschaft<br />

aufzunehmen, bis das für den Betrieb der Gesellschaft<br />

erforderliche Kommanditkapital in Höhe von<br />

insgesamt EUR 6.960.000 erreicht ist. Sie ist weiter<br />

berechtigt, das Kommanditkapital um höchstens weitere<br />

EUR 300.000 (Überzeichnung) zu erhöhen. Die Komplementärin<br />

kann für die Gesellschaft zum Zwecke der Werbung<br />

weiterer Kommanditisten Vertriebsvereinbarungen<br />

mit Dritten schließen. Die Kosten trägt die Gesellschaft.<br />

5. Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der<br />

aufschiebenden Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister.<br />

In der Zeit von ihrem Beitritt bis zu ihrer<br />

Eintragung als Kommanditist in das Handelsregister sind<br />

diese als atypisch stille Gesellschafter mitunternehmerisch<br />

beteiligt. Mit der Eintragung wandelt sich die atypisch<br />

stille Beteiligung in eine Kommanditbeteiligung, ohne dass<br />

es weiterer Rechtsakte bedarf. Die Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrags finden bereits für den Zeitraum der<br />

atypisch stillen Beteiligung entsprechende Anwendung.<br />

6. Unter Gesellschaftskapital im Sinne der nachfolgenden<br />

Bestimmungen, insbesondere der Bestimmungen über die<br />

Beschlussfähigkeit und Stimmenmehrheiten, sind das<br />

Kommanditkapital (Pflichteinlagen) einschließlich eventuell<br />

erklärter Kapitalerhöhungen aus Überzeichnungen, unabhängig<br />

vom Stand der Einzahlungen, zu verstehen.<br />

7. Die Gründungskommanditisten gemäß Ziff. 2 werden<br />

mit Haftsummen von 100 % ihrer Pflichteinlagen in das<br />

Handelsregister eingetragen. Alle weiteren Kommanditisten<br />

werden mit Haftsummen von jeweils 20 % ihrer Pflichteinlagen<br />

in das Handelsregister eingetragen.<br />

8. Die Komplementärin wird hiermit von den übrigen<br />

Gesellschaftern ermächtigt:<br />

86<br />

a) mit weiteren Gesellschaftern ihrer Wahl deren<br />

Beitritt zur Gesellschaft und die Übernahme von<br />

Kapitalanlagen vertraglich zu vereinbaren,<br />

b) eine Kommanditbeteiligung oder stille Gesellschaft<br />

zu kündigen, wenn der Kommanditist bzw. stille<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA”<br />

Gesellschafter nach Mahnung nicht innerhalb von<br />

vier Wochen die übernommene Einlage leistet,<br />

c) zum Zwecke der Vorfinanzierung von nicht fälligen<br />

Einlagenforderungen von Teilbeträgen des Eigenkapitals<br />

diese Teil-Einlagenforderungen gegenüber<br />

den jeweiligen Gesellschaftern an vorfinanzierende<br />

Unternehmen oder Kreditinstitute sicherungshalber<br />

abzutreten.<br />

9. Einlagen werden von den Kommanditisten bzw. stillen<br />

Gesellschaftern in bar erbracht. Die Fälligkeit der Einlagen<br />

ergibt sich aus der jeweiligen Beitrittserklärung des Kommanditisten<br />

bzw. stillen Gesellschafters. Rückständige<br />

Zahlungen sind gegenüber der Gesellschaft mit 1 % monatlich<br />

zu verzinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden<br />

Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br />

10. Durch den Beitritt zur Gesellschaft ermächtigt jeder<br />

Kommanditist die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

seinen Beitritt und gegebenenfalls seinen Austritt zum<br />

Handelsregister anzumelden. Die Komplementärin wird<br />

im Interesse der leichteren Handhabung des Verkehrs mit<br />

dem Registergericht ermächtigt, eintragungspflichtige<br />

Tatsachen auch im Namen der übrigen Gesellschafter zum<br />

Handelsregister anzumelden.<br />

11. Gesellschafter, deren Kommanditbeteiligung oder<br />

stille Beteiligung gekündigt oder aufgehoben werden,<br />

können gezahlte Einlagen zurückfordern, sobald an ihre<br />

Stelle neue Gesellschafter getreten sind und sobald und<br />

soweit diese Einlagen eingezahlt haben.

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