MS BBC Alabama
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3. Die in Absatz 2 genannten Einlagen sind spätestens<br />
bei Übergabe des Schiffes zur Zahlung fällig.<br />
4. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt,<br />
darüber hinaus weitere Kommanditisten in die Gesellschaft<br />
aufzunehmen, bis das für den Betrieb der Gesellschaft<br />
erforderliche Kommanditkapital in Höhe von<br />
insgesamt EUR 6.960.000 erreicht ist. Sie ist weiter<br />
berechtigt, das Kommanditkapital um höchstens weitere<br />
EUR 300.000 (Überzeichnung) zu erhöhen. Die Komplementärin<br />
kann für die Gesellschaft zum Zwecke der Werbung<br />
weiterer Kommanditisten Vertriebsvereinbarungen<br />
mit Dritten schließen. Die Kosten trägt die Gesellschaft.<br />
5. Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der<br />
aufschiebenden Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister.<br />
In der Zeit von ihrem Beitritt bis zu ihrer<br />
Eintragung als Kommanditist in das Handelsregister sind<br />
diese als atypisch stille Gesellschafter mitunternehmerisch<br />
beteiligt. Mit der Eintragung wandelt sich die atypisch<br />
stille Beteiligung in eine Kommanditbeteiligung, ohne dass<br />
es weiterer Rechtsakte bedarf. Die Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrags finden bereits für den Zeitraum der<br />
atypisch stillen Beteiligung entsprechende Anwendung.<br />
6. Unter Gesellschaftskapital im Sinne der nachfolgenden<br />
Bestimmungen, insbesondere der Bestimmungen über die<br />
Beschlussfähigkeit und Stimmenmehrheiten, sind das<br />
Kommanditkapital (Pflichteinlagen) einschließlich eventuell<br />
erklärter Kapitalerhöhungen aus Überzeichnungen, unabhängig<br />
vom Stand der Einzahlungen, zu verstehen.<br />
7. Die Gründungskommanditisten gemäß Ziff. 2 werden<br />
mit Haftsummen von 100 % ihrer Pflichteinlagen in das<br />
Handelsregister eingetragen. Alle weiteren Kommanditisten<br />
werden mit Haftsummen von jeweils 20 % ihrer Pflichteinlagen<br />
in das Handelsregister eingetragen.<br />
8. Die Komplementärin wird hiermit von den übrigen<br />
Gesellschaftern ermächtigt:<br />
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a) mit weiteren Gesellschaftern ihrer Wahl deren<br />
Beitritt zur Gesellschaft und die Übernahme von<br />
Kapitalanlagen vertraglich zu vereinbaren,<br />
b) eine Kommanditbeteiligung oder stille Gesellschaft<br />
zu kündigen, wenn der Kommanditist bzw. stille<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA”<br />
Gesellschafter nach Mahnung nicht innerhalb von<br />
vier Wochen die übernommene Einlage leistet,<br />
c) zum Zwecke der Vorfinanzierung von nicht fälligen<br />
Einlagenforderungen von Teilbeträgen des Eigenkapitals<br />
diese Teil-Einlagenforderungen gegenüber<br />
den jeweiligen Gesellschaftern an vorfinanzierende<br />
Unternehmen oder Kreditinstitute sicherungshalber<br />
abzutreten.<br />
9. Einlagen werden von den Kommanditisten bzw. stillen<br />
Gesellschaftern in bar erbracht. Die Fälligkeit der Einlagen<br />
ergibt sich aus der jeweiligen Beitrittserklärung des Kommanditisten<br />
bzw. stillen Gesellschafters. Rückständige<br />
Zahlungen sind gegenüber der Gesellschaft mit 1 % monatlich<br />
zu verzinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden<br />
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br />
10. Durch den Beitritt zur Gesellschaft ermächtigt jeder<br />
Kommanditist die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />
seinen Beitritt und gegebenenfalls seinen Austritt zum<br />
Handelsregister anzumelden. Die Komplementärin wird<br />
im Interesse der leichteren Handhabung des Verkehrs mit<br />
dem Registergericht ermächtigt, eintragungspflichtige<br />
Tatsachen auch im Namen der übrigen Gesellschafter zum<br />
Handelsregister anzumelden.<br />
11. Gesellschafter, deren Kommanditbeteiligung oder<br />
stille Beteiligung gekündigt oder aufgehoben werden,<br />
können gezahlte Einlagen zurückfordern, sobald an ihre<br />
Stelle neue Gesellschafter getreten sind und sobald und<br />
soweit diese Einlagen eingezahlt haben.