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MS BBC Alabama

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§ 9<br />

Information<br />

1. Jeder Kommanditist hat die nach ihm § 166 HGB<br />

zustehenden Rechte auf Information und Kontrolle.<br />

2. Jeder Kommanditist, der die Geschäftsunterlagen der<br />

Gesellschaft einsehen möchte, kann sich dazu durch einen<br />

Mitgesellschafter oder schriftlich Bevollmächtigten, der<br />

nicht in Konkurrenztätigkeit zur Gesellschaft stehen darf<br />

und von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet<br />

ist, vertreten lassen. Die Kosten der Einsichtnahme trägt<br />

der Kommanditist<br />

3. Die Komplementärin kann einen Dritten damit beauftragen,<br />

die Gesellschaft zu unterstützen, insbesondere<br />

durch regelmäßige Information der Gesellschafter.<br />

§ 10<br />

Beschlussfassung der Gesellschafter<br />

1. Die Gesellschafter entscheiden über die Angelegenheiten<br />

der Gesellschaft in der Regel im schriftlichen Verfahren.<br />

Gesellschafterversammlungen als Präsenzversammlungen<br />

sind von der persönlich haftenden Gesellschafterin nur<br />

einzuberufen, wenn eine Versammlung nach diesem Vertrag<br />

ausdrücklich vorgesehen ist (§ 11). Ist ein Verfahren zur<br />

Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren eingeleitet<br />

worden, kann die Komplementärin allerdings auch nach Beginn<br />

des Verfahrens zu diesem Thema eine Gesellschafterversammlung<br />

einberufen. In diesem Fall endet das schriftliche<br />

Verfahren zur Beschlussfassung. Gesellschafterbeschlüsse<br />

sind auch im kombinierten Verfahren dergestalt zulässig,<br />

dass nicht anwesende Gesellschafter über in einer Gesellschafterversammlung<br />

zur Abstimmung gestellte Beschlussgegenstände<br />

nach einer entsprechenden Aufforderung durch<br />

die Komplementärin ihr Votum schriftlich abgeben können.<br />

2. Im Fall einer Gesellschafterversammlung ist diese<br />

beschlussfähig, wenn mindestens 50 % des stimmberechtigten<br />

Kapitals vertreten sind. Wenn keine Beschlussfähigkeit<br />

vorliegt, kann die nächste Gesellschafterversammlung mit<br />

gleicher Tagesordnung unter Beachtung einer Ladungsfrist<br />

von nur 14 Tagen einberufen werden. Sie ist dann unabhängig<br />

von der Höhe des vertretenen Gesellschafterkapitals<br />

beschlussfähig.<br />

W. Bockstiegel GmbH & Co.<br />

Reederei KG<br />

<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA“<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

3. Im Regelfall des schriftlichen Verfahrens fordert die<br />

Komplementärin die Gesellschafter zur Stimmabgabe auf.<br />

Die Aufforderung ergeht schriftlich an die Gesellschafter.<br />

Die schriftliche Abstimmung der Gesellschafter muss<br />

innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Aufforderung<br />

zur Abstimmung bei der Komplementärin oder einem von<br />

ihr bevollmächtigten Dritten eingegangen sein. Die Aufforderung<br />

ist per Einschreiben zu versenden. Nicht fristgerecht<br />

eingehende Stimmenabgaben gelten als Stimmenthaltung.<br />

Die Komplementärin teilt den Kommanditisten das Ergebnis<br />

der Abstimmung sowie den ggf. durch die schriftliche<br />

Abstimmung gefassten Beschluss schriftlich mit. Die<br />

Vorschriften des § 11 Ziffer 9 über das Protokoll von<br />

Gesellschafterversammlungen gelten entsprechend.<br />

4. Die Gesellschafter haben – im schriftlichen Verfahren<br />

wie in der Gesellschafterversammlung – je EUR 1.000<br />

Kapitaleinlage eine Stimme. Auch Sondereinlagen sind<br />

mit einem solchen Stimmrecht ausgestattet.<br />

5. Beschlüsse der Gesellschafter werden mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht<br />

dieser Vertrag oder zwingende gesetzliche Vorschriften<br />

eine andere Mehrheit oder Einstimmigkeit vorschreiben.<br />

6. Die Gesellschafter entscheiden über:<br />

a) die Genehmigung des Jahresabschlusses,<br />

b) die Entlastung der Komplementärin und eines<br />

eventuellen Beirats,<br />

c) die eventuelle Wahl eines Abschlussprüfers bzw.<br />

Sonderprüfers,<br />

d) Entscheidungen zur Verwendung von Liquiditätsüberschüssen,<br />

e) Änderungen des Gesellschaftsvertrages,<br />

f) den Verkauf des Schiffs,<br />

g) die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft<br />

und<br />

h) in den übrigen in diesem Vertrag bezeichneten<br />

Fällen.<br />

7. Folgende Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von<br />

75 % der abgegebenen Stimmen:<br />

a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

b) Verkauf und Veräußerung des Schiffs,<br />

E M I S S I O N S P R O S P E K T 89

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