MS BBC Alabama
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genannten prognosegefährdenden Risikofaktoren führen.<br />
Die Überschuldung bzw. die Insolvenz der Emittentin kann<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
ABLIEFERUNGSRISIKO<br />
Eine verzögerte Ablieferung über den kalkulierten Termin<br />
hinaus würde sich aufgrund der Ausfälle bei den Chartereinnahmen<br />
negativ auf die prognostizierten Erlöse der<br />
Beteiligungsgesellschaft auswirken, was letztlich zu geringeren<br />
Auszahlungen als prognostiziert führen kann. Des<br />
Weiteren besteht das Risiko, dass das Schiff mit technischen<br />
Mängeln abgeliefert wird und deshalb nicht einsetzbar<br />
ist. Denkbar ist, dass der Charterer aufgrund entsprechender<br />
Regelungen im Chartervertrag bei verspäteter<br />
Ablieferung des Schiffes vom Chartervertrag zurücktreten<br />
kann. Hier besteht unter anderem das Risiko, dass kein<br />
oder kein adäquater, ersatzweiser Chartervertrag abgeschlossen<br />
werden kann. Sollte das Schiff – aus welchen<br />
Gründen auch immer – überhaupt nicht abgeliefert bzw.<br />
übernommen werden, muss die Beteiligungsgesellschaft<br />
rückabgewickelt werden. In diesem Fall besteht das Risiko,<br />
dass die Beteiligungsgesellschaft die entstandenen Kosten<br />
tragen muss; ein erheblicher Teilverlust der geleisteten<br />
Einlage kann nicht ausgeschlossen werden.<br />
VERSICHERUNGSRISIKO<br />
Trotz des Abschlusses der üblichen Versicherungen sind<br />
nicht alle Risiken versicherbar. Es besteht grundsätzlich<br />
das Risiko, dass Schadensfälle nicht von der Versicherung<br />
gedeckt sind bzw. nicht versichert werden können. Dies<br />
kann bei Schadensfällen im Extremfall zum Totalverlust<br />
des investierten Kapitals des Anlegers führen.<br />
Auch bei versicherten Schadensfällen sind finanzielle<br />
Belastungen der Emittentin möglich, da die Versicherungsbedingungen<br />
häufig Franchisen (Selbstbehalte) vorsehen<br />
und darüber hinaus auch marktübliche Ausschlüsse bestehen.<br />
Versicherungsprämien können steigen und kostensteigernd<br />
wirken. Denkbar ist auch, dass der Versicherer aus<br />
Gründen der Insolvenz Verträge ganz oder teilweise nicht<br />
erfüllen kann.<br />
W. Bockstiegel GmbH & Co.<br />
Reederei KG<br />
<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA“<br />
Risiken der Beteiligung<br />
SICHERSTELLUNG DER GESAMTFINANZIERUNG/<br />
PLATZIERUNGSGARANTIE<br />
Es besteht das Risiko, dass die Garanten für die vollständige<br />
Platzierung des Kommanditkapitals ihren Verpflichtungen<br />
im Garantiefall nicht nachkommen können oder die hier<br />
beteiligten Banken ihre Darlehenszusage aufgrund der<br />
üblichen Kündigungsmöglichkeiten im Kreditvertrag<br />
zurückziehen. Im schlechtesten Fall könnte es zu einer<br />
Rückabwicklung kommen, die ggf. den Verlust eines erheblichen<br />
Teils der Einlage zur Folge hat. Eine Garantie<br />
oder Verpflichtung, wonach Anleger im Falle einer Rückabwicklung<br />
Anspruch auf die vollständige Rückzahlung<br />
der eingezahlten Beträge haben, bestehen nicht.<br />
Im Falle der Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie<br />
besteht das Risiko der Majorisierung (Beherrschung)<br />
aufgrund einer Stimmenmehrheit des Garanten bzw. eines<br />
von ihm vermittelten Dritten. Dadurch könnte den Anlegern<br />
die Möglichkeit genommen sein, Mehrheitsentscheidungen<br />
zu treffen. Außerdem könnte ein Großanleger mit seinem<br />
Stimmrecht Entscheidungen blockieren.<br />
BESCHÄFTIGUNGSRISIKO<br />
Die Entwicklung des Chartermarktes kann nicht vorhergesehen<br />
werden, die Chartereinnahmen können generell<br />
deutlichen zyklischen Schwankungen unterliegen. Ein<br />
Rückgang der Nachfrage, Überkapazitäten im betreffenden<br />
Marktsegment oder andere Marktentwicklungen können<br />
zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation<br />
der Gesellschaft führen.<br />
Das <strong>MS</strong> "<strong>BBC</strong> ALABAMA" wurde zunächst für 3 Jahre an<br />
die <strong>BBC</strong> Chartering & Logistic GmbH & Co. KG verchartert.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Vertragsparteien ihre<br />
Verpflichtungen nicht einhalten und es zu einer frühzeitigen<br />
Beendigung des Chartervertrages kommt oder die vereinbarten<br />
Raten nicht wie vorgesehen gezahlt werden.<br />
Dieses kann beispielsweise durch wirtschaftliche Engpässe<br />
des Charterers, durch gesamtwirtschaftliche Entwicklungen<br />
oder auch durch Konflikte, Kriege und dergleichen verursacht<br />
werden. Diese Einflüsse würden das Betriebsergebnis<br />
verschlechtern und damit zu einer Verminderung der<br />
Auszahlungen führen.<br />
E M I S S I O N S P R O S P E K T 13