MS BBC Alabama
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HINWEIS:<br />
Steuerliche Aspekte und Grundlagen<br />
Die Emittentin übernimmt lediglich betrieblich veranlasste<br />
Steuern wie die Umsatz- und Gewerbesteuer. Persönliche<br />
Steuern des Anlegers wie die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer,<br />
der Solidaritätszuschlag, eine Kirchensteuer<br />
und die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sind vom<br />
Anleger selbst zu tragen und zu entrichten und werden<br />
nicht von der Emittentin übernommen.<br />
VORBEMERKUNG<br />
Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />
dient dazu, dem Anleger – auf Basis der derzeitigen steuerrechtlichen<br />
Bestimmungen und unter Berücksichtigung<br />
der Regelungen der durch Bundestag und Bundesrat bereits<br />
beschlossenen Unternehmenssteuerreform 2008 – einen<br />
Überblick über die zu beachtenden steuerlichen Aspekte<br />
der Beteiligung zu vermitteln. Das steuerliche Konzept des<br />
Fonds wurde auf der Grundlage der gegenwärtig geltenden<br />
Rechtslage, insbesondere der derzeit geltenden Regelungen<br />
zur pauschalen Gewinnermittlung nach der geführten<br />
Tonnage (§ 5a EStG Tonnagesteuer), sowie der Neuregelungen<br />
durch die Unternehmenssteuerreform entwickelt.<br />
Die zum Zeitpunkt der Beteiligung an dem Fonds bestehende<br />
steuerliche Position kann sich in der Zukunft ändern<br />
und damit grundsätzlich nicht garantiert werden.<br />
Die folgenden steuerlichen Grundlagen basieren auf der<br />
Annahme, dass es sich beim Anleger um eine im Inland<br />
ansässige und damit unbeschränkt steuerpflichtige<br />
natürliche Person handelt, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
hält. Für Anleger in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft<br />
können sich Abweichungen gegenüber<br />
diesen Ausführungen ergeben. Die wesentlichen ertragsteuerlichen<br />
Besonderheiten der Beteiligung einer inländischen<br />
unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft werden<br />
nachfolgend in einem gesonderten Abschnitt behandelt.<br />
Die Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit,<br />
da eine Erläuterung sämtlicher Eventualitäten personenbezogener<br />
Steuerverhältnisse den notwendigen<br />
Rahmen eines Prospektes übersteigen würde. Es wird<br />
jedem Anleger daher empfohlen, die persönlichen steuerlichen<br />
Konsequenzen einer Beteiligung mit einem Steuerberater<br />
zu erörtern.<br />
58<br />
Am 25. Mai 2007 ist eine Unternehmenssteuerreform<br />
vom Bundestag verabschiedet worden. Den Bundesrat hat<br />
das Unternehmenssteuerreformgesetz am 6. Juli 2007<br />
passiert. Zum 1. Januar 2008 wird die Unternehmenssteuerreform<br />
in Kraft treten. Für Personengesellschaften ist<br />
gegenüber der Besteuerung von Kapitalgesellschaften eine<br />
weitgehende steuerliche Rechtsformneutralität vorgesehen.<br />
Personengesellschaften können daher einbehaltene Gewinne<br />
betriebs- und personenbezogen ermäßigt besteuern<br />
(Nachversteuerung), wenn der Gewinn im Unternehmen<br />
verbleibt und durch eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs.<br />
1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelt wird. Einbehaltene Gewinne<br />
werden dann auf Antrag mit 28,25 % besteuert. Aufgrund<br />
der Gewinnermittlung der Emittentin nach § 5a EStG ist<br />
die Option zur Nachversteuerung nicht gegeben.<br />
EINKOMMENSTEUER<br />
<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA”<br />
Die Anbieterin bietet mit der vorliegenden Beteiligung<br />
einen als reines Tonnagesteuermodell konzipierten Schiffsfonds<br />
an. Der Antrag zur Option gemäß § 5a Abs. 3 EStG<br />
soll im Jahr der Anschaffung des Schiffes (2008) mit<br />
Wirkung ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres gestellt werden,<br />
wobei Zeiten vor der Anschaffung nicht zu besteuern sind.<br />
Durch die pauschalierte Gewinnermittlung nach der geführten<br />
Tonnage ergeben sich für die Anleger mit Übernahme<br />
des Schiffbetriebes niedrige positive steuerliche Ergebnisse,<br />
die allerdings auch dann entstehen, wenn die Emittentin<br />
tatsächlich keine positiven Ergebnisse erwirtschaftet.<br />
EINKUNFTSART/MITUNTERNEHMERSCHAFT<br />
Als Kapitalanleger beteiligen sich die Anleger zu 100 % an<br />
der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG <strong>MS</strong> "<strong>BBC</strong><br />
ALABAMA", Emden.<br />
Die gesellschaftsrechtliche Konzeption der Emittentin<br />
bildet die Grundlage für eine Zuordnung des Geschäftsbetriebes<br />
zu gewerblichen Einkünften im Sinne des § 15<br />
EStG. Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse sind so<br />
ausgestaltet, dass die Gesellschafter durch die Beteiligung<br />
an Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der<br />
Emittentin (Mitunternehmerrisiko) und durch die Einräumung<br />
von Stimm- und Kontrollrechten (Mitunternehmer-