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MS BBC Alabama

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HINWEIS:<br />

Steuerliche Aspekte und Grundlagen<br />

Die Emittentin übernimmt lediglich betrieblich veranlasste<br />

Steuern wie die Umsatz- und Gewerbesteuer. Persönliche<br />

Steuern des Anlegers wie die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer,<br />

der Solidaritätszuschlag, eine Kirchensteuer<br />

und die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sind vom<br />

Anleger selbst zu tragen und zu entrichten und werden<br />

nicht von der Emittentin übernommen.<br />

VORBEMERKUNG<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />

dient dazu, dem Anleger – auf Basis der derzeitigen steuerrechtlichen<br />

Bestimmungen und unter Berücksichtigung<br />

der Regelungen der durch Bundestag und Bundesrat bereits<br />

beschlossenen Unternehmenssteuerreform 2008 – einen<br />

Überblick über die zu beachtenden steuerlichen Aspekte<br />

der Beteiligung zu vermitteln. Das steuerliche Konzept des<br />

Fonds wurde auf der Grundlage der gegenwärtig geltenden<br />

Rechtslage, insbesondere der derzeit geltenden Regelungen<br />

zur pauschalen Gewinnermittlung nach der geführten<br />

Tonnage (§ 5a EStG Tonnagesteuer), sowie der Neuregelungen<br />

durch die Unternehmenssteuerreform entwickelt.<br />

Die zum Zeitpunkt der Beteiligung an dem Fonds bestehende<br />

steuerliche Position kann sich in der Zukunft ändern<br />

und damit grundsätzlich nicht garantiert werden.<br />

Die folgenden steuerlichen Grundlagen basieren auf der<br />

Annahme, dass es sich beim Anleger um eine im Inland<br />

ansässige und damit unbeschränkt steuerpflichtige<br />

natürliche Person handelt, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

hält. Für Anleger in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft<br />

können sich Abweichungen gegenüber<br />

diesen Ausführungen ergeben. Die wesentlichen ertragsteuerlichen<br />

Besonderheiten der Beteiligung einer inländischen<br />

unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft werden<br />

nachfolgend in einem gesonderten Abschnitt behandelt.<br />

Die Ausführungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit,<br />

da eine Erläuterung sämtlicher Eventualitäten personenbezogener<br />

Steuerverhältnisse den notwendigen<br />

Rahmen eines Prospektes übersteigen würde. Es wird<br />

jedem Anleger daher empfohlen, die persönlichen steuerlichen<br />

Konsequenzen einer Beteiligung mit einem Steuerberater<br />

zu erörtern.<br />

58<br />

Am 25. Mai 2007 ist eine Unternehmenssteuerreform<br />

vom Bundestag verabschiedet worden. Den Bundesrat hat<br />

das Unternehmenssteuerreformgesetz am 6. Juli 2007<br />

passiert. Zum 1. Januar 2008 wird die Unternehmenssteuerreform<br />

in Kraft treten. Für Personengesellschaften ist<br />

gegenüber der Besteuerung von Kapitalgesellschaften eine<br />

weitgehende steuerliche Rechtsformneutralität vorgesehen.<br />

Personengesellschaften können daher einbehaltene Gewinne<br />

betriebs- und personenbezogen ermäßigt besteuern<br />

(Nachversteuerung), wenn der Gewinn im Unternehmen<br />

verbleibt und durch eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs.<br />

1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelt wird. Einbehaltene Gewinne<br />

werden dann auf Antrag mit 28,25 % besteuert. Aufgrund<br />

der Gewinnermittlung der Emittentin nach § 5a EStG ist<br />

die Option zur Nachversteuerung nicht gegeben.<br />

EINKOMMENSTEUER<br />

<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA”<br />

Die Anbieterin bietet mit der vorliegenden Beteiligung<br />

einen als reines Tonnagesteuermodell konzipierten Schiffsfonds<br />

an. Der Antrag zur Option gemäß § 5a Abs. 3 EStG<br />

soll im Jahr der Anschaffung des Schiffes (2008) mit<br />

Wirkung ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres gestellt werden,<br />

wobei Zeiten vor der Anschaffung nicht zu besteuern sind.<br />

Durch die pauschalierte Gewinnermittlung nach der geführten<br />

Tonnage ergeben sich für die Anleger mit Übernahme<br />

des Schiffbetriebes niedrige positive steuerliche Ergebnisse,<br />

die allerdings auch dann entstehen, wenn die Emittentin<br />

tatsächlich keine positiven Ergebnisse erwirtschaftet.<br />

EINKUNFTSART/MITUNTERNEHMERSCHAFT<br />

Als Kapitalanleger beteiligen sich die Anleger zu 100 % an<br />

der W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG <strong>MS</strong> "<strong>BBC</strong><br />

ALABAMA", Emden.<br />

Die gesellschaftsrechtliche Konzeption der Emittentin<br />

bildet die Grundlage für eine Zuordnung des Geschäftsbetriebes<br />

zu gewerblichen Einkünften im Sinne des § 15<br />

EStG. Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse sind so<br />

ausgestaltet, dass die Gesellschafter durch die Beteiligung<br />

an Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der<br />

Emittentin (Mitunternehmerrisiko) und durch die Einräumung<br />

von Stimm- und Kontrollrechten (Mitunternehmer-

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