MS BBC Alabama
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Risiko, dass bereits ausgezahlte Beträge wieder zurückgeführt<br />
werden müssen, wenn die Betreibergesellschaft<br />
illiquide wird.<br />
Aus der Gesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter haften<br />
für die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens begründeten<br />
Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung erstreckt<br />
sich auf die Höhe der Einlage und gilt für die Dauer von<br />
fünf Jahren ab Eintragung des Ausscheidens in das Handelsregister.<br />
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Betrieb<br />
des Schiffes Dritte im Ausland geschädigt werden können<br />
oder der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht<br />
versicherbar ist. Es ist denkbar, dass das mit dem Sachverhalt<br />
befasste ausländische Gericht die nach deutschem<br />
Recht bestehende begrenzte Kommanditistenhaftung nicht<br />
anerkennt, mit der Folge, dass die weitere Inanspruchnahme<br />
der Kommanditisten über die Einlage hinaus erfolgen<br />
könnte.<br />
AUSZAHLUNGEN AN DEN ANLEGER<br />
Für den Fall, dass Auszahlungen an den Anleger vorgenommen<br />
werden, ohne dass diesen ein entsprechender Gewinn<br />
gegenübersteht, greift die persönliche Haftung gemäß<br />
§ 171 Abs. 1 HGB i.V.m. § 172 Abs. 4 HGB.<br />
Ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Auszahlungen<br />
an Anleger besteht nicht, sofern diese nicht von<br />
der Gesellschafterversammlung beschlossen werden.<br />
Verläuft die wirtschaftliche Entwicklung schlechter als<br />
erwartet, sinken die Auszahlungsbeträge unter die prospektierten<br />
Werte oder entfallen gänzlich.<br />
FINANZIERUNG<br />
Durch eine teilweise Fremdfinanzierung des Anlageobjektes<br />
besteht das Risiko, dass bei negativem wirtschaftlichen<br />
Verlauf der vereinbarte Kapitaldienst nicht oder nicht in<br />
voller Höhe geleistet werden kann. Dies könnte dazu führen,<br />
dass die Darlehensgeber ihre im Anlageobjekt verbrieften<br />
Sicherheiten verwerten. Das maximale Risiko für den<br />
Anleger bedeutet den Totalverlust seiner Einlage. Eine<br />
Fremdfinanzierung der fälligen Einlagen der Anleger durch<br />
die Emittentin ist nicht vorgesehen.<br />
W. Bockstiegel GmbH & Co.<br />
Reederei KG<br />
<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA“<br />
Risiken der Beteiligung<br />
Falls der Anleger seine Einlage fremdfinanziert, können<br />
bei negativem wirtschaftlichen Verlauf die prognostizierten<br />
Auszahlungen nicht oder nicht in voller Höhe zur Erbringung<br />
des vereinbarten Kapitaldienstes verwendet werden. Das<br />
maximale Risiko besteht aus der dann notwendigen Erbringung<br />
des Kapitaldienstes aus anderen verfügbaren Mitteln.<br />
Wird eines der genannten anlagegefährdenden Risiken<br />
realisiert, welches zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der Einlage führen kann, ist es somit möglich, dass<br />
einer zurückzuführenden Anteilsfinanzierung eine nicht<br />
mehr werthaltige Beteiligung gegenübersteht.<br />
FUNGIBILITÄT DER BETEILIGUNG<br />
Der Gesellschafter kann laut § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
erstmals zum 31. Dezember 2023 seine Beteiligung<br />
kündigen. Wenn der Anleger vor diesem Datum seine<br />
Beteiligung verkaufen möchte, bleibt ihm die Möglichkeit,<br />
die Beteiligung über einen Zweitmarkt zu veräußern oder<br />
einen selbst organisierten Verkauf vorzunehmen, da es<br />
sich bei den angebotenen Anteilen um Beteiligungen<br />
handelt, für die kein gesetzlich geregelter Markt existiert.<br />
Obwohl sich ein Zweitmarkt für Vermögensanlagen, z. B.<br />
in Form der Deutschen Fondsbörse Hamburg entwickelt,<br />
ist eine Veräußerung der Schiffsbeteiligung über diesen<br />
Zweitmarkt nicht sichergestellt. Das Transaktionsvolumen<br />
von gehandelten Fondsanteilen ist derzeit noch gering, so<br />
dass eine effiziente Preisbildung nicht immer gegeben ist.<br />
Die Preise für Anteile sind nicht auf die Höhe des ursprünglichen<br />
Kaufpreises festgeschrieben, denn der Wert der<br />
Anteile entwickelt sich je nach Erfolg der Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie Angebot und Nachfrage auf dem Sekundärmarkt.<br />
Bei vorzeitigem Verkaufswunsch kann das<br />
Bestehen von Kaufinteressenten nicht gewährleistet werden,<br />
so dass der Verkauf der Beteiligung erschwert bzw. nur<br />
ein geringerer Veräußerungserlös erzielt wird. Es ist darauf<br />
hinzuweisen, dass der Kommanditist die Einwilligung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin zum Verkauf benötigt<br />
(siehe auch § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Die Investition ist somit nicht empfehlenswert für Personen,<br />
die darauf angewiesen sind, sich kurzfristig von ihrer<br />
Beteiligung trennen zu können.<br />
Im Fall einer vorzeitigen Beendigung der Gesellschaft<br />
besteht das Risiko, dass der Anleger finanzielle Verluste<br />
tragen muss.<br />
E M I S S I O N S P R O S P E K T 15