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MS BBC Alabama

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Risiko, dass bereits ausgezahlte Beträge wieder zurückgeführt<br />

werden müssen, wenn die Betreibergesellschaft<br />

illiquide wird.<br />

Aus der Gesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter haften<br />

für die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens begründeten<br />

Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung erstreckt<br />

sich auf die Höhe der Einlage und gilt für die Dauer von<br />

fünf Jahren ab Eintragung des Ausscheidens in das Handelsregister.<br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Betrieb<br />

des Schiffes Dritte im Ausland geschädigt werden können<br />

oder der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht<br />

versicherbar ist. Es ist denkbar, dass das mit dem Sachverhalt<br />

befasste ausländische Gericht die nach deutschem<br />

Recht bestehende begrenzte Kommanditistenhaftung nicht<br />

anerkennt, mit der Folge, dass die weitere Inanspruchnahme<br />

der Kommanditisten über die Einlage hinaus erfolgen<br />

könnte.<br />

AUSZAHLUNGEN AN DEN ANLEGER<br />

Für den Fall, dass Auszahlungen an den Anleger vorgenommen<br />

werden, ohne dass diesen ein entsprechender Gewinn<br />

gegenübersteht, greift die persönliche Haftung gemäß<br />

§ 171 Abs. 1 HGB i.V.m. § 172 Abs. 4 HGB.<br />

Ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Auszahlungen<br />

an Anleger besteht nicht, sofern diese nicht von<br />

der Gesellschafterversammlung beschlossen werden.<br />

Verläuft die wirtschaftliche Entwicklung schlechter als<br />

erwartet, sinken die Auszahlungsbeträge unter die prospektierten<br />

Werte oder entfallen gänzlich.<br />

FINANZIERUNG<br />

Durch eine teilweise Fremdfinanzierung des Anlageobjektes<br />

besteht das Risiko, dass bei negativem wirtschaftlichen<br />

Verlauf der vereinbarte Kapitaldienst nicht oder nicht in<br />

voller Höhe geleistet werden kann. Dies könnte dazu führen,<br />

dass die Darlehensgeber ihre im Anlageobjekt verbrieften<br />

Sicherheiten verwerten. Das maximale Risiko für den<br />

Anleger bedeutet den Totalverlust seiner Einlage. Eine<br />

Fremdfinanzierung der fälligen Einlagen der Anleger durch<br />

die Emittentin ist nicht vorgesehen.<br />

W. Bockstiegel GmbH & Co.<br />

Reederei KG<br />

<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA“<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Falls der Anleger seine Einlage fremdfinanziert, können<br />

bei negativem wirtschaftlichen Verlauf die prognostizierten<br />

Auszahlungen nicht oder nicht in voller Höhe zur Erbringung<br />

des vereinbarten Kapitaldienstes verwendet werden. Das<br />

maximale Risiko besteht aus der dann notwendigen Erbringung<br />

des Kapitaldienstes aus anderen verfügbaren Mitteln.<br />

Wird eines der genannten anlagegefährdenden Risiken<br />

realisiert, welches zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Einlage führen kann, ist es somit möglich, dass<br />

einer zurückzuführenden Anteilsfinanzierung eine nicht<br />

mehr werthaltige Beteiligung gegenübersteht.<br />

FUNGIBILITÄT DER BETEILIGUNG<br />

Der Gesellschafter kann laut § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

erstmals zum 31. Dezember 2023 seine Beteiligung<br />

kündigen. Wenn der Anleger vor diesem Datum seine<br />

Beteiligung verkaufen möchte, bleibt ihm die Möglichkeit,<br />

die Beteiligung über einen Zweitmarkt zu veräußern oder<br />

einen selbst organisierten Verkauf vorzunehmen, da es<br />

sich bei den angebotenen Anteilen um Beteiligungen<br />

handelt, für die kein gesetzlich geregelter Markt existiert.<br />

Obwohl sich ein Zweitmarkt für Vermögensanlagen, z. B.<br />

in Form der Deutschen Fondsbörse Hamburg entwickelt,<br />

ist eine Veräußerung der Schiffsbeteiligung über diesen<br />

Zweitmarkt nicht sichergestellt. Das Transaktionsvolumen<br />

von gehandelten Fondsanteilen ist derzeit noch gering, so<br />

dass eine effiziente Preisbildung nicht immer gegeben ist.<br />

Die Preise für Anteile sind nicht auf die Höhe des ursprünglichen<br />

Kaufpreises festgeschrieben, denn der Wert der<br />

Anteile entwickelt sich je nach Erfolg der Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie Angebot und Nachfrage auf dem Sekundärmarkt.<br />

Bei vorzeitigem Verkaufswunsch kann das<br />

Bestehen von Kaufinteressenten nicht gewährleistet werden,<br />

so dass der Verkauf der Beteiligung erschwert bzw. nur<br />

ein geringerer Veräußerungserlös erzielt wird. Es ist darauf<br />

hinzuweisen, dass der Kommanditist die Einwilligung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin zum Verkauf benötigt<br />

(siehe auch § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Investition ist somit nicht empfehlenswert für Personen,<br />

die darauf angewiesen sind, sich kurzfristig von ihrer<br />

Beteiligung trennen zu können.<br />

Im Fall einer vorzeitigen Beendigung der Gesellschaft<br />

besteht das Risiko, dass der Anleger finanzielle Verluste<br />

tragen muss.<br />

E M I S S I O N S P R O S P E K T 15

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