MS BBC Alabama
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Schiffes ein, so erhält der Vertragsreeder für die Durchführung<br />
des Verkaufes oder Abwicklung des Totalverlustes<br />
sowie seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Liquidation<br />
der Gesellschaft einen Vorabgewinn von 2 % des Nettoerlöses<br />
bzw. der Versicherungsleistung.<br />
Verwaltungskosten und Kosten, die durch den Einsatz und<br />
Betrieb des Schiffes (Schiffsbetriebskosten) entstehen,<br />
sind von der Kommanditgesellschaft zu tragen. Die im Vertragsreedervertrag<br />
aufgeführten Vergütungen und Pauschalen<br />
sind – soweit nicht anders vereinbart – im Innenverhältnis<br />
der Gesellschaft als Aufwand zu verbuchen. Der<br />
Vertragsreeder kann verlangen, dass die Vergütungen und<br />
Pauschalen als Vorabgewinn gezahlt werden.<br />
3. Das nach Kostenerstattungen und Vergütungen verbleibende<br />
Ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis<br />
der von ihnen jeweils zum Bilanzstichtag eingezahlten<br />
Kapitaleinlagen (Pflichteinlagen) zum eingezahlten<br />
Gesamtkapital (zum Bilanzstichtag insgesamt eingezahlte<br />
Pflichteinlagen) verteilt. Um eine relative Gleichstellung<br />
der Kapitalkonten aller Kommanditisten zu erreichen,<br />
werden die Ergebnisse der Jahre 2007 und 2008 unabhängig<br />
vom Zeitpunkt des Beitritts der Kommanditisten in der<br />
Weise verteilt, dass das Ergebnis der Gesellschaft des<br />
jeweiligen Wirtschaftsjahres zunächst von den Kommanditisten<br />
allein getragen wird, die ihre Einlage in dem<br />
Wirtschaftsjahr eingezahlt haben und zwar bis zur quotalen<br />
Gleichstellung mit den Kommanditisten, die ihre Einlage<br />
bereits in den Vorjahren eingezahlt haben. Darüber hinaus<br />
gehende Ergebnisse werden von allen Kommanditisten im<br />
gleichen Umfange getragen.<br />
4. Das Entnahmerecht der Kommanditisten wird im<br />
Übrigen wie folgt geregelt:<br />
92<br />
a) Entnahmen sind außer in den Fällen von Buchstabe<br />
f) unten nur in Form von Auszahlungen nach<br />
Feststellung der Bilanz und Beschlussfassung<br />
durch die der Gesellschafter zulässig.<br />
b) Entnahmen dürfen nur insoweit vorgenommen<br />
werden, als etwaige Auflagen von Kreditinstituten<br />
dem nicht entgegenstehen.<br />
c) An Entnahmen sind die Kommanditisten gleichmäßig<br />
im Verhältnis ihrer bedungenen Pflichtein-<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA”<br />
lagen zu beteiligen. Entnahmen, soweit sie nicht<br />
durch Gewinne (Kapitalkonto IV) gedeckt sind,<br />
erfolgen zunächst von Festkapitalkonto II (freie<br />
Kapitalrücklage), dann vom Festkapitalkonto I<br />
(Hafteinlage).<br />
d) Auszahlungen der Entnahmebeträge sind zunächst<br />
mit etwaigen Forderungen der Gesellschaft gegen<br />
die betreffenden Gesellschafter zu verrechnen.<br />
e) Die Komplementärin kann beschlossene Auszahlungen<br />
an die Kommanditisten verweigern, soweit<br />
die Vermögens- und Liquiditätslage der Gesellschaft<br />
diese nicht zulässt.<br />
f) Die Komplementärin soll ab dem Geschäftsjahr<br />
2009 Vorschüsse auf die vorgesehenen Auszahlungen<br />
zum Ende des laufenden Geschäftsjahres<br />
leisten, wenn entsprechende Liquidität vorhanden<br />
ist. Die endgültige Höhe der Ausschüttung wird<br />
auf der nachfolgenden Gesellschafterversammlung<br />
beschlossen.<br />
§ 14<br />
Jahresabschluss<br />
1. Die Komplementärin ist verpflichtet, für die Gesellschaft<br />
gesondert Buch zu führen, die dazugehörigen Belege<br />
gesondert aufzubewahren und die Geldmittel der Gesellschaft<br />
auf Konten zu verwalten, die ausschließlich auf den<br />
Namen der Gesellschaft geführt werden.<br />
2. Der Jahresabschluss ist die Handelsbilanz der Gesellschaft.<br />
3. Innerhalb der ersten zehn Monate eines Jahres stellt<br />
die Komplementärin den Jahresabschluss und die Gewinnund<br />
Verlustrechnung des vergangenen Geschäftsjahres<br />
auf, lässt den Jahresabschluss durch einen von ihr bestimmten<br />
Wirtschaftsprüfer prüfen und übersendet den<br />
geprüften Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie die steuerliche Ergebnisrechnung den Kommanditisten.<br />
Das soll mit der Einberufung zur ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung erfolgen. Spätestens sieben<br />
Tage vor der Gesellschafterversammlung sollen die Gesellschafter<br />
jedenfalls eine Abschrift der Bilanz und der Gewinnund<br />
Verlustrechnung erhalten.