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MS BBC Alabama

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Schiffes ein, so erhält der Vertragsreeder für die Durchführung<br />

des Verkaufes oder Abwicklung des Totalverlustes<br />

sowie seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Liquidation<br />

der Gesellschaft einen Vorabgewinn von 2 % des Nettoerlöses<br />

bzw. der Versicherungsleistung.<br />

Verwaltungskosten und Kosten, die durch den Einsatz und<br />

Betrieb des Schiffes (Schiffsbetriebskosten) entstehen,<br />

sind von der Kommanditgesellschaft zu tragen. Die im Vertragsreedervertrag<br />

aufgeführten Vergütungen und Pauschalen<br />

sind – soweit nicht anders vereinbart – im Innenverhältnis<br />

der Gesellschaft als Aufwand zu verbuchen. Der<br />

Vertragsreeder kann verlangen, dass die Vergütungen und<br />

Pauschalen als Vorabgewinn gezahlt werden.<br />

3. Das nach Kostenerstattungen und Vergütungen verbleibende<br />

Ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis<br />

der von ihnen jeweils zum Bilanzstichtag eingezahlten<br />

Kapitaleinlagen (Pflichteinlagen) zum eingezahlten<br />

Gesamtkapital (zum Bilanzstichtag insgesamt eingezahlte<br />

Pflichteinlagen) verteilt. Um eine relative Gleichstellung<br />

der Kapitalkonten aller Kommanditisten zu erreichen,<br />

werden die Ergebnisse der Jahre 2007 und 2008 unabhängig<br />

vom Zeitpunkt des Beitritts der Kommanditisten in der<br />

Weise verteilt, dass das Ergebnis der Gesellschaft des<br />

jeweiligen Wirtschaftsjahres zunächst von den Kommanditisten<br />

allein getragen wird, die ihre Einlage in dem<br />

Wirtschaftsjahr eingezahlt haben und zwar bis zur quotalen<br />

Gleichstellung mit den Kommanditisten, die ihre Einlage<br />

bereits in den Vorjahren eingezahlt haben. Darüber hinaus<br />

gehende Ergebnisse werden von allen Kommanditisten im<br />

gleichen Umfange getragen.<br />

4. Das Entnahmerecht der Kommanditisten wird im<br />

Übrigen wie folgt geregelt:<br />

92<br />

a) Entnahmen sind außer in den Fällen von Buchstabe<br />

f) unten nur in Form von Auszahlungen nach<br />

Feststellung der Bilanz und Beschlussfassung<br />

durch die der Gesellschafter zulässig.<br />

b) Entnahmen dürfen nur insoweit vorgenommen<br />

werden, als etwaige Auflagen von Kreditinstituten<br />

dem nicht entgegenstehen.<br />

c) An Entnahmen sind die Kommanditisten gleichmäßig<br />

im Verhältnis ihrer bedungenen Pflichtein-<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA”<br />

lagen zu beteiligen. Entnahmen, soweit sie nicht<br />

durch Gewinne (Kapitalkonto IV) gedeckt sind,<br />

erfolgen zunächst von Festkapitalkonto II (freie<br />

Kapitalrücklage), dann vom Festkapitalkonto I<br />

(Hafteinlage).<br />

d) Auszahlungen der Entnahmebeträge sind zunächst<br />

mit etwaigen Forderungen der Gesellschaft gegen<br />

die betreffenden Gesellschafter zu verrechnen.<br />

e) Die Komplementärin kann beschlossene Auszahlungen<br />

an die Kommanditisten verweigern, soweit<br />

die Vermögens- und Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

diese nicht zulässt.<br />

f) Die Komplementärin soll ab dem Geschäftsjahr<br />

2009 Vorschüsse auf die vorgesehenen Auszahlungen<br />

zum Ende des laufenden Geschäftsjahres<br />

leisten, wenn entsprechende Liquidität vorhanden<br />

ist. Die endgültige Höhe der Ausschüttung wird<br />

auf der nachfolgenden Gesellschafterversammlung<br />

beschlossen.<br />

§ 14<br />

Jahresabschluss<br />

1. Die Komplementärin ist verpflichtet, für die Gesellschaft<br />

gesondert Buch zu führen, die dazugehörigen Belege<br />

gesondert aufzubewahren und die Geldmittel der Gesellschaft<br />

auf Konten zu verwalten, die ausschließlich auf den<br />

Namen der Gesellschaft geführt werden.<br />

2. Der Jahresabschluss ist die Handelsbilanz der Gesellschaft.<br />

3. Innerhalb der ersten zehn Monate eines Jahres stellt<br />

die Komplementärin den Jahresabschluss und die Gewinnund<br />

Verlustrechnung des vergangenen Geschäftsjahres<br />

auf, lässt den Jahresabschluss durch einen von ihr bestimmten<br />

Wirtschaftsprüfer prüfen und übersendet den<br />

geprüften Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie die steuerliche Ergebnisrechnung den Kommanditisten.<br />

Das soll mit der Einberufung zur ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung erfolgen. Spätestens sieben<br />

Tage vor der Gesellschafterversammlung sollen die Gesellschafter<br />

jedenfalls eine Abschrift der Bilanz und der Gewinnund<br />

Verlustrechnung erhalten.

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