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MS BBC Alabama

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20<br />

Einzahlung Einzahlungsrate<br />

nach Annahme 30 % (ein Agio fällt nicht an)<br />

29.02.2008 70 %<br />

EMISSIONEN IM AUSLAND<br />

Das Angebot der Beteiligung erfolgt nur in Deutschland.<br />

ERWERBSPREIS FÜR DIE VERMÖGENSANLAGE<br />

Der Kommanditist beteiligt sich am zu zeichnenden Kommanditkapital<br />

mit einer Zeichnungssumme. Die Mindestzeichnungssumme<br />

ist auf EUR 25.000 festgelegt.<br />

NEBENKOSTEN BEI ERWERB<br />

Beim Erwerb der Beteiligung ist kein Agio auf die Zeichnungssumme<br />

zu zahlen. Die Kosten der Eintragung ins<br />

Handelsregister werden von der Gesellschaft übernommen.<br />

Die durch die Beglaubigung der Unterschrift auf der<br />

Registervollmacht entstehenden Kosten sind vom Kommanditisten<br />

selbst zu tragen. Die Höhe der Kosten hängt<br />

von der Beteiligungshöhe ab und kann daher nicht benannt<br />

werden.<br />

Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus der Gesellschaft<br />

sind die entstehenden Kosten gemäß § 18 Abs. 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages je zur Hälfte von der Gesellschaft<br />

und dem Anleger zu tragen.<br />

Darüber hinaus entstehen keine weiteren mit dem Erwerb,<br />

der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

verbundenen Kosten.<br />

U<strong>MS</strong>TÄNDE ZUM ERBRINGEN VON NEBENLEISTUNGEN<br />

Weitere Leistungen neben der Einzahlung der gezeichneten<br />

Summe bestehen nicht, da die Haftung des Kommanditisten<br />

gemäß § 171 Abs. 1 HGB auf die Höhe seiner Einlage<br />

begrenzt ist. Der Gesellschaftsvertrag schließt eine Nachschusspflicht<br />

des Kommanditisten aus. Es ist jedoch<br />

möglich, dass die Haftung im Falle des Absinkens des<br />

Die Vermögensanlage<br />

<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA”<br />

Kapitalkontos (z. B. durch Auszahlungen) unter die Hafteinlage<br />

gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zum erneuten Erreichen<br />

der Hafteinlage wieder auflebt. In diesem Zusammenhang<br />

ist auf eine mögliche Haftung des Kommanditisten<br />

gemäß §§ 176 und 173 HGB hinzuweisen, wenn er nicht<br />

im Handelsregister eingetragen ist. Grundsätzlich haftet<br />

der Kommanditist bis zur vollständigen Eintragung in das<br />

Handelsregister wie ein persönlich haftender Gesellschafter,<br />

es sei denn, dem Gläubiger ist bekannt, dass seine Beteiligung<br />

eine Kommanditeinlage ist (§ 176 Abs. 1 HGB). Bis<br />

zur Eintragung in das Handelsregister ist der Anleger laut<br />

Gesellschaftsvertrag atypisch still beteiligt. Hierdurch wird<br />

eine weitgehende Begrenzung der Haftung neu eintretender<br />

Gesellschafter im Zeitraum vom Beitritt bis zur Eintragung<br />

in das Handelsregister erreicht. Mit Eintragung des Kommanditisten<br />

ins Handelsregister wandelt sich die Einlage<br />

in eine Kommanditbeteiligung um.<br />

Die Haftung eines Kommanditisten erstreckt sich auch<br />

auf die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten<br />

bis zur Höhe seiner Einlage (§ 173 Abs. 1 HGB). Will der<br />

Kommanditist seinen Anteil vorzeitig veräußern, so kann<br />

er sich an die Emittentin wenden, die aber aufgrund der<br />

bis 31.12.2023 vorgesehenen Kündigungssperrfrist gemäß<br />

§ 15 des Gesellschaftsvertrages keine Auszahlung vornehmen<br />

muss. Ausnahmen sind wichtige Gründe nach § 140<br />

HGB. Entspricht die Beteiligungsgesellschaft dem Antrag,<br />

weil etwa ein anderer Gesellschafter sich zur Übernahme<br />

des Anteils bereit erklärt, so wird eine Auseinandersetzungsbilanz<br />

erstellt. Gleiches gilt für Austritte nach dem<br />

31.12.2023.<br />

Darüber hinaus ist der Erwerber der Vermögensanlage<br />

nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen,<br />

insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.<br />

GESAMTHÖHE AUSZUKEHRENDER PROVISIONEN<br />

Für den Vertrieb sind gemäß Prognoserechnung<br />

EUR 600.000 als Vermittlungsprovision vorgesehen. Ein<br />

Agio wird nicht erhoben. Weitere Provisionen oder vergleichbare<br />

Vergütungen sind nicht vorgesehen, zusätzliche<br />

Zahlungen (keine Provisionen) für Gründungsleistungen<br />

sind in einer später aufgeführten Tabelle deklariert. Bei<br />

dem Erwerb des <strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA“ durch die W. Bockstiegel<br />

GmbH & Co. Reederei KG <strong>MS</strong> "<strong>BBC</strong> ALABAMA"<br />

fallen keine Provisionen zu Lasten der Gesellschaft an.

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