15.10.2013 Aufrufe

MS BBC Alabama

MS BBC Alabama

MS BBC Alabama

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

60<br />

Steuerliche Aspekte und Grundlagen<br />

abgegolten. Der Regelungsbereich des § 15a EStG sowie<br />

des § 15b EStG wird nicht berührt.<br />

Die W. Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG <strong>MS</strong> "<strong>BBC</strong><br />

ALABAMA" wird im Jahr der Indienststellung des Schiffes<br />

die Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung beantragen.<br />

Aufgrund dieses Antrages ergeben sich für den<br />

Anleger für die Dauer der pauschalen Gewinnermittlung<br />

jährlich niedrige positive steuerliche Ergebnisse. Dabei ist<br />

anzumerken, dass erst im Wirtschaftsjahr der Anschaffung<br />

des Schiffes entschieden werden kann, ob alle notwendigen<br />

Voraussetzungen zur Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung<br />

vorliegen. Daher werden die Einkünfte aus dem<br />

Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr<br />

zunächst nach den allgemeinen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften<br />

ermittelt und, soweit die Voraussetzungen<br />

zur Anwendung der Tonnagegewinnermittlung<br />

vorliegen, gemäß § 5a Abs. 3 EStG rückwirkend der Besteuerung<br />

entzogen. Vor Anschaffung der Schiffe durch<br />

den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr<br />

erwirtschaftete Gewinne sind daher nicht zu besteuern.<br />

Bemessungsgrundlage für die Tonnagesteuer ist die Nettoraumzahl<br />

des Schiffes. Der für die Gesellschafter der W.<br />

Bockstiegel GmbH & Co. Reederei KG <strong>MS</strong> "<strong>BBC</strong> ALABAMA"<br />

relevante steuerliche Wert ergibt sich nach § 5a EStG aus<br />

der Nettoraumzahl der <strong>MS</strong> "<strong>BBC</strong> ALABAMA" von 4.270<br />

NRZ für volle 100, somit für eine Nettoraumzahl von 4.200<br />

wie folgt:<br />

für die ersten 1.000 NRZ<br />

für die folgenden 3.200 NRZ<br />

(insgesamt 4.200 NRZ)<br />

Summe<br />

bei 365 Betriebstagen p.a.<br />

bezogen auf das Gesamtkapital<br />

von EUR 6.960.000<br />

bei 287 Betriebstagen im<br />

Jahr 2008 bezogen auf das<br />

Gesamtkapital von<br />

EUR 6.960.000<br />

EUR<br />

0,92<br />

0,69<br />

EUR<br />

9,20<br />

22,08<br />

31,28<br />

gesamt EUR<br />

11.417,20<br />

8.976,98<br />

%<br />

0,16%<br />

0,13%<br />

<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA”<br />

Die Anleger nehmen anteilig an den steuerlichen Ergebnissen<br />

der Emittentin teil. Es entfällt insoweit auf jeden<br />

Anleger, ausgehend von einem Betrieb von 365 Tagen, ein<br />

jährlicher steuerlicher Gewinnanteil in Höhe von rund<br />

0,16 % bezogen auf die Beteiligungssumme, der mit dem<br />

persönlichen Steuersatz zu versteuern ist (in 2008 bei<br />

287 Betriebstagen rund 0,13 %).<br />

Sonderbetriebsausgaben, welche nicht im direkten Zusammenhang<br />

mit Sonderbetriebseinnahmen stehen, wie z.B.<br />

Zinszahlungen auf eine individuelle Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung und Kosten im Zusammenhang mit Gesellschafterversammlungen,<br />

können bei einer Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG gemäß des Anwendungserlasses zum<br />

§ 5a EStG vom 12. Juni 2002 nicht berücksichtigt werden.<br />

Demgegenüber sind etwaige Sonderbetriebseinnahmen<br />

der Anleger (z.B. Beiratsvergütungen) bei der Gewinnermittlung<br />

neben dem pauschal nach § 5a EStG ermittelten<br />

Gewinn zusätzlich zu berücksichtigen und zu versteuern.<br />

Ferner können bei negativer Entwicklung des Seeschiffsbetriebs<br />

– wie bereits ausgeführt – negative Ergebnisse<br />

nicht berücksichtigt werden. Eine Gewerbesteueranrechnung<br />

nach § 35 EStG für die pauschal nach § 5a Abs. 1<br />

EStG ermittelten Gewinne ist grundsätzlich nicht zulässig.<br />

Die Konzeption des Beteiligungsangebotes geht davon<br />

aus, dass die Emittentin und der Bereederer die für die<br />

Anwendung des § 5a EStG erforderlichen Voraussetzungen<br />

schaffen und während der gesamten Laufzeit der Beteiligung<br />

aufrecht erhalten werden.<br />

VERÄUßERUNGSERGEBNIS/KEINE FESTSTELLUNG<br />

EINES UNTERSCHIEDSBETRAGES<br />

Bei Übergang von der allgemeinen steuerlichen Gewinnermittlung<br />

zur pauschalen Gewinnermittlung gemäß § 5a<br />

EStG müssen evtl. vorhandene stille Reserven (Unterschiedsbeträge)<br />

ermittelt und in ein besonderes Verzeichnis<br />

aufgenommen werden. Diese Unterschiedsbeträge errechnen<br />

sich aus der Differenz zwischen dem jeweiligen Teilwert<br />

(Zeitwert), der im Falle des jeweiligen Schiffes in der Regel<br />

von einem unabhängigen Gutachter ermittelt wird, und<br />

dem Restbuchwert zum 31. Dezember des Jahres vor<br />

Antragstellung zur Tonnagebesteuerung. Grundsätzlich ist<br />

der Unterschiedsbetrag dem Gewinn bei Beendigung der<br />

Tonnagebesteuerung (nach Ablauf von mindestens zehn

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!