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Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro

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langjährig geduldeten Menschen nur geringfügig veränderten und keine umfassende<br />

Lösung für die Verbesserung ihrer Situation boten. Deshalb beschlossen im<br />

November 2006 die Innenminister_innen der Bundesländer nach vielen Bemühungen<br />

von Flüchtlingsorganisationen und den Betroffenen selbst eine neue Bleiberechtsregelung<br />

für langjährig geduldete Menschen (vgl. Burkhardt 2007, S. 4).<br />

Abgelöst wird diese Regelung später von einer gesetzlichen. So formuliert Marx<br />

treffend: „Der Beschluss selbst versteht sich lediglich <strong>als</strong> Zwischenstation auf<br />

dem Weg zu einer umfassenden gesetzgeberischen Lösung" (Marx 2007, S. 1). 4<br />

Die Erteilung einer AE nach der auf der Innenministerkonferenz (IMK)<br />

beschlossenen Regelung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In meiner<br />

Arbeit möchte ich folgender Fragestellung nachgehen:<br />

Inwiefern eröffnet die Bleiberechtsregelung eine echte Chance auf Aufenthalt<br />

für langjährig geduldete Menschen in Deutschland?<br />

Besonders werde ich dabei auf die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen für<br />

das Leben langjährig geduldeter Menschen eingehen und untersuchen, welche<br />

Widersprüche zwischen den Anforderungen der Bleiberechtsregelung und den<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen. Die Aktualität dieses Themas erforderte<br />

die Notwendigkeit des empirischen Arbeitens. Ich wählte für die Untersuchung<br />

eine qualitative Methode, um die subjektiven Sichtweisen der Befragten einzufangen,<br />

denn „viel zu selten kommen die Betroffenen selbst zu Wort“ (Burkhardt<br />

2007, S. 4). Ebenfalls der Aktualität geschuldet ist das Aufführen vieler Internetquellen.<br />

Denn die Veröffentlichung themenspezifischer Literatur außerhalb des<br />

Internets erfolgte bisher kaum.<br />

Im ersten Teil meiner Arbeit werde ich die IMK-Regelung vorstellen. Dabei<br />

werde ich den begünstigten Personenkreis beschreiben und die in Frage kommenden<br />

Arten des Aufenthaltsstatus definieren. Der Inhalt der Bleiberechtsregelung<br />

wird getrennt nach Erteilungsvoraussetzungen und Ausschlussgründen dargestellt.<br />

4 Am 28. August 2007 wurde die bei der IMK beschlossene Bleiberechtsregelung im § 104 a AufenthG<br />

gesetzlich verankert mit der Maßgabe, dass Begünstigte sofort eine Aufenthaltserlaubnis<br />

erhalten sollen und sich bis 2009 eine Beschäftigung suchen müssen. Diese gesetzliche Regelung<br />

ist ebenfalls einmalig: Der Einreisestichtag ist der 01.07.1999 für Einzelpersonen bzw. 01.07.2001<br />

für Familien mit Kindern.<br />

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