Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro
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langjährig geduldeten Menschen nur geringfügig veränderten und keine umfassende<br />
Lösung für die Verbesserung ihrer Situation boten. Deshalb beschlossen im<br />
November 2006 die Innenminister_innen der Bundesländer nach vielen Bemühungen<br />
von Flüchtlingsorganisationen und den Betroffenen selbst eine neue Bleiberechtsregelung<br />
für langjährig geduldete Menschen (vgl. Burkhardt 2007, S. 4).<br />
Abgelöst wird diese Regelung später von einer gesetzlichen. So formuliert Marx<br />
treffend: „Der Beschluss selbst versteht sich lediglich <strong>als</strong> Zwischenstation auf<br />
dem Weg zu einer umfassenden gesetzgeberischen Lösung" (Marx 2007, S. 1). 4<br />
Die Erteilung einer AE nach der auf der Innenministerkonferenz (IMK)<br />
beschlossenen Regelung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In meiner<br />
Arbeit möchte ich folgender Fragestellung nachgehen:<br />
Inwiefern eröffnet die Bleiberechtsregelung eine echte Chance auf Aufenthalt<br />
für langjährig geduldete Menschen in Deutschland?<br />
Besonders werde ich dabei auf die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen für<br />
das Leben langjährig geduldeter Menschen eingehen und untersuchen, welche<br />
Widersprüche zwischen den Anforderungen der Bleiberechtsregelung und den<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen. Die Aktualität dieses Themas erforderte<br />
die Notwendigkeit des empirischen Arbeitens. Ich wählte für die Untersuchung<br />
eine qualitative Methode, um die subjektiven Sichtweisen der Befragten einzufangen,<br />
denn „viel zu selten kommen die Betroffenen selbst zu Wort“ (Burkhardt<br />
2007, S. 4). Ebenfalls der Aktualität geschuldet ist das Aufführen vieler Internetquellen.<br />
Denn die Veröffentlichung themenspezifischer Literatur außerhalb des<br />
Internets erfolgte bisher kaum.<br />
Im ersten Teil meiner Arbeit werde ich die IMK-Regelung vorstellen. Dabei<br />
werde ich den begünstigten Personenkreis beschreiben und die in Frage kommenden<br />
Arten des Aufenthaltsstatus definieren. Der Inhalt der Bleiberechtsregelung<br />
wird getrennt nach Erteilungsvoraussetzungen und Ausschlussgründen dargestellt.<br />
4 Am 28. August 2007 wurde die bei der IMK beschlossene Bleiberechtsregelung im § 104 a AufenthG<br />
gesetzlich verankert mit der Maßgabe, dass Begünstigte sofort eine Aufenthaltserlaubnis<br />
erhalten sollen und sich bis 2009 eine Beschäftigung suchen müssen. Diese gesetzliche Regelung<br />
ist ebenfalls einmalig: Der Einreisestichtag ist der 01.07.1999 für Einzelpersonen bzw. 01.07.2001<br />
für Familien mit Kindern.<br />
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