Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro
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Monate Aufenthalt und dann Abschiebung. Das geht nicht’“ (Herr Diyar).<br />
Mit ihren 16 und 18 Jahren waren zwei Interviewpartner, die ohne Familie nach<br />
Deutschland kamen, nach dem damaligen Berliner Schulgesetz nicht mehr schulpflichtig.<br />
Wegen der Unvereinbarkeit von Schule und Arbeit und wegen psychischen<br />
Problemen brachen beide die Schule, die sie ein paar Monate besuchten, ab.<br />
„Und danach, <strong>als</strong> ich in Deutschland war, danach hab ich die X- Schule besucht.<br />
[…] Das hat nicht lange gedauert, so fünf, sechs Monate, weil mit den Leute, die<br />
Drogen nehmen und die kiffen. Und die Arbeit machen, mit dem Leben und auch<br />
gleichzeitig zur Schule gehen hat nicht geklappt. […] Hat nicht geklappt, weil ich<br />
hatte viele Probleme und man sieht viele verschiedene Menschen und man kriegt<br />
Stress und Depression auf einmal“ (Herr Jiyan).<br />
„Ich war hier am Anfang in der Schule. […] Aber ich hab keinen Schulabschluss,<br />
weil ich hab nebenbei gearbeitet. Irgendwann hat das nicht mehr funktioniert.<br />
Nachtschicht habe ich gearbeitet, tagsüber musste ich schlafen. Außerdem fragte<br />
die Ausländerbehörde, von was ich lebe. Sie wollen auch nicht, dass ich von Sozialhilfe<br />
lebe. Deswegen habe ich gearbeitet“ (Herr Ratnam).<br />
Zu einem späteren Zeitpunkt wollten beide den Schulbesuch wiederaufnehmen,<br />
was ihnen aus Gründen wie dem Mangel aufnahmebereiter Schulen und dem<br />
Schulbesuchsverbot von Seiten der ABH nicht möglich war.<br />
„Ich wollte eigentlich noch mal zur Schule gehen, noch mal auf eine Volksschule<br />
gehen, noch mal studieren gehen. Aber dann habe ich die Ausländerbehörde gefragt,<br />
ob ich studieren kann, in die Schule gehen kann. Das war nicht gestattet“<br />
(Herr Ratnam).<br />
III.1.2.1.2 Ausbildung<br />
Auch wenn die Betroffenen die Hürden der schulischen Bildung erfolgreich<br />
überwinden können, ist der Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Menschen<br />
mit unsicherem Aufenthaltsstatus stark erschwert. Für Praktika, schulische<br />
und berufliche Ausbildungen ist für Menschen mit unsicherem Aufenthalt eine<br />
Arbeitserlaubnis erforderlich. Nach Vorlage eines Ausbildungsangebotes bei der<br />
ABH wird den Betroffenen, wie unten genauer erläutert, nur dann eine<br />
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