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Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro

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Monate Aufenthalt und dann Abschiebung. Das geht nicht’“ (Herr Diyar).<br />

Mit ihren 16 und 18 Jahren waren zwei Interviewpartner, die ohne Familie nach<br />

Deutschland kamen, nach dem damaligen Berliner Schulgesetz nicht mehr schulpflichtig.<br />

Wegen der Unvereinbarkeit von Schule und Arbeit und wegen psychischen<br />

Problemen brachen beide die Schule, die sie ein paar Monate besuchten, ab.<br />

„Und danach, <strong>als</strong> ich in Deutschland war, danach hab ich die X- Schule besucht.<br />

[…] Das hat nicht lange gedauert, so fünf, sechs Monate, weil mit den Leute, die<br />

Drogen nehmen und die kiffen. Und die Arbeit machen, mit dem Leben und auch<br />

gleichzeitig zur Schule gehen hat nicht geklappt. […] Hat nicht geklappt, weil ich<br />

hatte viele Probleme und man sieht viele verschiedene Menschen und man kriegt<br />

Stress und Depression auf einmal“ (Herr Jiyan).<br />

„Ich war hier am Anfang in der Schule. […] Aber ich hab keinen Schulabschluss,<br />

weil ich hab nebenbei gearbeitet. Irgendwann hat das nicht mehr funktioniert.<br />

Nachtschicht habe ich gearbeitet, tagsüber musste ich schlafen. Außerdem fragte<br />

die Ausländerbehörde, von was ich lebe. Sie wollen auch nicht, dass ich von Sozialhilfe<br />

lebe. Deswegen habe ich gearbeitet“ (Herr Ratnam).<br />

Zu einem späteren Zeitpunkt wollten beide den Schulbesuch wiederaufnehmen,<br />

was ihnen aus Gründen wie dem Mangel aufnahmebereiter Schulen und dem<br />

Schulbesuchsverbot von Seiten der ABH nicht möglich war.<br />

„Ich wollte eigentlich noch mal zur Schule gehen, noch mal auf eine Volksschule<br />

gehen, noch mal studieren gehen. Aber dann habe ich die Ausländerbehörde gefragt,<br />

ob ich studieren kann, in die Schule gehen kann. Das war nicht gestattet“<br />

(Herr Ratnam).<br />

III.1.2.1.2 Ausbildung<br />

Auch wenn die Betroffenen die Hürden der schulischen Bildung erfolgreich<br />

überwinden können, ist der Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Menschen<br />

mit unsicherem Aufenthaltsstatus stark erschwert. Für Praktika, schulische<br />

und berufliche Ausbildungen ist für Menschen mit unsicherem Aufenthalt eine<br />

Arbeitserlaubnis erforderlich. Nach Vorlage eines Ausbildungsangebotes bei der<br />

ABH wird den Betroffenen, wie unten genauer erläutert, nur dann eine<br />

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