Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro
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Menschenrechtsverletzungen in der Türkei und in Deutschland. Ebenfalls ging er<br />
auf seine Angst vor einer Abschiebung und auf seine situationsbedingten psychischen<br />
Probleme ein. Der Ausspruch „Wenn man nicht stark ist, dann verliert man<br />
sich“ bezieht sich auf sein langjähriges Leben im Wohnheim.<br />
III. Die Inhaltsanalyse der Interviews anhand von rechtlichen<br />
und theoretischen Rahmenbedingungen und Hintergründen<br />
Die Interviews werden im Kontext der rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert.<br />
Weiterführende Literatur, die für das Verstehen des Inhalts notwenig ist,<br />
wird ebenfalls hinzugezogen.<br />
Die gesetzlichen Bestimmungen für Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus<br />
sind hauptsächlich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), im Asylbewerberleistungsgesetz<br />
(AsylbLG) und im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) geregelt.<br />
Sie bedeuten erhebliche Einschränkungen im Leben dieser Personengruppe. So<br />
ermöglichen die Gesetze unter anderem die Durchsetzung der Residenzpflicht, die<br />
Unterbringung in Heimen, das Verhängen von Arbeits- und Ausbildungsverboten,<br />
die Kürzung der Sozialhilfe und die Einschränkung der Rechtsmittel und Rechtswege.<br />
Durchführendes Organ der Bleiberechtsregelung sind die ABH, die nach<br />
§ 71 AufenthG für aufenthaltsrechtliche und passrechtliche Maßnahmen und andere<br />
Entscheidungen zuständig sind. Aufgaben der ABH sind beispielsweise die<br />
Erteilung, Verlängerung oder der Widerruf der Duldung, die Zurückschiebung<br />
und Abschiebung, die Überwachung der Passpflicht, sowie die Ausstellung der<br />
Arbeitserlaubnis. Die praktische Anwendung der Gesetze ist für die ABH Berlin<br />
in den „Vorläufigen Anwendungshinweisen der Ausländerbehörde Berlin (VAB)“<br />
geregelt (vgl. Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Ausländerbehörde<br />
Berlin 2007).<br />
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