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Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro

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Menschenrechtsverletzungen in der Türkei und in Deutschland. Ebenfalls ging er<br />

auf seine Angst vor einer Abschiebung und auf seine situationsbedingten psychischen<br />

Probleme ein. Der Ausspruch „Wenn man nicht stark ist, dann verliert man<br />

sich“ bezieht sich auf sein langjähriges Leben im Wohnheim.<br />

III. Die Inhaltsanalyse der Interviews anhand von rechtlichen<br />

und theoretischen Rahmenbedingungen und Hintergründen<br />

Die Interviews werden im Kontext der rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert.<br />

Weiterführende Literatur, die für das Verstehen des Inhalts notwenig ist,<br />

wird ebenfalls hinzugezogen.<br />

Die gesetzlichen Bestimmungen für Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus<br />

sind hauptsächlich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), im Asylbewerberleistungsgesetz<br />

(AsylbLG) und im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) geregelt.<br />

Sie bedeuten erhebliche Einschränkungen im Leben dieser Personengruppe. So<br />

ermöglichen die Gesetze unter anderem die Durchsetzung der Residenzpflicht, die<br />

Unterbringung in Heimen, das Verhängen von Arbeits- und Ausbildungsverboten,<br />

die Kürzung der Sozialhilfe und die Einschränkung der Rechtsmittel und Rechtswege.<br />

Durchführendes Organ der Bleiberechtsregelung sind die ABH, die nach<br />

§ 71 AufenthG für aufenthaltsrechtliche und passrechtliche Maßnahmen und andere<br />

Entscheidungen zuständig sind. Aufgaben der ABH sind beispielsweise die<br />

Erteilung, Verlängerung oder der Widerruf der Duldung, die Zurückschiebung<br />

und Abschiebung, die Überwachung der Passpflicht, sowie die Ausstellung der<br />

Arbeitserlaubnis. Die praktische Anwendung der Gesetze ist für die ABH Berlin<br />

in den „Vorläufigen Anwendungshinweisen der Ausländerbehörde Berlin (VAB)“<br />

geregelt (vgl. Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Ausländerbehörde<br />

Berlin 2007).<br />

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