Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro
Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro
Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
im letzten Unterpunkt „Zusammenfassung und Bewertung“.<br />
III.1.2.1.1 Zugang zur Schulbildung<br />
Um ein Beschäftigungsverhältnis abzuschließen, welches wiederum die Voraussetzung<br />
für die Erfüllung der Anforderung „Sicherung des LU“ ist, verlangen fast<br />
alle Betriebe von ihren Bewerber_innen die Vorlage und Darstellung ihres Lebenslaufes.<br />
Arbeitgeber_innen achten insbesondere auf einen lückenlosen schulischen<br />
und beruflichen Werdegang. Auch Schulabschlüsse, berufliche Qualifikationen<br />
und gute Noten sind äußerst wichtig. (vgl. Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.)<br />
2006, S. 18ff.). Aufgrund der hohen Bedeutung der Schulbildung für die Chancen<br />
auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt werde ich in diesem Unterpunkt insbesondere<br />
auf den schulischen Werdegang der Interviewpartner eingehen.<br />
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Schulbesuch der Kinder mit<br />
unsicherem Aufenthaltsstatus in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Da<br />
die Familien, die in Deutschland geduldet oder gestattet werden, ihren Wohnort<br />
nicht selbst wählen dürfen, sondern in die Bundesländer verteilt werden, hängt der<br />
Schulbesuch der Kinder von ihrer Zuteilung ab.<br />
Unterschieden wird zwischen Schulpflicht und Schulrecht. Nachteile eines Schulbesuchsrechts<br />
gegenüber einer Schulpflicht sind unter anderem:<br />
− Die Eltern werden häufig nicht über die Möglichkeit des Schulbesuchs informiert.<br />
− Von außerschulischen Fördermaßnahmen sind die Schüler häufig ausgeschlossen<br />
(vgl. Rieger 2007, S. 248).<br />
− Die Transporte zur Schule werden nicht bezahlt (vgl. Neumann 2007,<br />
S. 239).<br />
− „Schulen können Kinder mit Schulbesuchsrecht unter dem Vorbehalt personeller,<br />
finanzieller oder sachlicher Voraussetzungen abweisen.“<br />
(Motakef 2006, S. 32).<br />
Von 1989 bis 2004 bestand in Berlin gemäß Art. 20 (1) Verfassung Berlin und<br />
dem § 15 (1) SchlG (alt) für asylsuchende und geduldete Kinder und Jugendliche<br />
46