Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro
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3. Der umfassende Kriterienkatalog der Bleiberechtsregelung erschwert<br />
die Erfüllung aller Voraussetzungen.<br />
Auch wenn einige Personen einzelne Voraussetzungen erfüllen können, ist es<br />
schwierig, allen Anforderungen gerecht zu werden. Herr Diyar formuliert<br />
treffend: „Das Bleiberecht ist eine Regel mit Hunderten von Forderungen. Das ist<br />
einfach schwierig. Man kann einfach nicht alle Voraussetzungen erfüllen“ (Herr<br />
Diyar). Selbst wenn alle Anforderungen erfüllt werden, können die Ausschlussgründe<br />
dazu führen, dass Personen gemeinsam mit ihren engsten Angehörigen<br />
von der Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden.<br />
4. Die Umsetzung der Bleiberechtsregelung durch die ABH ist deutlich<br />
verbesserungsfähig.<br />
Wie bereits erläutert, erhielten die Betroffenen von Mitarbeiter_innen der ABH<br />
weder Informationen über die Bleiberechtsregelung, noch wurden die Menschen<br />
diesbezüglich von ihnen beraten oder auf ihre Rechte hingewiesen.<br />
Die Aufgabe der ABH besteht vorwiegend aus Abwehr, Aufenthaltsbeendigung<br />
und Abschiebung 55 , weshalb die Betroffenen kein Vertrauen in die Behörde<br />
haben. Die Gründe für die mangelnde Unterstützung seitens der ABH liegen<br />
unter anderem in diesem bestehenden Interessenkonflikt, der über viele Jahre gegenseitiges<br />
Misstrauen schürt. Deshalb werden auch die wenigen Bestimmungen,<br />
durch die in der Bleiberechtsregelung die langjährigen Auflagen berücksichtigt<br />
werden, häufig von den Mitarbeiter_innen der ABH zu Ungunsten der Antragsteller_innen<br />
nicht in die Praxis umgesetzt. Hinzu kommen die komplizierten Bestimmungen<br />
der neuen Bleiberechtsregelung. Schließlich hängt eine angemessene<br />
Umsetzung der Bleiberechtsregelung meist vom Zufall oder vom Ermessen der<br />
Sachbearbeiter_innen ab.<br />
5. Ohne Unterstützungsnetzwerke ist der Erhalt einer AE nur schwer<br />
möglich.<br />
Es hat sich gezeigt, dass die Erfüllung der Anforderungen einerseits und die formale<br />
Erlangung einer AE andererseits beinahe nur mit Unterstützungsnetzwerken<br />
möglich sind. So kommt die langjährig verhinderte „Integration“ durch die<br />
55 Aufgaben der ABH siehe Punkt III.<br />
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