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Diplomarbeit als pdf (2.3 MB) - Bleiberechtsbüro

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3. Der umfassende Kriterienkatalog der Bleiberechtsregelung erschwert<br />

die Erfüllung aller Voraussetzungen.<br />

Auch wenn einige Personen einzelne Voraussetzungen erfüllen können, ist es<br />

schwierig, allen Anforderungen gerecht zu werden. Herr Diyar formuliert<br />

treffend: „Das Bleiberecht ist eine Regel mit Hunderten von Forderungen. Das ist<br />

einfach schwierig. Man kann einfach nicht alle Voraussetzungen erfüllen“ (Herr<br />

Diyar). Selbst wenn alle Anforderungen erfüllt werden, können die Ausschlussgründe<br />

dazu führen, dass Personen gemeinsam mit ihren engsten Angehörigen<br />

von der Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden.<br />

4. Die Umsetzung der Bleiberechtsregelung durch die ABH ist deutlich<br />

verbesserungsfähig.<br />

Wie bereits erläutert, erhielten die Betroffenen von Mitarbeiter_innen der ABH<br />

weder Informationen über die Bleiberechtsregelung, noch wurden die Menschen<br />

diesbezüglich von ihnen beraten oder auf ihre Rechte hingewiesen.<br />

Die Aufgabe der ABH besteht vorwiegend aus Abwehr, Aufenthaltsbeendigung<br />

und Abschiebung 55 , weshalb die Betroffenen kein Vertrauen in die Behörde<br />

haben. Die Gründe für die mangelnde Unterstützung seitens der ABH liegen<br />

unter anderem in diesem bestehenden Interessenkonflikt, der über viele Jahre gegenseitiges<br />

Misstrauen schürt. Deshalb werden auch die wenigen Bestimmungen,<br />

durch die in der Bleiberechtsregelung die langjährigen Auflagen berücksichtigt<br />

werden, häufig von den Mitarbeiter_innen der ABH zu Ungunsten der Antragsteller_innen<br />

nicht in die Praxis umgesetzt. Hinzu kommen die komplizierten Bestimmungen<br />

der neuen Bleiberechtsregelung. Schließlich hängt eine angemessene<br />

Umsetzung der Bleiberechtsregelung meist vom Zufall oder vom Ermessen der<br />

Sachbearbeiter_innen ab.<br />

5. Ohne Unterstützungsnetzwerke ist der Erhalt einer AE nur schwer<br />

möglich.<br />

Es hat sich gezeigt, dass die Erfüllung der Anforderungen einerseits und die formale<br />

Erlangung einer AE andererseits beinahe nur mit Unterstützungsnetzwerken<br />

möglich sind. So kommt die langjährig verhinderte „Integration“ durch die<br />

55 Aufgaben der ABH siehe Punkt III.<br />

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