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Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)

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Rheinland-Pfalz<br />

„Notfallpsychologe“ und „Notfallpsychotherapeut“<br />

genannt wurden. Viele Aufgaben<br />

in der Akutversorgung setzen psychologische<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten voraus<br />

(Kenntnisse aus der Sozialpsychologie, Fähigkeiten<br />

zum vernetzten Denken, strukturelle<br />

Kenntnisse, u. a.). Zur Bewältigung<br />

dieser Aufgaben ist keine Approbation oder<br />

eine Richtlinien-Therapieausbildung notwendig<br />

– wenngleich dies hilfreich ist. Für<br />

die Aufgaben, die wir als Mitglied eines<br />

Heilberufs wahrnehmen (Sichtung, Diagnostik,<br />

psychotherapeutische Krisenintervention)<br />

wird die Notwendigkeit einer Approbation<br />

als Psychologischer Psychotherapeut<br />

und/oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut<br />

gesehen (siehe LBKG<br />

§ 23 Abs. 1 seit 1. Juli <strong>2005</strong>). Dies bedeutet<br />

nicht, dass wir als Therapeuten alle vom<br />

traumatischen Ereignis Betroffenen zu<br />

„Traumapatienten“ machen, sondern dass<br />

wir Mittel und Methoden verwenden, die<br />

wir aus unserem Berufsalltag als Psychotherapeuten<br />

kennen. Als ausgebildete approbierte<br />

Fachkräfte setzen wir unser Fachwissen<br />

aus der Krankheitslehre, Ätiologie,<br />

Symptomkunde, unsere Kenntnisse bzgl.<br />

Störungsverlauf und Interventionstechniken<br />

ein. Im Rahmen der psychosozialen<br />

Notfallversorgung wird dies nicht in allen,<br />

jedoch in einigen Fällen notwendig sein.<br />

Diese Kenntnisse werden auch wichtig<br />

sein, wenn es um die Weitervermittlung<br />

oder Zuweisung von Betroffenen in den<br />

Bereich der Sekundärprävention geht.<br />

Denkbare Aufgaben könnten sein:<br />

Als Führungsaufgabe:<br />

■ Lagebeurteilung und Entscheidung bzw.<br />

Beratung hinsichtlich des weiteren Versorgungsbedarfs<br />

durch PSU-Kräfte<br />

■ Ansprechpartner für fachliche Anfragen<br />

der Einsatzleitung, des Notarztes oder<br />

der PSU-Helfer<br />

■ Kontakt und Vermittlungsaufgaben zu<br />

niedergelassenen Kollegen und zu Einrichtungen<br />

der Sekundärprävention (Beratungsstellen<br />

ggf. Kliniken, Traumaambulanzen)<br />

■ Beratung der Einsatzleitung bzgl. sozialpsychologischer<br />

oder massenpsychologischer<br />

Aspekte im Einsatzgeschehen<br />

■ Kooperation mit Betreuungskräften und<br />

Versorgungseinheiten<br />

■ evtl. Initiierung des Aufbaus einer Hotline<br />

Als Interventionsaufgabe:<br />

■ Erstsichtung von betroffenen Personen<br />

und Beurteilung des individuellen psychosozialen,<br />

ggf. psychotherapeutischen<br />

Versorgungsbedarfs bei der<br />

Feststellung psychopathologischer Auffälligkeiten,<br />

ggf. Anforderung von Transportkräften<br />

■ Dokumentation des psychischen Befundes<br />

anhand einer Kurzdokumentation<br />

in Ergänzung zum allgemeinen Erfassungsbogen<br />

■ Gesprächsangebote bei notwendiger<br />

psychotherapeutischer Krisenintervention<br />

(ansonsten Betreuung durch die<br />

anderen PSU-Kräfte)<br />

■ evtl. fachliche Beobachtung oder Betreuung,<br />

bis eine Verlegung oder der<br />

Abtransport vom Behandlungsplatz/ Betreuungsplatz<br />

erfolgt<br />

■ Betreuung und Informationsweitergabe<br />

an Angehörige<br />

■ Gesprächsangebote an Einsatzkräfte<br />

Die Tätigkeitsfelder sind sicher weitreichender<br />

als hier dargestellt und die Auflistung<br />

ist nicht komplett. Die Notwendigkeit der<br />

Einbindung unserer Berufsgruppe in die<br />

psychosoziale Notfallversorgung wird hierbei<br />

aber bereits deutlich.<br />

Ausbildungsnotwendigkeit für<br />

die Einsatztätigkeit<br />

Neben den Kenntnissen, die Notfallpsychologen<br />

/ Notfallpsychotherapeuten aus<br />

dem Studium und der Therapieausbildung<br />

mitbringen, wie auch den Kenntnissen aus<br />

der praktischen Tätigkeit als Berater/in in<br />

einer psychosozialen Einrichtung bzw. als<br />

Psycho- oder Traumatherapeut/in sind<br />

Kenntnisse erforderlich, die die strukturelle<br />

organisatorische Arbeit im Katastrophenschutz<br />

betreffen. Hierzu gehören u. a. folgende<br />

Kenntnisse über:<br />

■ Führungssysteme in Rettungsdienst und<br />

Katastrophenschutz und deren gesetzliche<br />

Grundlagen<br />

■ den Aufbau und die Arbeitsweise von<br />

Katastrophenschutzstäben im Einsatzfall<br />

■ Angebote, Aufgaben und Kompetenzen<br />

der PSU (z. B. Kriseninterventions- und<br />

Notfallnachsorgedienste, Notfallseelsorge)<br />

■ die Erfüllung praktischer Führungsaufgaben<br />

beim Einbezug von Notfallpsychologen/<br />

Notfallpsychotherapeuten im Einsatzfall<br />

(Lagebewertung mit Risikoanalyse,<br />

Analyse des Bedarfs von Einsatzkräften,<br />

Raum- und Transportbedarf für<br />

die Betroffenen, Einbindung externer<br />

Hilfesysteme, Nutzung von Kommunikationsmitteln<br />

(Funk)).<br />

Wie bereits beschrieben, wird die LPK im<br />

LBKG verpflichtet, den Mitgliedern Fortbildungsangebote<br />

für die Tätigkeit im Katastrophenschutz<br />

zu machen. Inwieweit<br />

dies innerhalb der Kammer angeboten<br />

wird oder ob in Kooperation mit der Akademie<br />

für Krisenmanagement, Notfallplanung<br />

und Zivilschutz (AKNZ) in Ahrweiler<br />

solche Schulungen stattfinden, ist noch<br />

offen. Die AKNZ ist Ausbildungsstätte des<br />

Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und<br />

Katastrophenhilfe. Hier finden derzeit von<br />

der FIFA finanzierte Führungskräfteausbildungen<br />

für den Bereich der psychosozialen<br />

Notfallhilfe als Vorbereitung auf<br />

die Fußballweltmeisterschaft 2006 in<br />

Deutschland statt.<br />

Zusammenfassung<br />

Seit dem 1. Juli <strong>2005</strong> sind die Psychologischen<br />

Psychotherapeuten und Kinder- und<br />

Jugendlichenpsychotherapeuten im Rahmen<br />

einer Änderung und Erweiterung des<br />

LBKG in die Versorgung von Opfern, Angehörigen<br />

und Einsatzkräften als Gesundheitsberuf<br />

per Gesetz eingebunden worden.<br />

Der LPK obliegt in diesem Zusammenhang<br />

die Fortbildung ihrer Mitglieder.<br />

Die Tätigkeit als Notfallpsychologe/Notfallpsychotherapeut<br />

findet im Einsatzfall in Zusammenarbeit<br />

mit anderen Kräften der psychosozialen<br />

Notfallversorgung statt. Der<br />

Notfallpsychologe/Notfallpsychotherapeut<br />

ist dabei in das hierarchische System des<br />

Katastrophenschutzes integriert. Kenntnisse<br />

über die Führungs- und Stabsarbeit sind<br />

hierbei genauso notwendig wie Kenntnisse<br />

über die psychosozialen Strukturen und<br />

(trauma)therapeutischen Angebote und<br />

Einrichtungen, an die im Bedarfsfall weiter<br />

vermittelt wird.<br />

Die notfallpsychologische/notfallpsychotherapeutische<br />

Arbeit stellt ein neues, abwechslungsreiches<br />

und zu gleich verant-<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong><br />

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