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Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)

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Die schriftlichen Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz: Ergebnisse und Analysen<br />

peutengesetz sind die in den Ausbildungsund<br />

Prüfungsverordnungen in Anlage 1 zu<br />

§ 3 Abs.1 festgelegten theoretischen<br />

Grundkenntnisse. Als Handreichung hierzu<br />

wurden am IMPP Gegenstandskataloge<br />

entwickelt.<br />

Bereits im Mai 2002 wurde ein erster Gegenstandskatalog<br />

des IMPP für die schriftlichen<br />

Prüfungen vorgelegt. Dieser wurde<br />

im Frühjahr 2004 durch getrennte Kataloge<br />

für die Ausbildungsgänge Psychologische<br />

Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie<br />

abgelöst. Die<br />

Neufassungen berücksichtigen insbesondere<br />

die unterschiedlichen Anforderungen<br />

der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen<br />

im Hinblick auf lebensaltersbezogene<br />

Fragestellungen; im Ergebnis stellen sie<br />

eine Fortschreibung des bisherigen Gegenstandskatalogs<br />

dar.<br />

Für die Erarbeitung der Gegenstandskataloge<br />

wie auch der Prüfungsaufgaben wurde<br />

am IMPP eine Sachverständigenkommission<br />

mit Arbeitsgruppen für die beiden<br />

Ausbildungsgänge gebildet. Derzeit umfasst<br />

die Sachverständigenkommission<br />

zwölf Mitglieder. Berufen werden in Wissenschaft,<br />

Praxis und Lehre der Psychotherapie<br />

ausgewiesene Expertinnen und Experten,<br />

überwiegend aus dem Hochschulbereich,<br />

wobei seitens des Instituts die<br />

betreffenden Fakultäten bzw. Ausbildungsstätten<br />

oder Fachgesellschaften kontaktiert<br />

werden, um Benehmen hinsichtlich<br />

der künftigen Mitarbeit herzustellen. Ein<br />

wichtiges Anliegen ist dabei die Gewährleistung<br />

einer adäquaten Repräsentanz von<br />

Vertretern der unterschiedlichen, wissenschaftlich<br />

anerkannten Verfahren der Psychotherapie.<br />

Dies insbesondere deshalb,<br />

weil die schriftlichen Prüfungen einheitlich<br />

und nicht nach Vertiefungsrichtungen<br />

differenziert abzuhalten sind. Das<br />

verschiedentlich diskutierte Anliegen, nach<br />

Vertiefungsrichtung getrennte Prüfungen<br />

durchzuführen, ist mit den Regelungen der<br />

Prüfungsverordnungen nicht vereinbar. In<br />

vergleichbarer Weise stellt sich die Situation<br />

der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

dar, die Psychologen,<br />

Pädagogen und Sozialpädagogen<br />

offen steht. Der Gesetz- und Verordnungsgeber<br />

unterscheidet auch hier nicht<br />

zwischen verschiedenen professionellen<br />

Orientierungen. Es gilt vielmehr der Gesichtspunkt,<br />

dass eine einheitliche Approbation<br />

zu einheitlichen Befugnissen der<br />

Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie<br />

führt.<br />

Prüfungsmethode und<br />

-durchführung<br />

Prüfungsaufbau<br />

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen<br />

sehen für die schriftlichen Prüfungen<br />

eine Dauer von 120 Minuten vor. Bei einem<br />

Umfang von 80 Aufgaben pro Prüfung<br />

ergibt sich daraus eine mittlere<br />

Bearbeitungsdauer von 90 Sekunden je<br />

Einzelaufgabe, was auch der Bearbeitungsdauer<br />

in den bundeseinheitlichen ärztlichen<br />

und pharmazeutischen Prüfungen<br />

entspricht.<br />

Zum Einsatz kommen Freitextaufgaben,<br />

die mit einer Kurzantwort in Form eines<br />

terminus technicus zu beantworten sind,<br />

sowie Antwortwahlaufgaben (Multiple-<br />

Choice-Aufgaben) als Mehrfachauswahlaufgaben<br />

und als Einfachauswahlaufgaben.<br />

Die Fragenauswahl einer Prüfung<br />

beinhaltet neben „isoliert” gestellten Einzelfragen<br />

auch themen- bzw. fallbezogene<br />

Aufgabenfolgen. Diese können sich aus<br />

zwei oder mehr Fragen der genannten<br />

Aufgabenformate zusammensetzen (s.<br />

auch Mayer et al., 2003).<br />

Die Prüfungsaufgaben der jeweiligen Prüfungen<br />

werden vom IMPP aus dem mit<br />

den Sachverständigen erarbeiteten Fragenpool,<br />

der fortlaufend revidiert und erweitert<br />

wird, zusammengestellt. Dabei wird<br />

eine „Examensblaupause“ zugrunde gelegt,<br />

die Bandbreiten für die Auswahl nach bestimmten<br />

Kriterien definiert. Dies betrifft<br />

u. a. die Verteilung der Prüfungsaufgaben<br />

nach Aufgabenformaten, nach Gegenstandsbereichen<br />

und hinsichtlich der verschiedenen,<br />

wissenschaftlich anerkannten<br />

Therapieverfahren. Zusätzlich berücksichtigt<br />

werden Sachverständigeneinschätzungen<br />

zur Schwierigkeit und Relevanz der<br />

Prüfungsaufgaben.<br />

Für die Prüfungen in den Ausbildungsgängen<br />

Psychologische Psychotherapie und<br />

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie<br />

werden separate Auswahlen von Prüfungsaufgaben<br />

erstellt, die sich in der Gewichtung<br />

von lebensaltersbezogenen Fragestellungen<br />

unterscheiden. Die Mehrzahl der<br />

Prüfungsaufgaben bezieht sich auf Themen,<br />

die für beide Ausbildungsgänge<br />

gleichermaßen bedeutsam sind und in den<br />

jeweiligen Prüfungen in identischer Form<br />

gestellt werden.<br />

Teilnehmergruppen<br />

Über die Zulassung zur Prüfung für Psychologische<br />

Psychotherapeuten bzw. Kinderund<br />

Jugendlichenpsychotherapeuten entscheidet<br />

die zuständige Behörde (das Landesprüfungsamt)<br />

auf Antrag des Prüfungsteilnehmers<br />

und im Benehmen mit der<br />

Leitung der Ausbildungsstätte. Mit der Meldung<br />

zur Prüfung werden u. a. Angaben<br />

zum absolvierten Ausbildungsgang und zur<br />

Vertiefungsrichtung, zum Ausbildungsmodus<br />

(Vollzeit, Teilzeit) sowie, im Ausbildungsgang<br />

KJP, auch zur Art des zur Aufnahme<br />

der Ausbildung berechtigenden<br />

Diploms erhoben. Diese Daten stehen für<br />

Ergebnisanalysen nach Teilnehmergruppen<br />

zur Verfügung.<br />

Prüfungsauswertung und<br />

Itemanalyse<br />

Die Prüfungsaufgaben werden nach den<br />

Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen<br />

dichotom ausgewertet: Für<br />

jede richtig und vollständig gelöste Aufgabe<br />

wird ein Punkt vergeben, dies gilt<br />

für alle verwendeten Aufgabenformate.<br />

Die Auswertung erfolgt anhand der<br />

Antwortbelege und umfasst umfangreiche<br />

Kontrollschritte. Zur Auswertung der Multiple-Choice-Aufgaben<br />

werden die Belege<br />

maschinell (mittels Belegleser) eingelesen.<br />

Bei den Freitextaufgaben müssen<br />

alle handschriftlich gegebenen Antworten<br />

manuell und buchstabengetreu in eine<br />

Datenbank eingegeben werden, die dann<br />

zu jeder Aufgabe eine Antwortliste generiert.<br />

Unter den gegebenen Antworten<br />

werden im Rahmen eines Delphi-Verfahrens<br />

von einer fünfköpfigen Jury diejenigen<br />

Antworten gekennzeichnet, die als<br />

Lösungen zu werten sind. Auf dieser<br />

Grundlage erfolgt dann die individuelle<br />

Bewertung der Freitextantworten der Prüfungsteilnehmer.<br />

214 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong>

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