Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)
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Die schriftlichen Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz: Ergebnisse und Analysen<br />
peutengesetz sind die in den Ausbildungsund<br />
Prüfungsverordnungen in Anlage 1 zu<br />
§ 3 Abs.1 festgelegten theoretischen<br />
Grundkenntnisse. Als Handreichung hierzu<br />
wurden am IMPP Gegenstandskataloge<br />
entwickelt.<br />
Bereits im Mai 2002 wurde ein erster Gegenstandskatalog<br />
des IMPP für die schriftlichen<br />
Prüfungen vorgelegt. Dieser wurde<br />
im Frühjahr 2004 durch getrennte Kataloge<br />
für die Ausbildungsgänge Psychologische<br />
Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie<br />
abgelöst. Die<br />
Neufassungen berücksichtigen insbesondere<br />
die unterschiedlichen Anforderungen<br />
der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen<br />
im Hinblick auf lebensaltersbezogene<br />
Fragestellungen; im Ergebnis stellen sie<br />
eine Fortschreibung des bisherigen Gegenstandskatalogs<br />
dar.<br />
Für die Erarbeitung der Gegenstandskataloge<br />
wie auch der Prüfungsaufgaben wurde<br />
am IMPP eine Sachverständigenkommission<br />
mit Arbeitsgruppen für die beiden<br />
Ausbildungsgänge gebildet. Derzeit umfasst<br />
die Sachverständigenkommission<br />
zwölf Mitglieder. Berufen werden in Wissenschaft,<br />
Praxis und Lehre der Psychotherapie<br />
ausgewiesene Expertinnen und Experten,<br />
überwiegend aus dem Hochschulbereich,<br />
wobei seitens des Instituts die<br />
betreffenden Fakultäten bzw. Ausbildungsstätten<br />
oder Fachgesellschaften kontaktiert<br />
werden, um Benehmen hinsichtlich<br />
der künftigen Mitarbeit herzustellen. Ein<br />
wichtiges Anliegen ist dabei die Gewährleistung<br />
einer adäquaten Repräsentanz von<br />
Vertretern der unterschiedlichen, wissenschaftlich<br />
anerkannten Verfahren der Psychotherapie.<br />
Dies insbesondere deshalb,<br />
weil die schriftlichen Prüfungen einheitlich<br />
und nicht nach Vertiefungsrichtungen<br />
differenziert abzuhalten sind. Das<br />
verschiedentlich diskutierte Anliegen, nach<br />
Vertiefungsrichtung getrennte Prüfungen<br />
durchzuführen, ist mit den Regelungen der<br />
Prüfungsverordnungen nicht vereinbar. In<br />
vergleichbarer Weise stellt sich die Situation<br />
der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
dar, die Psychologen,<br />
Pädagogen und Sozialpädagogen<br />
offen steht. Der Gesetz- und Verordnungsgeber<br />
unterscheidet auch hier nicht<br />
zwischen verschiedenen professionellen<br />
Orientierungen. Es gilt vielmehr der Gesichtspunkt,<br />
dass eine einheitliche Approbation<br />
zu einheitlichen Befugnissen der<br />
Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie<br />
führt.<br />
Prüfungsmethode und<br />
-durchführung<br />
Prüfungsaufbau<br />
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen<br />
sehen für die schriftlichen Prüfungen<br />
eine Dauer von 120 Minuten vor. Bei einem<br />
Umfang von 80 Aufgaben pro Prüfung<br />
ergibt sich daraus eine mittlere<br />
Bearbeitungsdauer von 90 Sekunden je<br />
Einzelaufgabe, was auch der Bearbeitungsdauer<br />
in den bundeseinheitlichen ärztlichen<br />
und pharmazeutischen Prüfungen<br />
entspricht.<br />
Zum Einsatz kommen Freitextaufgaben,<br />
die mit einer Kurzantwort in Form eines<br />
terminus technicus zu beantworten sind,<br />
sowie Antwortwahlaufgaben (Multiple-<br />
Choice-Aufgaben) als Mehrfachauswahlaufgaben<br />
und als Einfachauswahlaufgaben.<br />
Die Fragenauswahl einer Prüfung<br />
beinhaltet neben „isoliert” gestellten Einzelfragen<br />
auch themen- bzw. fallbezogene<br />
Aufgabenfolgen. Diese können sich aus<br />
zwei oder mehr Fragen der genannten<br />
Aufgabenformate zusammensetzen (s.<br />
auch Mayer et al., 2003).<br />
Die Prüfungsaufgaben der jeweiligen Prüfungen<br />
werden vom IMPP aus dem mit<br />
den Sachverständigen erarbeiteten Fragenpool,<br />
der fortlaufend revidiert und erweitert<br />
wird, zusammengestellt. Dabei wird<br />
eine „Examensblaupause“ zugrunde gelegt,<br />
die Bandbreiten für die Auswahl nach bestimmten<br />
Kriterien definiert. Dies betrifft<br />
u. a. die Verteilung der Prüfungsaufgaben<br />
nach Aufgabenformaten, nach Gegenstandsbereichen<br />
und hinsichtlich der verschiedenen,<br />
wissenschaftlich anerkannten<br />
Therapieverfahren. Zusätzlich berücksichtigt<br />
werden Sachverständigeneinschätzungen<br />
zur Schwierigkeit und Relevanz der<br />
Prüfungsaufgaben.<br />
Für die Prüfungen in den Ausbildungsgängen<br />
Psychologische Psychotherapie und<br />
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie<br />
werden separate Auswahlen von Prüfungsaufgaben<br />
erstellt, die sich in der Gewichtung<br />
von lebensaltersbezogenen Fragestellungen<br />
unterscheiden. Die Mehrzahl der<br />
Prüfungsaufgaben bezieht sich auf Themen,<br />
die für beide Ausbildungsgänge<br />
gleichermaßen bedeutsam sind und in den<br />
jeweiligen Prüfungen in identischer Form<br />
gestellt werden.<br />
Teilnehmergruppen<br />
Über die Zulassung zur Prüfung für Psychologische<br />
Psychotherapeuten bzw. Kinderund<br />
Jugendlichenpsychotherapeuten entscheidet<br />
die zuständige Behörde (das Landesprüfungsamt)<br />
auf Antrag des Prüfungsteilnehmers<br />
und im Benehmen mit der<br />
Leitung der Ausbildungsstätte. Mit der Meldung<br />
zur Prüfung werden u. a. Angaben<br />
zum absolvierten Ausbildungsgang und zur<br />
Vertiefungsrichtung, zum Ausbildungsmodus<br />
(Vollzeit, Teilzeit) sowie, im Ausbildungsgang<br />
KJP, auch zur Art des zur Aufnahme<br />
der Ausbildung berechtigenden<br />
Diploms erhoben. Diese Daten stehen für<br />
Ergebnisanalysen nach Teilnehmergruppen<br />
zur Verfügung.<br />
Prüfungsauswertung und<br />
Itemanalyse<br />
Die Prüfungsaufgaben werden nach den<br />
Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen<br />
dichotom ausgewertet: Für<br />
jede richtig und vollständig gelöste Aufgabe<br />
wird ein Punkt vergeben, dies gilt<br />
für alle verwendeten Aufgabenformate.<br />
Die Auswertung erfolgt anhand der<br />
Antwortbelege und umfasst umfangreiche<br />
Kontrollschritte. Zur Auswertung der Multiple-Choice-Aufgaben<br />
werden die Belege<br />
maschinell (mittels Belegleser) eingelesen.<br />
Bei den Freitextaufgaben müssen<br />
alle handschriftlich gegebenen Antworten<br />
manuell und buchstabengetreu in eine<br />
Datenbank eingegeben werden, die dann<br />
zu jeder Aufgabe eine Antwortliste generiert.<br />
Unter den gegebenen Antworten<br />
werden im Rahmen eines Delphi-Verfahrens<br />
von einer fünfköpfigen Jury diejenigen<br />
Antworten gekennzeichnet, die als<br />
Lösungen zu werten sind. Auf dieser<br />
Grundlage erfolgt dann die individuelle<br />
Bewertung der Freitextantworten der Prüfungsteilnehmer.<br />
214 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong>