Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)
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Mitteilungen der<br />
Psychotherapeutenkammer Berlin<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
die Kammer arbeitet im ‚Arbeitskreis Altern<br />
und Gesundheit’ des Gesundheit e. V.<br />
Berlin mit. Zur Psychotherapie bei älteren<br />
Menschen hat dort eine Kollegin Fälle aus<br />
der Praxis vorgestellt und unsere Gesundheitsreferentin<br />
M. Engert Überlegungen<br />
der Kammer zu zukünftigen Aktivitäten<br />
in diesem Bereich vorgetragen.<br />
11. Kongress Armut und Gesundheit:<br />
„Präventionsziele gegen Armut: Gesunde<br />
Lebenswelten gemeinsam gestalten“<br />
18./19. November im Rathaus<br />
Schöneberg<br />
Ausricht<br />
hter:<br />
er: Gesundheit Berlin e. V. und<br />
Landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung<br />
Infos: www.armut-undgesundheit.de<br />
Die Senatsverwaltung hat unsere Meldeordnung<br />
(s. Homepage) genehmigt.<br />
Allerdings wurde der Abschnitt zur freiwilligen<br />
Mitgliedschaft mit dem Hinweis abgelehnt,<br />
dies benötige eine neue gesetzliche<br />
Grundlage. Dieser Passus sah u. a. vor, auch<br />
PsychotherapeutInnen in Ausbildung eine<br />
Mitgliedschaft zu ermöglichen.<br />
Im KJHG Bereich hat es erfreuliche, von<br />
der Kammer gewünschte und mit herbeigeführte<br />
Entwicklungen gegeben.<br />
■ Das Abgeordnetenhaus hat den § 27 des<br />
Ausführungsgesetzes KJHG gestrichen,<br />
dessen Inhalt aber an § 25 angefügt.<br />
Damit bleibt in Berlin Psychotherapie<br />
gesetzlicher Bestandteil der Jugendhilfe.<br />
Zudem sagte die Senatsverwaltung zu,<br />
dass in diesem Bereich auch bei den ambulanten<br />
Psychotherapien keine weiteren<br />
Kürzungen vorgenommen werden<br />
und diese mindestens im jetzigen Umfang<br />
– ca. 9 Mio. € und ca. 1.400 Fälle<br />
pro Jahr – bestehen bleiben.<br />
■ Der Berliner Senat wird eine Kommission<br />
berufen, die Entscheidungskriterien<br />
entwickeln wird, ob eine notwendige<br />
Psychotherapie in den Bereich des SGB<br />
VIII oder des SGB V gehört. In der Kommission<br />
wird u. a. die Psychotherapeutenkammer<br />
Berlin vertreten sein.<br />
■ Die Berliner Kammer, vertreten durch<br />
Dorothee Hillenbrand (Vertretung<br />
Norbert Rosansky), nimmt als beratendes<br />
Mitglied an den Kostensatzrahmenverhandlungen<br />
beim Berliner Senat teil.<br />
Diese Verhandlungen werden in der<br />
Kammer durch eine eigene Arbeitsgruppe<br />
begleitet. Ihr gehören auch Vertreter<br />
des BAPP, des Legastheniezentrums<br />
und des VaKJP an.<br />
Das Schiedsamt hat entschieden, dass die<br />
Kassen und die KV je zur Hälfte mit den<br />
Aufwendungen für die Nachvergütungen<br />
belastet werden. Leider sind die Psychotherapeuten<br />
mit 4,74 Mio. Euro selbst<br />
daran beteiligt, die dem ‚Topf’ der nichtgenehmigungspflichtigen<br />
Leistungen entnommen<br />
werden sollen. Die Kammer hat<br />
sich mit der Bitte an die Senatsverwaltung<br />
gewandt, diesen Teil der Schiedsamtentscheidung<br />
zu beanstanden, da er einer<br />
Kürzung der Nachvergütungen gleichkommt<br />
und so gegen die Beschlüsse des<br />
Bundessozialgerichts und des Gemeinsamen<br />
Bewertungsausschusses verstoße. Die<br />
Senatsverwaltung will in die Prüfung einsteigen,<br />
sobald ihr die begründeten Entscheidungen<br />
vorliegen. Ein seit langem mit<br />
der KV Berlin vereinbartes Gespräch zur<br />
Nachvergütung wurde von der KV ohne<br />
Begründung abgesagt. Auch die Zusage<br />
nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen<br />
vorzulegen, wurde zurückgezogen. Ein solches<br />
Vorgehen ist äußerst bedauerlich, da<br />
es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />
mit der KV und auch der betroffenen<br />
Berufsgruppen untereinander nicht fördert.<br />
Beim Versorgungswerk bleibt es schwierig.<br />
Der von der FDP im Abgeordnetenhaus eingebrachte<br />
Antrag zur Änderung des Kammergesetzes<br />
droht zu scheitern. Aus der Senatsverwaltung<br />
für Gesundheit gibt es widersprüchliche<br />
Äußerungen. Entscheidend ist<br />
allerdings das Abstimmungsverhalten der<br />
Parteien. In jedem Falle wird die Kammer sich<br />
weiterhin für die Realisierung eines<br />
Versorgungswerkes stark machen.<br />
In der letzten DV wurde ein Spendenaufruf<br />
beschlossen. Anlässlich der inzwischen<br />
begonnenen Nachzahlungen soll sozial<br />
verantwortlich gehandelt und zugleich der<br />
eigene Berufsstand stärker in der Öffentlichkeit<br />
zur Geltung gebracht werden. Zwei<br />
Projekte werden unterstützt: „Jugendwohnen<br />
im Kiez“ fördert die Integration türkischer<br />
und arabischer Kinder und Jugendlicher<br />
(www.jugendwohnen-berlin.de) und<br />
„BASALISA“ unterstützt unbegleitete<br />
Flüchtlingskinder (www.basalisa.org).<br />
Spenden bitte bis zum 31.10.<strong>2005</strong> auf<br />
das dafür eingerichtete Konto-Nr.<br />
0405176859 bei der Deutschen Apotheker-<br />
und Ärztebank (BLZ 100 906<br />
03). Bitte geben Sie auf der Überweisung<br />
an, welche Einrichtung Sie unterstützen<br />
möchten.<br />
Die Delegiertenversammlung (DV) hat am<br />
9.6.05 eine Resolution verabschiedet zum<br />
Entwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
(G-BA) zur Richtlinie über ein einrichtungsinternes<br />
Qualitätsmanagement für<br />
Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten<br />
und medizinische Versorgungszentren. Der<br />
Vorstand hat die Resolution an die Vorstände<br />
der Landeskammern und der BPtK weitergeleitet.<br />
Seit Mitte Juli liegt der endgültige<br />
Entwurf des G-BA vor. Die BPtK muss ihre<br />
Stellungnahme bis zum 17.8.05 vorlegen (s.<br />
dazu auch nachfolgenden Artikel).<br />
Berlin<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong><br />
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