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Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)

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Mitteilungen der<br />

Psychotherapeutenkammer Berlin<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

die Kammer arbeitet im ‚Arbeitskreis Altern<br />

und Gesundheit’ des Gesundheit e. V.<br />

Berlin mit. Zur Psychotherapie bei älteren<br />

Menschen hat dort eine Kollegin Fälle aus<br />

der Praxis vorgestellt und unsere Gesundheitsreferentin<br />

M. Engert Überlegungen<br />

der Kammer zu zukünftigen Aktivitäten<br />

in diesem Bereich vorgetragen.<br />

11. Kongress Armut und Gesundheit:<br />

„Präventionsziele gegen Armut: Gesunde<br />

Lebenswelten gemeinsam gestalten“<br />

18./19. November im Rathaus<br />

Schöneberg<br />

Ausricht<br />

hter:<br />

er: Gesundheit Berlin e. V. und<br />

Landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung<br />

Infos: www.armut-undgesundheit.de<br />

Die Senatsverwaltung hat unsere Meldeordnung<br />

(s. Homepage) genehmigt.<br />

Allerdings wurde der Abschnitt zur freiwilligen<br />

Mitgliedschaft mit dem Hinweis abgelehnt,<br />

dies benötige eine neue gesetzliche<br />

Grundlage. Dieser Passus sah u. a. vor, auch<br />

PsychotherapeutInnen in Ausbildung eine<br />

Mitgliedschaft zu ermöglichen.<br />

Im KJHG Bereich hat es erfreuliche, von<br />

der Kammer gewünschte und mit herbeigeführte<br />

Entwicklungen gegeben.<br />

■ Das Abgeordnetenhaus hat den § 27 des<br />

Ausführungsgesetzes KJHG gestrichen,<br />

dessen Inhalt aber an § 25 angefügt.<br />

Damit bleibt in Berlin Psychotherapie<br />

gesetzlicher Bestandteil der Jugendhilfe.<br />

Zudem sagte die Senatsverwaltung zu,<br />

dass in diesem Bereich auch bei den ambulanten<br />

Psychotherapien keine weiteren<br />

Kürzungen vorgenommen werden<br />

und diese mindestens im jetzigen Umfang<br />

– ca. 9 Mio. € und ca. 1.400 Fälle<br />

pro Jahr – bestehen bleiben.<br />

■ Der Berliner Senat wird eine Kommission<br />

berufen, die Entscheidungskriterien<br />

entwickeln wird, ob eine notwendige<br />

Psychotherapie in den Bereich des SGB<br />

VIII oder des SGB V gehört. In der Kommission<br />

wird u. a. die Psychotherapeutenkammer<br />

Berlin vertreten sein.<br />

■ Die Berliner Kammer, vertreten durch<br />

Dorothee Hillenbrand (Vertretung<br />

Norbert Rosansky), nimmt als beratendes<br />

Mitglied an den Kostensatzrahmenverhandlungen<br />

beim Berliner Senat teil.<br />

Diese Verhandlungen werden in der<br />

Kammer durch eine eigene Arbeitsgruppe<br />

begleitet. Ihr gehören auch Vertreter<br />

des BAPP, des Legastheniezentrums<br />

und des VaKJP an.<br />

Das Schiedsamt hat entschieden, dass die<br />

Kassen und die KV je zur Hälfte mit den<br />

Aufwendungen für die Nachvergütungen<br />

belastet werden. Leider sind die Psychotherapeuten<br />

mit 4,74 Mio. Euro selbst<br />

daran beteiligt, die dem ‚Topf’ der nichtgenehmigungspflichtigen<br />

Leistungen entnommen<br />

werden sollen. Die Kammer hat<br />

sich mit der Bitte an die Senatsverwaltung<br />

gewandt, diesen Teil der Schiedsamtentscheidung<br />

zu beanstanden, da er einer<br />

Kürzung der Nachvergütungen gleichkommt<br />

und so gegen die Beschlüsse des<br />

Bundessozialgerichts und des Gemeinsamen<br />

Bewertungsausschusses verstoße. Die<br />

Senatsverwaltung will in die Prüfung einsteigen,<br />

sobald ihr die begründeten Entscheidungen<br />

vorliegen. Ein seit langem mit<br />

der KV Berlin vereinbartes Gespräch zur<br />

Nachvergütung wurde von der KV ohne<br />

Begründung abgesagt. Auch die Zusage<br />

nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen<br />

vorzulegen, wurde zurückgezogen. Ein solches<br />

Vorgehen ist äußerst bedauerlich, da<br />

es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

mit der KV und auch der betroffenen<br />

Berufsgruppen untereinander nicht fördert.<br />

Beim Versorgungswerk bleibt es schwierig.<br />

Der von der FDP im Abgeordnetenhaus eingebrachte<br />

Antrag zur Änderung des Kammergesetzes<br />

droht zu scheitern. Aus der Senatsverwaltung<br />

für Gesundheit gibt es widersprüchliche<br />

Äußerungen. Entscheidend ist<br />

allerdings das Abstimmungsverhalten der<br />

Parteien. In jedem Falle wird die Kammer sich<br />

weiterhin für die Realisierung eines<br />

Versorgungswerkes stark machen.<br />

In der letzten DV wurde ein Spendenaufruf<br />

beschlossen. Anlässlich der inzwischen<br />

begonnenen Nachzahlungen soll sozial<br />

verantwortlich gehandelt und zugleich der<br />

eigene Berufsstand stärker in der Öffentlichkeit<br />

zur Geltung gebracht werden. Zwei<br />

Projekte werden unterstützt: „Jugendwohnen<br />

im Kiez“ fördert die Integration türkischer<br />

und arabischer Kinder und Jugendlicher<br />

(www.jugendwohnen-berlin.de) und<br />

„BASALISA“ unterstützt unbegleitete<br />

Flüchtlingskinder (www.basalisa.org).<br />

Spenden bitte bis zum 31.10.<strong>2005</strong> auf<br />

das dafür eingerichtete Konto-Nr.<br />

0405176859 bei der Deutschen Apotheker-<br />

und Ärztebank (BLZ 100 906<br />

03). Bitte geben Sie auf der Überweisung<br />

an, welche Einrichtung Sie unterstützen<br />

möchten.<br />

Die Delegiertenversammlung (DV) hat am<br />

9.6.05 eine Resolution verabschiedet zum<br />

Entwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

(G-BA) zur Richtlinie über ein einrichtungsinternes<br />

Qualitätsmanagement für<br />

Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten<br />

und medizinische Versorgungszentren. Der<br />

Vorstand hat die Resolution an die Vorstände<br />

der Landeskammern und der BPtK weitergeleitet.<br />

Seit Mitte Juli liegt der endgültige<br />

Entwurf des G-BA vor. Die BPtK muss ihre<br />

Stellungnahme bis zum 17.8.05 vorlegen (s.<br />

dazu auch nachfolgenden Artikel).<br />

Berlin<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong><br />

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