Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)
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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />
der 30er Jahre sowie Klassik- und Pop-<br />
Interpretationen sorgten für eine entspannte<br />
Atmosphäre. Der Vorstand der<br />
Psychotherapeutenkammer konnte sich<br />
nicht nur über freundliche Grußworte und<br />
wunderschöne Blumen freuen, sondern<br />
auch über den Besuch von Repräsentanten<br />
der benachbarten Psychotherapeutenkammern.<br />
Lothar Wittmann, der Präsident<br />
der niedersächsischen Kammer, übergab<br />
Karl Heinz Schrömgens einen gerahmten<br />
Spruch aus der „Edda“, in dem feinsinnig<br />
auf die Auseinandersetzung zwischen<br />
Landeskammern und Bundeskammer angespielt<br />
wurde. Vorstandsmitglied Dr.<br />
Peter Riedel von der Kammer Hamburg<br />
überreichte einen „Strauß“ aus bunten Regenschirmen<br />
mit dem launigen Kommentar:<br />
„Die Hamburger Psychotherapeutenkammer<br />
lässt die Bremer Kollegen nicht<br />
im Regen stehen.“<br />
Justizbehörde will Honorare für Psychotherapie drücken<br />
Bermen<br />
Kammer befürchtet Qualitätsabsenkung<br />
Initiiert durch eine kleine Anfrage der Fraktion<br />
Bündnis 90/Die Grünen in der Bremer<br />
Bürgerschaft äußerte sich der Senat<br />
in einer Stellungnahme zum Themenkomplex<br />
„Psychotherapie für Strafgefangene“.<br />
Diese Stellungnahme veranlasste die<br />
Psychotherapeutenkammer, eine kritische<br />
Erklärung zu veröffentlichen.<br />
Die Kammer drückte ihr Erstaunen aus, weil<br />
weder die Spitze des Justizressorts noch<br />
die Leitung der Justizvollzugsanstalten es<br />
für nötig hielt, im Vorfeld fachkundigen Rat<br />
der Psychotherapeutenkammer mit einzubeziehen.<br />
Dies befremde um so mehr, weil<br />
die Stellungnahme von mangelnder Fachkompetenz<br />
durchzogen sei und offensichtlich<br />
der hohe Qualitätsstandard, der an<br />
Psychotherapie anzulegen ist, für die Behandlung<br />
von Strafgefangenen nicht angelegt<br />
werde. Sie löse aber auch Empörung<br />
aus, weil angestrebt werde, psychotherapeutische<br />
Behandlungen mit sittenwidrigen<br />
Dumpinghonoraren zu vergüten.<br />
Weiter heißt es: „In der Stellungnahme wird<br />
ausgeführt, dass ein sehr hoher Anteil der<br />
Strafgefangenen an krankheitswertigen<br />
psychischen Störungen leidet und somit<br />
behandlungsbedürftig ist. Zugleich wird<br />
deutlich, dass diese Behandlungen nur unzureichend<br />
durch in der Anstalt tätige Psychotherapeuten<br />
oder über Kooperationsverträge<br />
mit Einrichtungen außerhalb Bremens<br />
durchgeführt werden können.<br />
Die psychotherapeutische Behandlung von<br />
Straffälligen, insbesondere von Gewalt- und<br />
Sexualstraftätern stellt eine besondere<br />
Herausforderung dar, da häufig die Straftaten<br />
in Verbindung mit psychischen Störungen<br />
und Verhaltensauffälligkeiten zu sehen<br />
sind. Die Erwartungen der Gesellschaft und<br />
die häufig geringe Krankheitseinsicht bei<br />
diesem Personenkreis stellen besondere<br />
qualitative Anforderungen an den Psychotherapeuten.<br />
Wir können deshalb nicht<br />
verstehen, wieso die aufgewendeten Mittel<br />
für diese Arbeit in den letzten beiden<br />
Jahren um 37% gesunken sind. Offensichtlich<br />
werden aus Kostengründen die Möglichkeiten<br />
für psychotherapeutische Behandlungen<br />
und damit die Chancen auf<br />
Besserung und Heilung bei diesen Menschen<br />
heruntergefahren. Die Justizvollzugsanstalten<br />
nehmen damit ihre Verantwortung,<br />
die Gesellschaft vor zukünftigen Straftaten<br />
und die Strafgefangenen vor sich<br />
selbst zu schützen, nur unzureichend wahr.<br />
Die in der Senatsstellungnahme erhobene<br />
Forderung, die Diagnostik, also die Feststellung<br />
der Krankheitswertigkeit und der<br />
Behandlungsbedürftigkeit von der Behandlung<br />
zu trennen, muss zurückgewiesen<br />
werden. Sie ist fachlich nicht begründet.<br />
Psychotherapie setzt ein besonderes<br />
Vertrauensverhältnis und ein stabiles<br />
Arbeitsbündnis zwischen den Patienten<br />
und dem Behandler voraus. Gerade in der<br />
diagnostischen Phase beginnt dieses sich<br />
herauszubilden. Eine Trennung dieser Phase<br />
von der Behandlung ist weder wünschenswert<br />
noch gehört dies zum fachlichen<br />
Standard. Zudem trüge es in erheblichem<br />
Maße zu Kostensteigerungen bei.<br />
Völlig unangemessen werden die Senatsausführungen,<br />
wenn es um die Honorierung<br />
ambulanter psychotherapeutischer<br />
Leistungen geht. Es wird unter Berufung<br />
auf den Rechnungshof (dem offensichtlich<br />
ebenfalls fachliche Parameter zur Beurteilung<br />
psychotherapeutischer Tätigkeiten fehlen)<br />
der einfache Gebührensatz nach der<br />
„Gebührenordnung Psychotherapeuten“<br />
(GOP) in Aussicht gestellt. Das sind 40 €<br />
für eine Behandlungsstunde gegenüber<br />
einem üblichen Satz in Höhe von 92 €.<br />
Das unterschreitet selbst die im Rahmen<br />
der Gesetzlichen Krankenversicherungen<br />
vom Bundessozialgericht festgelegte Mindesthonorierung<br />
in Höhe von 75 € je Behandlungsstunde<br />
um fast die Hälfte. Ein<br />
qualifizierter, in eigener Praxis tätiger Psychotherapeut,<br />
der in der Regel nach seiner<br />
mindestens 5-jährigen Universitätsausbildung<br />
eine 5-jährige privat finanzierte<br />
Zusatzausbildung bis zur staatlichen Approbation<br />
angeschlossen hat, kann und wird<br />
für ein solches Honorar nicht tätig werden.<br />
Es ist aus unserer Sicht kein Zufall, wenn<br />
an keiner Stelle die fachlichen Standards<br />
beschrieben werden, die an psychotherapeutische<br />
Behandler angelegt werden sollen.<br />
Man prüfe, die Leistungen ausschreiben<br />
lassen, heißt es, zu den Bedingungen<br />
schweigt man sich aus. Offensichtlich strebt<br />
das Justizressort an, Psychotherapien durch<br />
nicht qualifizierte Personen durchführen zu<br />
lassen.“ Abschließend bot die Kammer in<br />
der Erklärung ihre Kooperation zum Finden<br />
angemessener Lösungen an.<br />
Bremen rüstet sich für die<br />
elektronische<br />
Gesundheitskarte<br />
Mit großer Aufmerksamkeit verfolgten die<br />
Besucher der Kammerversammlung am<br />
24.05.<strong>2005</strong> die Ausführungen des Vertreters<br />
des B.I.T.-Projektbüros, Herrn Sven Eckert,<br />
zum gegenwärtigen Stand der elektronischen<br />
Gesundheitskarte. Sachkundig legte er den<br />
gegenwärtigen Stand und daraus erwachsene<br />
Anforderungen an die Gesundheitsberufe<br />
dar. Karl Heinz Schrömgens vervollständigte<br />
die Darlegungen, indem er über die voraussichtlichen<br />
Anforderungen an psychotherapeutische<br />
Praxen, insbesondere was die Einführung<br />
eines elektronischen Heilberufeausweises<br />
betrifft, referierte.<br />
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<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong>