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Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)

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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

der 30er Jahre sowie Klassik- und Pop-<br />

Interpretationen sorgten für eine entspannte<br />

Atmosphäre. Der Vorstand der<br />

Psychotherapeutenkammer konnte sich<br />

nicht nur über freundliche Grußworte und<br />

wunderschöne Blumen freuen, sondern<br />

auch über den Besuch von Repräsentanten<br />

der benachbarten Psychotherapeutenkammern.<br />

Lothar Wittmann, der Präsident<br />

der niedersächsischen Kammer, übergab<br />

Karl Heinz Schrömgens einen gerahmten<br />

Spruch aus der „Edda“, in dem feinsinnig<br />

auf die Auseinandersetzung zwischen<br />

Landeskammern und Bundeskammer angespielt<br />

wurde. Vorstandsmitglied Dr.<br />

Peter Riedel von der Kammer Hamburg<br />

überreichte einen „Strauß“ aus bunten Regenschirmen<br />

mit dem launigen Kommentar:<br />

„Die Hamburger Psychotherapeutenkammer<br />

lässt die Bremer Kollegen nicht<br />

im Regen stehen.“<br />

Justizbehörde will Honorare für Psychotherapie drücken<br />

Bermen<br />

Kammer befürchtet Qualitätsabsenkung<br />

Initiiert durch eine kleine Anfrage der Fraktion<br />

Bündnis 90/Die Grünen in der Bremer<br />

Bürgerschaft äußerte sich der Senat<br />

in einer Stellungnahme zum Themenkomplex<br />

„Psychotherapie für Strafgefangene“.<br />

Diese Stellungnahme veranlasste die<br />

Psychotherapeutenkammer, eine kritische<br />

Erklärung zu veröffentlichen.<br />

Die Kammer drückte ihr Erstaunen aus, weil<br />

weder die Spitze des Justizressorts noch<br />

die Leitung der Justizvollzugsanstalten es<br />

für nötig hielt, im Vorfeld fachkundigen Rat<br />

der Psychotherapeutenkammer mit einzubeziehen.<br />

Dies befremde um so mehr, weil<br />

die Stellungnahme von mangelnder Fachkompetenz<br />

durchzogen sei und offensichtlich<br />

der hohe Qualitätsstandard, der an<br />

Psychotherapie anzulegen ist, für die Behandlung<br />

von Strafgefangenen nicht angelegt<br />

werde. Sie löse aber auch Empörung<br />

aus, weil angestrebt werde, psychotherapeutische<br />

Behandlungen mit sittenwidrigen<br />

Dumpinghonoraren zu vergüten.<br />

Weiter heißt es: „In der Stellungnahme wird<br />

ausgeführt, dass ein sehr hoher Anteil der<br />

Strafgefangenen an krankheitswertigen<br />

psychischen Störungen leidet und somit<br />

behandlungsbedürftig ist. Zugleich wird<br />

deutlich, dass diese Behandlungen nur unzureichend<br />

durch in der Anstalt tätige Psychotherapeuten<br />

oder über Kooperationsverträge<br />

mit Einrichtungen außerhalb Bremens<br />

durchgeführt werden können.<br />

Die psychotherapeutische Behandlung von<br />

Straffälligen, insbesondere von Gewalt- und<br />

Sexualstraftätern stellt eine besondere<br />

Herausforderung dar, da häufig die Straftaten<br />

in Verbindung mit psychischen Störungen<br />

und Verhaltensauffälligkeiten zu sehen<br />

sind. Die Erwartungen der Gesellschaft und<br />

die häufig geringe Krankheitseinsicht bei<br />

diesem Personenkreis stellen besondere<br />

qualitative Anforderungen an den Psychotherapeuten.<br />

Wir können deshalb nicht<br />

verstehen, wieso die aufgewendeten Mittel<br />

für diese Arbeit in den letzten beiden<br />

Jahren um 37% gesunken sind. Offensichtlich<br />

werden aus Kostengründen die Möglichkeiten<br />

für psychotherapeutische Behandlungen<br />

und damit die Chancen auf<br />

Besserung und Heilung bei diesen Menschen<br />

heruntergefahren. Die Justizvollzugsanstalten<br />

nehmen damit ihre Verantwortung,<br />

die Gesellschaft vor zukünftigen Straftaten<br />

und die Strafgefangenen vor sich<br />

selbst zu schützen, nur unzureichend wahr.<br />

Die in der Senatsstellungnahme erhobene<br />

Forderung, die Diagnostik, also die Feststellung<br />

der Krankheitswertigkeit und der<br />

Behandlungsbedürftigkeit von der Behandlung<br />

zu trennen, muss zurückgewiesen<br />

werden. Sie ist fachlich nicht begründet.<br />

Psychotherapie setzt ein besonderes<br />

Vertrauensverhältnis und ein stabiles<br />

Arbeitsbündnis zwischen den Patienten<br />

und dem Behandler voraus. Gerade in der<br />

diagnostischen Phase beginnt dieses sich<br />

herauszubilden. Eine Trennung dieser Phase<br />

von der Behandlung ist weder wünschenswert<br />

noch gehört dies zum fachlichen<br />

Standard. Zudem trüge es in erheblichem<br />

Maße zu Kostensteigerungen bei.<br />

Völlig unangemessen werden die Senatsausführungen,<br />

wenn es um die Honorierung<br />

ambulanter psychotherapeutischer<br />

Leistungen geht. Es wird unter Berufung<br />

auf den Rechnungshof (dem offensichtlich<br />

ebenfalls fachliche Parameter zur Beurteilung<br />

psychotherapeutischer Tätigkeiten fehlen)<br />

der einfache Gebührensatz nach der<br />

„Gebührenordnung Psychotherapeuten“<br />

(GOP) in Aussicht gestellt. Das sind 40 €<br />

für eine Behandlungsstunde gegenüber<br />

einem üblichen Satz in Höhe von 92 €.<br />

Das unterschreitet selbst die im Rahmen<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

vom Bundessozialgericht festgelegte Mindesthonorierung<br />

in Höhe von 75 € je Behandlungsstunde<br />

um fast die Hälfte. Ein<br />

qualifizierter, in eigener Praxis tätiger Psychotherapeut,<br />

der in der Regel nach seiner<br />

mindestens 5-jährigen Universitätsausbildung<br />

eine 5-jährige privat finanzierte<br />

Zusatzausbildung bis zur staatlichen Approbation<br />

angeschlossen hat, kann und wird<br />

für ein solches Honorar nicht tätig werden.<br />

Es ist aus unserer Sicht kein Zufall, wenn<br />

an keiner Stelle die fachlichen Standards<br />

beschrieben werden, die an psychotherapeutische<br />

Behandler angelegt werden sollen.<br />

Man prüfe, die Leistungen ausschreiben<br />

lassen, heißt es, zu den Bedingungen<br />

schweigt man sich aus. Offensichtlich strebt<br />

das Justizressort an, Psychotherapien durch<br />

nicht qualifizierte Personen durchführen zu<br />

lassen.“ Abschließend bot die Kammer in<br />

der Erklärung ihre Kooperation zum Finden<br />

angemessener Lösungen an.<br />

Bremen rüstet sich für die<br />

elektronische<br />

Gesundheitskarte<br />

Mit großer Aufmerksamkeit verfolgten die<br />

Besucher der Kammerversammlung am<br />

24.05.<strong>2005</strong> die Ausführungen des Vertreters<br />

des B.I.T.-Projektbüros, Herrn Sven Eckert,<br />

zum gegenwärtigen Stand der elektronischen<br />

Gesundheitskarte. Sachkundig legte er den<br />

gegenwärtigen Stand und daraus erwachsene<br />

Anforderungen an die Gesundheitsberufe<br />

dar. Karl Heinz Schrömgens vervollständigte<br />

die Darlegungen, indem er über die voraussichtlichen<br />

Anforderungen an psychotherapeutische<br />

Praxen, insbesondere was die Einführung<br />

eines elektronischen Heilberufeausweises<br />

betrifft, referierte.<br />

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<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong>

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