Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)
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Bundespsychotherapeutenkammer<br />
Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer<br />
Ergebnisqualität vorgeschlagen. Auch für<br />
den Bereich der Psychotherapie lassen sich<br />
unter diesem Ordnungsprinzip folgende<br />
Zuordnungen vornehmen, wobei diese sich<br />
jeweils auf drei Ebenen der Versorgung<br />
beziehen können, nämlich das Gesundheitssystem<br />
als Ganzes, eine Behandlungseinrichtung<br />
(z. B. Klinik oder Praxis) sowie<br />
auf eine konkrete psychotherapeutische<br />
Leistung selbst (Härter et al., 2003).<br />
Strukturqualität: Zu strukturellen Merkmalen<br />
der Gesundheitsversorgung gehören alle<br />
gesetzlichen Verordnungen sowie nachgeordnete<br />
Regelungen für diesen Bereich.<br />
Wichtig sind dabei z. B. die Ausbildungs- und<br />
Prüfungsverordnungen und deren Umsetzung,<br />
die Regelungen von Maßnahmen der<br />
Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Ausstattung<br />
von Kliniken und Praxen sowie die Finanzierung<br />
der Gesundheitsversorgung. Wesentliche<br />
Parameter für die Qualität im<br />
Versorgungskontext sind dabei der Bedarf<br />
an Versorgung, der sich an der Auftretenshäufigkeit<br />
(Prävalenz und Inzidenz) von Erkrankungen<br />
und Störungen richten sollte,<br />
die Versorgungsdichte und damit die<br />
Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von wirksamen<br />
Leistungen. Auf der Ebene der<br />
Behandlungseinrichtung sowie der konkreten<br />
Dienstleistung gehören zur Strukturqualität<br />
die Qualifikation des Therapeuten<br />
(inklusive dessen Fortbildungsmaßnahmen),<br />
die Verfügbarkeit der therapeutischen<br />
Fertigkeiten, deren individuelle Verfügbarkeit,<br />
die Art und Ausstattung der Praxis (z. B. Vorkehrungen<br />
zur Einhaltung der Schweigepflicht<br />
und des Datenschutzes, Verfügbarkeit<br />
von Patienteninformationen über den Ablauf<br />
der Therapie) sowie die Organisation<br />
von Abläufen innerhalb der Praxis.<br />
Prozessqualität: Hierzu gehört auf der Ebene<br />
des Gesundheitssystems u. a. die<br />
Vernetzung von Versorgungseinrichtungen<br />
und die Auslastung von Einrichtungen; auf<br />
der Ebene der Behandlungseinrichtung die<br />
Art und Durchführung diagnostischer und<br />
therapeutischer Maßnahmen, der Ablauf<br />
der Behandlung selbst (Aufnahme – Entlassung)<br />
sowie die Umsetzung der Kooperation<br />
mit anderen Berufsgruppen. Auf<br />
der Ebene der konkreten Behandlungsmaßnahme<br />
sind insbesondere die Therapeut-Patient-Beziehung<br />
sowie die Indikationsstellung<br />
von Bedeutung. Ggf. gehört<br />
hierzu auch die Berücksichtigung von<br />
evidenzbasierten Leitlinien.<br />
Ergebnisqualität: Parameter der Ergebnisqualität<br />
für die Behandlungseinrichtung<br />
sind die Kosten, die Dosis-Wirkungsrelation,<br />
Art und Umfang von Komplikationen bei<br />
der Behandlung, der durchschnittliche Erfolg<br />
und die Stabilität des Erfolgs der Behandlung.<br />
Auf der Ebene der konkreten<br />
individuellen Behandlung ist der jeweilige<br />
Erfolg von Bedeutung, erfassbar durch stattgefundene<br />
Heilung oder Verminderung von<br />
Leid, verbesserte Teilhabe am beruflichen<br />
und sozialen Leben sowie erhöhter Zufriedenheit<br />
und Lebensqualität beim Patienten<br />
und/oder dessen Angehörigen.<br />
4. Welche Vorgaben zum einrichtungsinternen<br />
Qualitätsmanagement<br />
in ambulanten ärztlichen und<br />
psychotherapeutischen Praxen sind<br />
vom Gemeinsamen Bundesausschuss<br />
zu erwarten?<br />
Nach bisher vorliegenden Informationen<br />
diskutiert der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
als Grundelemente eines einrichtungsinternen<br />
Qualitätsmanagements<br />
folgende Aspekte:<br />
Bereich „Patientenversorgung“ (Beachtung<br />
von Leitlinien und Ausrichtung an Qualitätsstandards<br />
sowie Patientensicherheit, Patientenmitwirkung<br />
und -information; Strukturierung<br />
von Behandlungsabläufen)<br />
Bereich „Praxisführung, Mitarbeiter, Organisation“<br />
(u. a. Terminplanung, Datenschutz,<br />
Kooperation mit anderen Versorgungseinrichtungen)<br />
Instrumente des internen Qualitätsmanagements<br />
(z. B. Zielfestlegung, Zielerreichung,<br />
Prozess- und Ablaufbeschreibungen,<br />
Patientenbefragungen, Beschwerdemanagement,<br />
Notfallmanagement, Dokumentation<br />
von Behandlungsabläufen und<br />
der Zielerreichung)<br />
5. Gibt es Modelle und Hilfestellungen<br />
für die Umsetzung der<br />
QM-Maßnahmen in der Praxis?<br />
■ Es gibt eine Reihe von Modellen, die<br />
zunächst für den Gebrauch in ärztlichen<br />
Praxen erarbeitet wurden. Eines der bekannteren<br />
ist das QEP (Qualität und Entwicklung<br />
in Praxen), welches von der<br />
Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
entwickelt wurde. Das System ist modular<br />
aufgebaut und bietet eine inhaltliche<br />
Strukturierung für ein einrichtungsinternes<br />
QM in folgenden Bereichen:<br />
■ Praxisführung<br />
■ Patientenversorgung<br />
■ Vermittlung von Informationen und<br />
Patientensicherheit<br />
■ Mitarbeiter und Fortbildung<br />
■ Rahmenbedingungen und Praxisorganisation<br />
Beispiele für Zielbereiche eines QM in der<br />
ambulanten Praxis sind:<br />
■ Wie gut können Patienten die Praxis<br />
und/oder die Praxisinhaber telefonisch<br />
erreichen?<br />
■ In welchem Zeitraum kann ein Erstgespräch<br />
angeboten werden?<br />
■ Nach welchen Kriterien und in welchem<br />
Zeitraum wird über das Angebot eines<br />
Therapieplatzes entschieden?<br />
■ Wann und wie werden Patienten weiter<br />
verwiesen?<br />
■ Wie ist der schriftliche und/oder telefonische<br />
Kontakt zu Hausärzten oder anderen<br />
überweisenden Ärzten organisiert?<br />
■ Wie sind die Abläufe und Handlungsanweisungen<br />
für Krisensituationen geregelt<br />
(z. B. bei Suizidalität)?<br />
Neben QEP (www.kbv.de/QM/) sind als<br />
weitere spezifisch für den ambulanten Bereich<br />
entwickelte QM-Systeme insbesondere<br />
das KVWL-Praxis-QualitätsManagement<br />
KPQM (www.kvwl.de/arzt/q_sicherung/<br />
qm/) sowie das QM-System qu.no der KV<br />
Nordrhein (www.kvno.de) zu nennen.<br />
6. In welchem Zeitraum sollen die<br />
Maßnahmen eingeführt werden?<br />
Soweit bisher bekannt wurde, sind zunächst<br />
etwa zwei Jahre vorgesehen, um den einzelnen<br />
Praxen Zeit für die Implementierung<br />
der internen QM-Maßnahmen zu geben.<br />
In weiteren 2 Jahren soll die Umsetzung in<br />
die Praxis abgeschlossen sein, die dann im<br />
5. Jahr für Dritte nachvollziehbar dokumentiert<br />
werden soll. Weiterhin ist vorgesehen,<br />
dass nach dieser Zeit bei den KVen angesiedelte<br />
QM-Kommissionen stichproben-<br />
260 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong>