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Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)

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Bundespsychotherapeutenkammer<br />

Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer<br />

Ergebnisqualität vorgeschlagen. Auch für<br />

den Bereich der Psychotherapie lassen sich<br />

unter diesem Ordnungsprinzip folgende<br />

Zuordnungen vornehmen, wobei diese sich<br />

jeweils auf drei Ebenen der Versorgung<br />

beziehen können, nämlich das Gesundheitssystem<br />

als Ganzes, eine Behandlungseinrichtung<br />

(z. B. Klinik oder Praxis) sowie<br />

auf eine konkrete psychotherapeutische<br />

Leistung selbst (Härter et al., 2003).<br />

Strukturqualität: Zu strukturellen Merkmalen<br />

der Gesundheitsversorgung gehören alle<br />

gesetzlichen Verordnungen sowie nachgeordnete<br />

Regelungen für diesen Bereich.<br />

Wichtig sind dabei z. B. die Ausbildungs- und<br />

Prüfungsverordnungen und deren Umsetzung,<br />

die Regelungen von Maßnahmen der<br />

Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Ausstattung<br />

von Kliniken und Praxen sowie die Finanzierung<br />

der Gesundheitsversorgung. Wesentliche<br />

Parameter für die Qualität im<br />

Versorgungskontext sind dabei der Bedarf<br />

an Versorgung, der sich an der Auftretenshäufigkeit<br />

(Prävalenz und Inzidenz) von Erkrankungen<br />

und Störungen richten sollte,<br />

die Versorgungsdichte und damit die<br />

Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von wirksamen<br />

Leistungen. Auf der Ebene der<br />

Behandlungseinrichtung sowie der konkreten<br />

Dienstleistung gehören zur Strukturqualität<br />

die Qualifikation des Therapeuten<br />

(inklusive dessen Fortbildungsmaßnahmen),<br />

die Verfügbarkeit der therapeutischen<br />

Fertigkeiten, deren individuelle Verfügbarkeit,<br />

die Art und Ausstattung der Praxis (z. B. Vorkehrungen<br />

zur Einhaltung der Schweigepflicht<br />

und des Datenschutzes, Verfügbarkeit<br />

von Patienteninformationen über den Ablauf<br />

der Therapie) sowie die Organisation<br />

von Abläufen innerhalb der Praxis.<br />

Prozessqualität: Hierzu gehört auf der Ebene<br />

des Gesundheitssystems u. a. die<br />

Vernetzung von Versorgungseinrichtungen<br />

und die Auslastung von Einrichtungen; auf<br />

der Ebene der Behandlungseinrichtung die<br />

Art und Durchführung diagnostischer und<br />

therapeutischer Maßnahmen, der Ablauf<br />

der Behandlung selbst (Aufnahme – Entlassung)<br />

sowie die Umsetzung der Kooperation<br />

mit anderen Berufsgruppen. Auf<br />

der Ebene der konkreten Behandlungsmaßnahme<br />

sind insbesondere die Therapeut-Patient-Beziehung<br />

sowie die Indikationsstellung<br />

von Bedeutung. Ggf. gehört<br />

hierzu auch die Berücksichtigung von<br />

evidenzbasierten Leitlinien.<br />

Ergebnisqualität: Parameter der Ergebnisqualität<br />

für die Behandlungseinrichtung<br />

sind die Kosten, die Dosis-Wirkungsrelation,<br />

Art und Umfang von Komplikationen bei<br />

der Behandlung, der durchschnittliche Erfolg<br />

und die Stabilität des Erfolgs der Behandlung.<br />

Auf der Ebene der konkreten<br />

individuellen Behandlung ist der jeweilige<br />

Erfolg von Bedeutung, erfassbar durch stattgefundene<br />

Heilung oder Verminderung von<br />

Leid, verbesserte Teilhabe am beruflichen<br />

und sozialen Leben sowie erhöhter Zufriedenheit<br />

und Lebensqualität beim Patienten<br />

und/oder dessen Angehörigen.<br />

4. Welche Vorgaben zum einrichtungsinternen<br />

Qualitätsmanagement<br />

in ambulanten ärztlichen und<br />

psychotherapeutischen Praxen sind<br />

vom Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

zu erwarten?<br />

Nach bisher vorliegenden Informationen<br />

diskutiert der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

als Grundelemente eines einrichtungsinternen<br />

Qualitätsmanagements<br />

folgende Aspekte:<br />

Bereich „Patientenversorgung“ (Beachtung<br />

von Leitlinien und Ausrichtung an Qualitätsstandards<br />

sowie Patientensicherheit, Patientenmitwirkung<br />

und -information; Strukturierung<br />

von Behandlungsabläufen)<br />

Bereich „Praxisführung, Mitarbeiter, Organisation“<br />

(u. a. Terminplanung, Datenschutz,<br />

Kooperation mit anderen Versorgungseinrichtungen)<br />

Instrumente des internen Qualitätsmanagements<br />

(z. B. Zielfestlegung, Zielerreichung,<br />

Prozess- und Ablaufbeschreibungen,<br />

Patientenbefragungen, Beschwerdemanagement,<br />

Notfallmanagement, Dokumentation<br />

von Behandlungsabläufen und<br />

der Zielerreichung)<br />

5. Gibt es Modelle und Hilfestellungen<br />

für die Umsetzung der<br />

QM-Maßnahmen in der Praxis?<br />

■ Es gibt eine Reihe von Modellen, die<br />

zunächst für den Gebrauch in ärztlichen<br />

Praxen erarbeitet wurden. Eines der bekannteren<br />

ist das QEP (Qualität und Entwicklung<br />

in Praxen), welches von der<br />

Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

entwickelt wurde. Das System ist modular<br />

aufgebaut und bietet eine inhaltliche<br />

Strukturierung für ein einrichtungsinternes<br />

QM in folgenden Bereichen:<br />

■ Praxisführung<br />

■ Patientenversorgung<br />

■ Vermittlung von Informationen und<br />

Patientensicherheit<br />

■ Mitarbeiter und Fortbildung<br />

■ Rahmenbedingungen und Praxisorganisation<br />

Beispiele für Zielbereiche eines QM in der<br />

ambulanten Praxis sind:<br />

■ Wie gut können Patienten die Praxis<br />

und/oder die Praxisinhaber telefonisch<br />

erreichen?<br />

■ In welchem Zeitraum kann ein Erstgespräch<br />

angeboten werden?<br />

■ Nach welchen Kriterien und in welchem<br />

Zeitraum wird über das Angebot eines<br />

Therapieplatzes entschieden?<br />

■ Wann und wie werden Patienten weiter<br />

verwiesen?<br />

■ Wie ist der schriftliche und/oder telefonische<br />

Kontakt zu Hausärzten oder anderen<br />

überweisenden Ärzten organisiert?<br />

■ Wie sind die Abläufe und Handlungsanweisungen<br />

für Krisensituationen geregelt<br />

(z. B. bei Suizidalität)?<br />

Neben QEP (www.kbv.de/QM/) sind als<br />

weitere spezifisch für den ambulanten Bereich<br />

entwickelte QM-Systeme insbesondere<br />

das KVWL-Praxis-QualitätsManagement<br />

KPQM (www.kvwl.de/arzt/q_sicherung/<br />

qm/) sowie das QM-System qu.no der KV<br />

Nordrhein (www.kvno.de) zu nennen.<br />

6. In welchem Zeitraum sollen die<br />

Maßnahmen eingeführt werden?<br />

Soweit bisher bekannt wurde, sind zunächst<br />

etwa zwei Jahre vorgesehen, um den einzelnen<br />

Praxen Zeit für die Implementierung<br />

der internen QM-Maßnahmen zu geben.<br />

In weiteren 2 Jahren soll die Umsetzung in<br />

die Praxis abgeschlossen sein, die dann im<br />

5. Jahr für Dritte nachvollziehbar dokumentiert<br />

werden soll. Weiterhin ist vorgesehen,<br />

dass nach dieser Zeit bei den KVen angesiedelte<br />

QM-Kommissionen stichproben-<br />

260 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong>

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