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Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)

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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

Qualitätsmanagement – Was kommt auf niedergelassene<br />

Psychotherapeuten zu?<br />

Bermen<br />

Qualitätssicherung und das dazu gehörende<br />

Management gehört zu den grundlegenden<br />

Aufgaben psychotherapeutischer<br />

Berufsausübung. Sowohl in der Bremer Berufsordnung<br />

(§ 4) als auch im Bremer Heilberufsgesetz<br />

(§ 8, Abs. 1 und § 8 a) ist die<br />

Verpflichtung aller Kammermitglieder zur<br />

Sicherung der Qualität ihrer Arbeit niedergelegt.<br />

Zugleich wird der Kammer die Aufgabe<br />

vom Gesetzgeber auferlegt, Maßnahmen<br />

zur Qualitätssicherung zu entwickeln,<br />

entsprechende Daten bei den Kammermitglieder<br />

zu erheben und darauf aufbauend<br />

Empfehlungen auszusprechen. Um<br />

dieser Aufgabenstellung nachzukommen<br />

und angemessene Konzepte für Bremen<br />

zu entwickeln, bildete die Kammerversammlung<br />

auf der letzten Sitzung neu den<br />

Ausschuss für Qualitätssicherung.<br />

Was sagt das Sozialgesetzbuch?<br />

Zusätzlich zu diesen berufsrechtlichen Aufgabenstellungen<br />

hat der Gesetzgeber im<br />

SGB V, § 135 a festgelegt:<br />

„(1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung<br />

und Weiterentwicklung der Qualität<br />

der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet.<br />

Die Leistungen müssen dem jeweiligen<br />

Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />

entsprechen und in der fachlich<br />

gebotenen Qualität erbracht werden.<br />

(2 Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren,<br />

zugelassene Krankenhäuser, Erbringer<br />

von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen<br />

… sind … verpflichtet,<br />

1. sich an einrichtungsübergreifenden<br />

Maßnahmen der Qualitätssicherung zu<br />

beteiligen, die insbesondere zum Ziel<br />

haben, die Ergebnisqualität zu verbessern<br />

und<br />

2. einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement<br />

einzuführen und weiterzuentwickeln.“<br />

Des weiteren haben die Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen den Auftrag erhalten, für<br />

ihren Bereich entsprechende Maßnahmen<br />

einzuleiten und zu dokumentieren.<br />

Die Entwicklung der Kriterien für ein<br />

Qualitätsmanagement wurde dem Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss übertragen.<br />

Inzwischen gibt es auf dem Markt verschiedene<br />

Anbieter von QM-Systemen,<br />

und die KBV hat ein eigenes System<br />

(QEP) entwickelt, das den Anspruch erhebt<br />

für alle Arzt- und Psychotherapeutenpraxen<br />

ein kostengünstiges und passendes<br />

Verfahren darzustellen. Inzwischen<br />

haben einzelne psychotherapeutische<br />

Berufsverbände mit der KBV ein<br />

Kooperationsabkommen geschlossen, um<br />

dieses System für die psychotherapeutische<br />

Praxis anzupassen.<br />

Zeitplan für die nächsten Jahre<br />

Zunächst ist kein Praxisinhaber verpflichtet,<br />

sich einem der angebotenen QM-Systemen<br />

anzuschließen, diese zu erwerben<br />

oder gar Seminare zu besuchen, doch<br />

wird eine solche Teilnahme in den Richtlinien<br />

des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

empfohlen. Ein solches System<br />

kann in der Tat für den einzelnen Praxisinhaber<br />

nützlich sein, um sich entsprechend<br />

kundig zu machen, was die Anforderungen<br />

an Qualitätsmanagement<br />

und die Dokumentation dieser Maßnahmen<br />

betrifft.<br />

Im Herbst wird der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

die Richtlinien für ein einrichtungsinternes<br />

Qualitätsmanagement<br />

verabschieden. Gegenwärtig läuft die Anhörung<br />

der Spitzenorganisationen zum<br />

Entwurf dieser Richtlinien. Danach dient<br />

QM der kontinuierlichen Sicherung und<br />

Verbesserung der psychotherapeutischen<br />

Versorgung unter dem Aspekt einer systematischen<br />

Patientenorientierung.<br />

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie bekommt<br />

der vorgegebene Zeitrahmen Gültigkeit.<br />

Alle Vertragspsychotherapeuten<br />

haben dann innerhalb von vier Jahren das<br />

einrichtungsinterne QM vollständig einzuführen<br />

und die damit verbundene Selbstbewertung<br />

kontinuierlich weiterzuentwickeln.<br />

In den ersten zwei Jahren sind die<br />

QM-Maßnahmen zu planen und eine<br />

schriftliche Darstellung des Ist-Zustandes<br />

vorzunehmen. In den nächsten zwei Jahren<br />

habe dann die Umsetzung zu erfolgen.<br />

Im fünften Jahr erfolgt dann die Selbstüberprüfung,<br />

die kontinuierlich jährlich fortgeführt<br />

werden solle.<br />

Im Anschluss ist dann die KV verpflichtet,<br />

jährlich mindestens 2,5% ihrer Mitglieder<br />

zu einer schriftlichen Darlegung des erreichten<br />

Einführungs- und Entwicklungsstandes<br />

der QM-Maßnahmen aufzufordern.<br />

Redaktion Bremer Kammerseiten<br />

An diesen Seiten arbeiteten mit:<br />

Axel Janzen, Hans-Otto-Platte, Hilke<br />

Schröder, Karl Heinz Schrömgens.<br />

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Psychotherapeutenkammer Bremen<br />

Hollerallee 22,<br />

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Di 12.30 – 13.30 Uhr<br />

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<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong>

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