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Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)

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Leserbriefe<br />

Die Redaktion begrüßt es sehr, wenn sich Leser in Briefen zu den Themen der Zeitschrift<br />

äußern; sie macht aber zugleich darauf aufmerksam, dass sie sich vor allem<br />

angesichts der erfreulich zunehmenden Zahl von Zuschriften das Recht vorbehält,<br />

eine Auswahl zu treffen oder gegebenenfalls Briefe auch zu kürzen. Als Leser der<br />

Briefe beachten Sie bitte, dass diese die Meinung des Absenders und nicht die der<br />

Redaktion wiedergeben.<br />

Zur Situation der PiA: ein erster Schritt ist gemacht …<br />

weitere sollten folgen!<br />

die Initiative der BPtK in Bezug auf das Fallpauschalenänderungsgesetz.<br />

Zur Lage der PiA gibt es mittlerweile eine<br />

Reihe von Artikeln und sogar einen Sammelband<br />

(Kuhr & Ruggaber, 2003). Viele<br />

Probleme der herrschenden Zustände sind<br />

dort aufgeführt und es wäre jedem zu<br />

empfehlen, einmal einen Blick in diese<br />

Beschreibungen des derzeitigen Ausbildungs-Gruselkabinetts<br />

zu werfen.<br />

Die Zahl der Absolventen der Ausbildung<br />

zum Psychotherapeuten deckt bei weitem<br />

nicht den aktuellen Bedarf. Soll der Berufsstand<br />

nicht aussterben, müssen sich auch<br />

die Kammern mit den Problemen der Ausbildung<br />

beschäftigen. Es ist deshalb erfreulich,<br />

dass nun auch die Psychologischen<br />

Psychotherapeuten/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

in Ausbildung,<br />

kurz PiA, in das Blickfeld der Bundeskammer<br />

rücken, wie aus dem einführenden<br />

Beitrag von Richter im PTJ 1/04 zu entnehmen<br />

ist.<br />

Die „Aufgabe der Kammern, das Gesamtinteresse<br />

des Berufsstandes wahrzunehmen”<br />

wird hier deklariert und darauf verwiesen,<br />

dass mehrere Kammern den PiA<br />

eine – wenn auch nur eingeschränkte –<br />

freiwillige Mitgliedschaft einräumen. Mittlerweile<br />

hat das Land Niedersachsen im<br />

Rahmen der Änderung des dortigen Heilberufegesetzes<br />

sogar die Pflichtmitgliedschaft<br />

von PiA in der Kammer (nach Beginn<br />

der klinischen Ausbildung – was immer<br />

das heißen mag) eingeführt. Alle Kammern<br />

sollten Ähnliches anstreben.<br />

Es wäre zu wünschen, dass die von Richter<br />

vorgetragene Auffassung – die die PiA<br />

voll und ganz in das Gesamtinteresse des<br />

Berufsstandes mit einschließt – sich möglichst<br />

rasch und möglichst umfassend bei<br />

den Kammervertretern verbreitet und<br />

durchsetzt. Ein Problem besteht sicher<br />

darin, dass die Kammern in einigen Bundesländern<br />

– z. B. in NRW durch das Heilberufegesetz<br />

– nicht für die Belange der<br />

Psychotherapeuten in Ausbildung zuständig<br />

sind. Die Kammern sollten darauf hinwirken,<br />

ihre Zuständigkeit an geeigneter<br />

Stelle einzufordern und entsprechende Gesetzesänderungen<br />

vorschlagen.<br />

Heutzutage liegt bekanntlich die Zuständigkeit<br />

für die PiA und die Aufsicht über<br />

die Ausbildungsstätten bei den Prüfungsämtern<br />

der Landesbehörden. Ganz abgesehen<br />

allerdings von der Frage, ob und wie<br />

diese ihre Aufgabe (eine schriftliche Definition<br />

dieser Aufgabe konnte bisher leider<br />

noch niemand auffinden) erfüllen (können)<br />

– ein Artikel in einer psychologischen<br />

Fachzeitschrift beleuchtet dieses Problem<br />

aus juristischer Sicht (Nilges, 2004) – liegt<br />

es auf der Hand, dass eine dauerhafte Fortführung<br />

dieses Zustands letztendlich mit<br />

dem „Gesamtinteresse des Berufsstandes”<br />

nicht vereinbar ist. Sehr hilfreich wäre eine<br />

deutliche Meinungsäußerung der Bundeskammer<br />

in diesem Sinne. Wie Rainer Richter<br />

schreibt, überlegt die Kammer, „Maßnahmen<br />

zur Anpassung und Veränderung<br />

auch der Ausbildung vorzuschlagen”. Eine<br />

solche Vorstellung wäre geradezu bahnbrechend,<br />

aber bitter notwendig.<br />

Als erstes sollte überhaupt ein Rahmen<br />

geschaffen, ein Verhaltenskodex für die<br />

Ausbildung kreiert werden. Ziel sollte sein,<br />

die Situation der PiA zu verbessern, die<br />

beliebig vermehrbare Pflichten haben, aber<br />

keine Rechte bzw. Möglichkeiten, diese<br />

durchzusetzen. Eine denkbare Möglichkeit<br />

wäre, einen entsprechenden Kommentar<br />

zu den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen<br />

für Psychologische Psychotherapeuten<br />

und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

(PsychTh-APrV/KJPsych-<br />

APrV) zu formulieren. Sehr zu begrüßen ist<br />

Viele PiA fühlen sich derzeit von Gott und<br />

der Welt verlassen, in einem quasi rechtsfreien<br />

Raum den Ausbildungsinstituten,<br />

den Kliniken, den Prüfungsämtern ausgeliefert<br />

und ohne eigene Interessenvertretung,<br />

ohne finanzielle Möglichkeiten.<br />

Zuständigkeit der Kammern im oben dargestellten<br />

Sinn würde auch bedeuten, dass<br />

die PiA endlich einen Ansprechpartner hätten,<br />

dass bei den Kammern entsprechende<br />

Strukturen entstünden, etwa eine<br />

Rechtsberatung. So könnten PiA informiert<br />

und auch ermutigt werden, Beschwerden<br />

vorbringen, die dann auch wirklich beachtet<br />

werden. Heutzutage sind die Meisten<br />

extrem eingeschüchtert und rühren sich<br />

nicht, deshalb gibt es auch nur sehr wenige<br />

Beschwerden.<br />

Weiterhin wäre zu wünschen, dass als<br />

nächster Schritt ohne Scheu dann auch die<br />

wirklich notwendigen Konsequenzen bei der<br />

Formulierung der diesbezüglichen zukünftigen<br />

berufspolitischen Ziele gezogen und<br />

dann natürlich auch beharrlich verfolgt werden:<br />

die Annäherung an das Vorbild der ärztlichen<br />

Weiterbildung und der Rolle der Ärztekammern<br />

dabei. Dass also die Bundeskammer<br />

das „Gesamtinteresse des Berufsstandes”<br />

tatsächlich voll und ganz vertritt,<br />

dass sie beschließt, statt vorzuschlagen. Das<br />

ist natürlich noch Zukunftsmusik; aber das<br />

Ziel der Gleichbehandlung mit den Ärzten,<br />

auch in der Frage der Aus- bzw. Weiterbildung<br />

sollte nie aus den Augen verloren<br />

werden. Für die derzeitige „Ausbildung” mit<br />

den bekannten katastrophalen Bedingungen<br />

ergäbe sich somit in Analogie zu den Verhältnissen<br />

bei den Ärzten, dass eine Ausund<br />

Weiterbildung etabliert wird.<br />

312 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong>

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