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Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)

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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Weiterbildungsordnung: Chancen und Risiken<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Zur Vorbereitung der Entscheidungsfindung<br />

über eine Weiterbildungsordnung trafen<br />

sich die Mitglieder der Kammerversammlung<br />

mit den Mitgliedern des Ausschusses<br />

Fort- und Weiterbildung der PTK NRW sowie<br />

auswärtigen Experten am 20.05.<strong>2005</strong><br />

zu einer vertieften Diskussion. Die Debatte<br />

über das Für und Wider einer Weiterbildungsordnung<br />

wurde anschließend auf der<br />

14. Kammerversammlung durch eine weitere<br />

Aussprache nach dem Bericht des Ausschusses<br />

„Fort- u. Weiterbildung“ fortgesetzt.<br />

Deutlich wurde, dass bei der Bestimmung<br />

von Weiterbildungsreglungen der<br />

Gesamtprozess der psychotherapeutischen<br />

Ausbildung im Auge behalten werden muss<br />

und die Frage der Abgrenzung und Überschneidung<br />

von Fort- und Weiterbildung<br />

noch nicht zufriedenstellend beantwortet<br />

ist. Einigkeit bestand darin, dass die Definition<br />

von Anforderungskriterien für Zusatzqualifikationen<br />

in den Aufgabenbereich<br />

der Kammern fallen und die Definitionshoheit<br />

nicht Fachgesellschaften, Berufsverbänden,<br />

Arbeitskreisen oder gar allein der<br />

Kontrolle der Kostenträger überlassen werden<br />

darf. Konsens bestand unter den Kammerversammlungsmitgliedern,<br />

dass in Weiterbildungsordnungen<br />

festgelegte Zusatzqualifikationen<br />

darüber hinaus einer bundeseinheitlichen<br />

Regelung bedürfen. Im<br />

Heilberufsgesetz NRW sind in Abschnitt III<br />

die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung<br />

aller Heilberufe – so auch für die<br />

Psychotherapeuten – geregelt. Die Kammer<br />

ist verpflichtet, eine Weiterbildungsordnung<br />

zu erlassen, die von der Aufsichtsbehörde<br />

genehmigt werden muss. In § 42<br />

HBG sind die Eckpunkte der einer<br />

Weiterbildungsordnung zu fassenden Regeln<br />

festgelegt.<br />

Wegen der unterschiedlichen Blickwinkel<br />

auf die Materie aus Sicht des Versorgungsbedarfs,<br />

der zunehmenden Differenzierung<br />

wissenschaftlicher Erkenntnisse und der<br />

berufs- und sozialrechtlichen Bedingungen<br />

gestaltet sich die Diskussion um die Konsequenzen<br />

einer Weiterbildungsregelung<br />

für die Entwicklung des Berufsstandes und<br />

die Berufsausübung außerordentlich komplex.<br />

Psychologische Psychotherapeuten<br />

und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

leisten den Großteil der psychotherapeutischen<br />

Versorgung. Sie sind in<br />

vielen speziellen Bereichen des Gesundheitswesens<br />

tätig wie Sozialmedizin, dem<br />

Rehabilitationswesen und der Prävention,<br />

der Neuropsychologie, der psychotherapeutischen<br />

Versorgung körperlich Erkrankter,<br />

der Psychotherapie bei umschriebenen<br />

Diagnosegruppen (Psychotraumatisierungen,<br />

Suchterkrankungen etc.) und der psychotherapeutischen<br />

Versorgung alterspezifischer<br />

seelischer Erkrankungen. In psychosozialen<br />

Beratungsstellen und Institutionen<br />

aller SGB-Bereiche leisten Psychotherapeuten<br />

auf Grund ihrer Berufsausbildung einen<br />

qualifizierten Beitrag zur Gesundheitsversorgung.<br />

Aus dieser Bandbreite der Tätigkeitsfelder<br />

lässt sich ein Bedarf zunehmender Spezialisierung<br />

der psychotherapeutischen Tätigkeit<br />

im Hinblick auf Störungsbilder, Verfahren<br />

und krankheitsspezifische Wirkfaktoren<br />

ableiten. Die Flut theoretisch und empirisch<br />

fundierter wissenschaftlicher Spezialkenntnisse<br />

über Entstehungsbedingungen, biologische,<br />

psychologische und psychosoziale<br />

Krankheitsursachen und die spezifischen<br />

Wirkfaktoren psychotherapeutischer<br />

Behandlungen bei verschiedenen Syndromen<br />

fordert einen Wissenstransfer in die<br />

Praxis. Umgekehrt entstehen aus einer spezialisierten<br />

Behandlungstätigkeit neue Forschungsfragen.<br />

Diese Entwicklung hat unter<br />

anderem zur Konsequenz, dass sich der<br />

Universalitätsanspruch traditioneller Behandlungsverfahren<br />

in vielen klinischen<br />

Indikationsbereichen nicht mehr aufrechterhalten<br />

lässt. Wenn die Behandlung dem<br />

aktuellen Wissensstand entsprechen soll,<br />

ist ein Spezialisierungsprozess der Therapiemethoden<br />

für bestimmte Erkrankungsformen<br />

unter Berücksichtigung der Begleitsymptomatiken<br />

und individueller Ressourcen<br />

des Patienten für eine qualitative,<br />

hochstehende Versorgung zukünftig unvermeidbar.<br />

Curricular erworbene kriteriengebundene<br />

Zusatzqualifikationen orientieren<br />

sich am Behandlungsbedarf der Patienten<br />

mit komplexen Krankheitsbildern. Sie<br />

machen die psychotherapeutischen Kompetenzen<br />

für die interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />

transparent, für Kostenträger,<br />

andere Berufsgruppen und die Patienten<br />

selbst. Der weiterbildungsgeregelte Erwerb<br />

von Zusatzqualifikationen setzt die Psychotherapieausbildung<br />

voraus und baut darauf<br />

auf. Erweiterte Kompetenzen eröffnen<br />

neue, zusätzliche psychotherapeutische<br />

Tätigkeitsfelder, z. B. in der Behandlung der<br />

infolge körperlicher Erkrankungen entstandenen<br />

psychischen Störungen.<br />

Befürchtet wird von einigen Kollegen, dass<br />

durch Zusatzqualifikationen das Tätigkeitsspektrum<br />

in Zukunft beschränkt statt erweitert<br />

werden könnte. Nachteilig könne sich<br />

auch das Angebot zusätzlicher Leistungen<br />

im Bereich der sozialrechtlichen psychotherapeutischen<br />

Versorgung auf die Vergütung<br />

der Niedergelassenen auswirken,<br />

wenn ein unverändertes Budget auf ein<br />

erweitertes Leistungsspektrum aufgeteilt<br />

wird. Bei abhängig beschäftigten PsychotherapeutInnen<br />

könnten Zusatzqualifikationen<br />

die Voraussetzung für die Übernahme<br />

eigenverantwortlicher Zuständigkeiten<br />

sein und die Übertragung von Leitungsfunktionen<br />

begünstigen, beschwören aber<br />

das Risiko herauf, dass sich berufliches<br />

Fortkommen auf diese Weise um den Preis<br />

verstärkter Konkurrenz unter KollegInnen<br />

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<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong>

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