Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)
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Saarland<br />
Aktivitäten<br />
Anhörung zur Neufassung des<br />
Saarländischen Krankenhausgesetzes<br />
(SKHG)<br />
Am 31. Mai fand im saarländischen Landtag<br />
eine Anhörung zum Änderungsentwurf des<br />
SKHG statt. Unserer Kammer wurde im Verlauf<br />
der Anhörung ausreichend Gelegenheit<br />
gegeben, die Stellungnahme zum Entwurf,<br />
die wir im März an den Gesundheitsausschuss<br />
des saarländischen Landtags abgegeben<br />
hatten, zu erläutern. Die Psychotherapeutenkammer<br />
begrüßt ausdrücklich<br />
eine Neufassung des SKHG, da aus ihrer<br />
Sicht die Versorgung im Krankenhaus dem<br />
gewandelten gesellschaftlichen Bedarf und<br />
der veränderten Patientenstruktur dringend<br />
angepasst werden muss. Dies betrifft insbesondere<br />
den viel zu geringen Anteil der Psychologischen<br />
Psychotherapeuten in der stationären<br />
Krankenversorgung: Während<br />
knapp die Hälfte der rund 400 Mitglieder<br />
der Kammer (ca. 45%) an der ambulanten<br />
vertragsärztlichen Versorgung im Bereich<br />
Psychotherapie teilnehmen, ist nur ein kleiner<br />
Anteil unserer KollegInnen (ca 6%) in<br />
Krankenhäusern beschäftigt, der größte Teil<br />
davon (5%) in psychiatrischen Kliniken, wenige<br />
in den psychosomatischen Fachabteilungen<br />
an nur zwei Krankenhäusern des<br />
Saarlandes. Die Kompetenz der Psychologischen<br />
Psychotherapeuten im Bereich der<br />
Diagnostik und Behandlung psychischer<br />
Erkrankungen ist damit im stationären Bereich<br />
eklatant unterrepräsentiert. Die meisten<br />
Krankenhäuser verfügen auch nicht<br />
über psychologische Dienste. Die Häuser<br />
mit psychiatrischen Fachabteilungen halten<br />
nur psychiatrische Konsiliardienste vor, im<br />
Rahmen derer eher selten psychologischpsychotherapeutische<br />
Konsile in den somatischen<br />
Fachabteilungen erfolgen. Dies ist<br />
umso bedeutender, als der Anteil der psychischen<br />
Erkrankungen in den letzten Jahren<br />
nachweislich der Statistiken der Krankenkassen<br />
einen immensen Zuwachs erfahren<br />
hat. Die Folge ist, dass bei vielen Patienten<br />
die psychische Erkrankung zu spät<br />
erkannt wird und Patienten dann stattdessen<br />
– teilweise auch in Fehlbelegung – in somatischen<br />
Abteilungen versorgt werden.<br />
Dies führt einerseits häufig zu überflüssigen<br />
Untersuchungen und Behandlungen und<br />
andererseits verlängert oder verschlimmert<br />
es das Leiden der Patienten und fördert die<br />
Chronifizierung der psychischen Krankheiten.<br />
Die Psychotherapeutenkammer hat<br />
daher in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf<br />
zwei Anregungen gegeben:<br />
1. Im Gesetz aufzunehmen, dass Psychologische<br />
Dienste in jedem Krankenhaus vorzuhalten<br />
sind. Zur Sicherstellung der Behandlungsqualität<br />
ist es dabei erforderlich,<br />
dass diese Psychologischen Dienste überwiegend<br />
mit Psychologischen Psychotherapeuten<br />
besetzt werden, da nur sie, wie<br />
Fachärzte, über die entsprechende Qualifikation<br />
im Bereich der Diagnostik und psychotherapeutischen<br />
Behandlung von Patienten<br />
verfügen. Der Aufgabenbereich eines<br />
psychologischen Dienstes (PD) ist Teil der<br />
Krankenbehandlung und unterscheidet sich<br />
damit grundsätzlich vom Beratungsangebot<br />
des Krankenhaus-Sozialdienstes und<br />
der seelsorgerischen Betreuung.<br />
2. Die Psychotherapeutenkammer in den<br />
Landesausschuss für Krankenhaus- und<br />
Investitionsplanung aufzunehmen: Analog<br />
der Ärztekammer und der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung, die erstmals in der Neufassung<br />
des SKHG im Ausschuss genannt sind,<br />
sollte die Psychotherapeutenkammer ein<br />
Mitspracherecht erhalten.<br />
Ob unsere Anregungen schließlich Zugang<br />
zum Gesetzestext finden bleibt abzuwarten.<br />
Das Interesse der Ausschussmitglieder und<br />
Teilnehmer war jedenfalls deutlich spürbar.<br />
(Forum 9, Juli. <strong>2005</strong>)<br />
Vertrag zur Integrierten Versorgung<br />
im Bereich psychischer Erkrankungen<br />
Zum 1. Mai <strong>2005</strong> startete im saarländischen<br />
Landkreis Merzig – Wadern, einer ländlich<br />
geprägten Region von ca. 100.000 Einwohnern,<br />
ein Projekt zur Verbesserung der Behandlung<br />
von Patienten mit psychischen<br />
Erkrankungen. Vertragspartner der IV sind<br />
die Ersatzkassen (BEK, DAK, TK, KKH, GEK,<br />
HEK, HMK und HZK), das Klinikum Merzig,<br />
sowie niedergelassene Ärzte und Psychologische<br />
Psychotherapeuten der Region. Weitere<br />
Kooperationspartner sind das saarländische<br />
Ministerium für Justiz Gesundheit<br />
und Soziales als Leistungsträger von Eingliederungshilfen<br />
(Nebenabrede des Vertrages)<br />
sowie psychosoziale Einrichtungen.<br />
Zielgruppe des Vertrages sind alkoholkranke<br />
bzw. von Alkoholkrankheit akut bedrohte<br />
Menschen (ICD10: F10) sowie Patienten<br />
mit depressiven Krankheitsbildern<br />
(ICD10: F32, 33) einschließlich bipolarer<br />
Verläufe (F31).<br />
Ausgangssituation des Vertrages ist, dass die<br />
Zahl der Menschen, die wegen psychischer<br />
Erkrankungen behandelt werden, in stetigem<br />
Anstieg begriffen ist. Der Anteil der<br />
psychischen Erkrankungen liegt nach dem<br />
DAK-Gesundheitsreport <strong>2005</strong> 1 bei ihren Versicherten<br />
bundesweit auf Rang vier der häufigsten<br />
Erkrankungen. Die Techniker Krankenkasse<br />
berichtet in ihrem Gesundheitsreport<br />
<strong>2005</strong> 2 , dass psychische Erkrankungen<br />
im Hinblick auf die AU-Tage ihrer Versicherten<br />
in 2004 bereits zur zweitrelevantesten<br />
Erkrankungsgruppe avanciert sind.<br />
Dabei sind die Behandlungen oft langwierig<br />
und verursachen hohe Kosten. Insbesondere<br />
Krankheitsbilder wie Alkoholkrankheit<br />
oder Depression werden häufig erst spät<br />
diagnostiziert, die Behandlungen sind vielfach<br />
schlecht koordiniert, wiederholte Krankenhausaufenthalte<br />
und damit verlängertes<br />
Leid der Patienten können die Folge sein.<br />
Zudem wird mit Einführung der DRG‘s die<br />
Behandlung von psychischen Erkrankungen<br />
in den somatischen (Auslösung einer DRG)<br />
und psychiatrischen Abteilungen (Finanzierung<br />
über Basis- und Abteilungspflegesatz<br />
multipliziert mit den Behandlungstagen)<br />
völlig unterschiedlich finanziert.<br />
Fallzahlen: Im Saarland (ca. 1 Mio. Einwohner)<br />
leben schätzungsweise 10.000 bis<br />
20.000 alkoholkranke Menschen. Noch<br />
mehr dürften von einer Alkoholkrankheit<br />
akut bedroht sein. Bei der Zahl derer, die<br />
an einer Depression leiden, muss nach den<br />
neuesten Statistiken der Krankenkassen in<br />
Bezug auf die Rangfolge der häufigsten<br />
Erkrankungen von 40.000 bis 60.000 betroffenen<br />
Saarländern ausgegangen werden.<br />
Der Anteil derer, welche keine fachliche<br />
Hilfe aufsuchen und wegen somatischer<br />
Erkrankungen in der Arztpraxis oder<br />
im Krankenhaus behandelt werden, ist dabei<br />
außerordentlich hoch anzusetzen. So<br />
berichten Lembacher und Zielke 3 , dass sich<br />
ein psychisch oder psychosomatisch Kran-<br />
Saarland<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong><br />
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