04.11.2013 Aufrufe

Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)

Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)

Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Saarland<br />

Aktivitäten<br />

Anhörung zur Neufassung des<br />

Saarländischen Krankenhausgesetzes<br />

(SKHG)<br />

Am 31. Mai fand im saarländischen Landtag<br />

eine Anhörung zum Änderungsentwurf des<br />

SKHG statt. Unserer Kammer wurde im Verlauf<br />

der Anhörung ausreichend Gelegenheit<br />

gegeben, die Stellungnahme zum Entwurf,<br />

die wir im März an den Gesundheitsausschuss<br />

des saarländischen Landtags abgegeben<br />

hatten, zu erläutern. Die Psychotherapeutenkammer<br />

begrüßt ausdrücklich<br />

eine Neufassung des SKHG, da aus ihrer<br />

Sicht die Versorgung im Krankenhaus dem<br />

gewandelten gesellschaftlichen Bedarf und<br />

der veränderten Patientenstruktur dringend<br />

angepasst werden muss. Dies betrifft insbesondere<br />

den viel zu geringen Anteil der Psychologischen<br />

Psychotherapeuten in der stationären<br />

Krankenversorgung: Während<br />

knapp die Hälfte der rund 400 Mitglieder<br />

der Kammer (ca. 45%) an der ambulanten<br />

vertragsärztlichen Versorgung im Bereich<br />

Psychotherapie teilnehmen, ist nur ein kleiner<br />

Anteil unserer KollegInnen (ca 6%) in<br />

Krankenhäusern beschäftigt, der größte Teil<br />

davon (5%) in psychiatrischen Kliniken, wenige<br />

in den psychosomatischen Fachabteilungen<br />

an nur zwei Krankenhäusern des<br />

Saarlandes. Die Kompetenz der Psychologischen<br />

Psychotherapeuten im Bereich der<br />

Diagnostik und Behandlung psychischer<br />

Erkrankungen ist damit im stationären Bereich<br />

eklatant unterrepräsentiert. Die meisten<br />

Krankenhäuser verfügen auch nicht<br />

über psychologische Dienste. Die Häuser<br />

mit psychiatrischen Fachabteilungen halten<br />

nur psychiatrische Konsiliardienste vor, im<br />

Rahmen derer eher selten psychologischpsychotherapeutische<br />

Konsile in den somatischen<br />

Fachabteilungen erfolgen. Dies ist<br />

umso bedeutender, als der Anteil der psychischen<br />

Erkrankungen in den letzten Jahren<br />

nachweislich der Statistiken der Krankenkassen<br />

einen immensen Zuwachs erfahren<br />

hat. Die Folge ist, dass bei vielen Patienten<br />

die psychische Erkrankung zu spät<br />

erkannt wird und Patienten dann stattdessen<br />

– teilweise auch in Fehlbelegung – in somatischen<br />

Abteilungen versorgt werden.<br />

Dies führt einerseits häufig zu überflüssigen<br />

Untersuchungen und Behandlungen und<br />

andererseits verlängert oder verschlimmert<br />

es das Leiden der Patienten und fördert die<br />

Chronifizierung der psychischen Krankheiten.<br />

Die Psychotherapeutenkammer hat<br />

daher in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf<br />

zwei Anregungen gegeben:<br />

1. Im Gesetz aufzunehmen, dass Psychologische<br />

Dienste in jedem Krankenhaus vorzuhalten<br />

sind. Zur Sicherstellung der Behandlungsqualität<br />

ist es dabei erforderlich,<br />

dass diese Psychologischen Dienste überwiegend<br />

mit Psychologischen Psychotherapeuten<br />

besetzt werden, da nur sie, wie<br />

Fachärzte, über die entsprechende Qualifikation<br />

im Bereich der Diagnostik und psychotherapeutischen<br />

Behandlung von Patienten<br />

verfügen. Der Aufgabenbereich eines<br />

psychologischen Dienstes (PD) ist Teil der<br />

Krankenbehandlung und unterscheidet sich<br />

damit grundsätzlich vom Beratungsangebot<br />

des Krankenhaus-Sozialdienstes und<br />

der seelsorgerischen Betreuung.<br />

2. Die Psychotherapeutenkammer in den<br />

Landesausschuss für Krankenhaus- und<br />

Investitionsplanung aufzunehmen: Analog<br />

der Ärztekammer und der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung, die erstmals in der Neufassung<br />

des SKHG im Ausschuss genannt sind,<br />

sollte die Psychotherapeutenkammer ein<br />

Mitspracherecht erhalten.<br />

Ob unsere Anregungen schließlich Zugang<br />

zum Gesetzestext finden bleibt abzuwarten.<br />

Das Interesse der Ausschussmitglieder und<br />

Teilnehmer war jedenfalls deutlich spürbar.<br />

(Forum 9, Juli. <strong>2005</strong>)<br />

Vertrag zur Integrierten Versorgung<br />

im Bereich psychischer Erkrankungen<br />

Zum 1. Mai <strong>2005</strong> startete im saarländischen<br />

Landkreis Merzig – Wadern, einer ländlich<br />

geprägten Region von ca. 100.000 Einwohnern,<br />

ein Projekt zur Verbesserung der Behandlung<br />

von Patienten mit psychischen<br />

Erkrankungen. Vertragspartner der IV sind<br />

die Ersatzkassen (BEK, DAK, TK, KKH, GEK,<br />

HEK, HMK und HZK), das Klinikum Merzig,<br />

sowie niedergelassene Ärzte und Psychologische<br />

Psychotherapeuten der Region. Weitere<br />

Kooperationspartner sind das saarländische<br />

Ministerium für Justiz Gesundheit<br />

und Soziales als Leistungsträger von Eingliederungshilfen<br />

(Nebenabrede des Vertrages)<br />

sowie psychosoziale Einrichtungen.<br />

Zielgruppe des Vertrages sind alkoholkranke<br />

bzw. von Alkoholkrankheit akut bedrohte<br />

Menschen (ICD10: F10) sowie Patienten<br />

mit depressiven Krankheitsbildern<br />

(ICD10: F32, 33) einschließlich bipolarer<br />

Verläufe (F31).<br />

Ausgangssituation des Vertrages ist, dass die<br />

Zahl der Menschen, die wegen psychischer<br />

Erkrankungen behandelt werden, in stetigem<br />

Anstieg begriffen ist. Der Anteil der<br />

psychischen Erkrankungen liegt nach dem<br />

DAK-Gesundheitsreport <strong>2005</strong> 1 bei ihren Versicherten<br />

bundesweit auf Rang vier der häufigsten<br />

Erkrankungen. Die Techniker Krankenkasse<br />

berichtet in ihrem Gesundheitsreport<br />

<strong>2005</strong> 2 , dass psychische Erkrankungen<br />

im Hinblick auf die AU-Tage ihrer Versicherten<br />

in 2004 bereits zur zweitrelevantesten<br />

Erkrankungsgruppe avanciert sind.<br />

Dabei sind die Behandlungen oft langwierig<br />

und verursachen hohe Kosten. Insbesondere<br />

Krankheitsbilder wie Alkoholkrankheit<br />

oder Depression werden häufig erst spät<br />

diagnostiziert, die Behandlungen sind vielfach<br />

schlecht koordiniert, wiederholte Krankenhausaufenthalte<br />

und damit verlängertes<br />

Leid der Patienten können die Folge sein.<br />

Zudem wird mit Einführung der DRG‘s die<br />

Behandlung von psychischen Erkrankungen<br />

in den somatischen (Auslösung einer DRG)<br />

und psychiatrischen Abteilungen (Finanzierung<br />

über Basis- und Abteilungspflegesatz<br />

multipliziert mit den Behandlungstagen)<br />

völlig unterschiedlich finanziert.<br />

Fallzahlen: Im Saarland (ca. 1 Mio. Einwohner)<br />

leben schätzungsweise 10.000 bis<br />

20.000 alkoholkranke Menschen. Noch<br />

mehr dürften von einer Alkoholkrankheit<br />

akut bedroht sein. Bei der Zahl derer, die<br />

an einer Depression leiden, muss nach den<br />

neuesten Statistiken der Krankenkassen in<br />

Bezug auf die Rangfolge der häufigsten<br />

Erkrankungen von 40.000 bis 60.000 betroffenen<br />

Saarländern ausgegangen werden.<br />

Der Anteil derer, welche keine fachliche<br />

Hilfe aufsuchen und wegen somatischer<br />

Erkrankungen in der Arztpraxis oder<br />

im Krankenhaus behandelt werden, ist dabei<br />

außerordentlich hoch anzusetzen. So<br />

berichten Lembacher und Zielke 3 , dass sich<br />

ein psychisch oder psychosomatisch Kran-<br />

Saarland<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong><br />

307

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!