Psychotherapeutenjournal 3/2005 (.pdf)
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Berlin<br />
Resolution der Delegiertenversammlung der Berliner Kammer für Psychologische<br />
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 9.6.05 zu<br />
der geplanten “Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über ein einrichtungsinternes<br />
Qualitätsmanagement für Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten<br />
und medizinische Versorgungszentren (Qualitätsmanagement-Richtlinie)”<br />
Seit Anfang des Jahres 2004 besteht auch<br />
für niedergelassene Psychotherapeuten die<br />
Verpflichtung, Qualitätsmanagement zu betreiben.<br />
Für die vertragspsychotherapeutische<br />
wie für die vertragsärztliche Versorgung<br />
hat laut SGB V § 136a der gemeinsame<br />
Bundesausschuss die Aufgabe, durch<br />
Richtlinien gemäß § 92 SGB V „die verpflichtenden<br />
Maßnahmen der Qualitätssicherung<br />
sowie die grundsätzlichen Anforderungen<br />
an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement<br />
und Kriterien für die indikationsbezogene<br />
Notwendigkeit und Qualität der<br />
durchgeführten diagnostischen und therapeutischen<br />
Leistungen“ festzulegen.<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
(GBA) hat einen Entwurf einer Richtlinie<br />
über ein „einrichtungsinternes Qualitätsmanagement“<br />
(QM) formuliert und wird<br />
seinen abschließenden Entwurf voraussichtlich<br />
noch im Sommer <strong>2005</strong> der Bundesärztekammer<br />
und der Bundespsychotherapeutenkammer<br />
zuleiten, um diesen<br />
Gelegenheit zur Stellungnahme zu<br />
geben. Hiernach soll dann die endgültige<br />
Fassung der Richtlinie formuliert und<br />
verabschiedet werden.<br />
Wir nehmen zu dem Entwurf der GBA-<br />
Richtlinie zu QM-Maßnahmen folgendermaßen<br />
Stellung:<br />
1. Die Berliner Psychotherapeutenkammer<br />
unterstützt Maßnahmen der Qualitätssicherung<br />
und des Qualitätsmanagements,<br />
die der Verbesserung der Versorgung<br />
dienen.<br />
2. Der Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer<br />
(BPtK) wird aufgefordert,<br />
rechtlich zu überprüfen, ob der<br />
Bundesgesetzgeber sein vom Grundgesetz<br />
vorgegebenes Kompetenzrecht<br />
überschritten hat, indem er dem GBA<br />
die Kompetenz zuspricht, Vorgaben für<br />
Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
zu machen, obwohl<br />
dies nach dem Heilberufe-Kammergesetz<br />
Aufgabe der jeweiligen<br />
Länderkammern ist.<br />
3. Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung<br />
gehören in den Kompetenzbereich<br />
der Länderkammern. Die Psychotherapeuten<br />
müssen an dem Entscheidungsprozess<br />
über geeignete<br />
Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
angemessen<br />
beteiligt werden. Die Interessen der<br />
Patienten an sinnvollen und transparenten<br />
Maßnahmen müssen ebenfalls<br />
einbezogen werden.<br />
4. Wir fordern ein vom Aufwand her praktikables<br />
QM für die ambulante psychotherapeutische<br />
Praxis, das den bürokratischen<br />
Aufwand begrenzt und auf<br />
die Psychotherapeutische Praxis zugeschnitten<br />
ist.<br />
5. Im vorliegenden Richtlinien-Entwurf<br />
wird eine Ausrichtung an Leitlinien<br />
und die Strukturierung von Behandlungsabläufen<br />
gefordert. Innerhalb<br />
der Wissenschaft wie auch der Kollegenschaft<br />
sind beide Ausrichtungen<br />
in ihrer Angemessenheit und Effektivität<br />
heftig umstritten. Deshalb ist<br />
eine psychotherapiespezifische Qualitätssicherung<br />
zu erarbeiten und vor<br />
ihrer allgemeinen Einführung zu evaluieren.<br />
6. Die Instrumente der gegenwärtigen<br />
qualitätssichernden und -steigernden<br />
Maßnahmen, wie das Gutachtenverfahren<br />
und Fortbildungsveranstaltungen,<br />
Supervision, Intervision usw. sind<br />
in das QM einzubeziehen.<br />
Berlin<br />
Kooperation der Psychotherapeutenkammer mit der Zahnärztekammer<br />
Kooperation der<br />
Psychotherapeutenkammer mit<br />
der Zahnärztekammer –<br />
Planungsrunde „Zahnärztliche<br />
Psychosomatik“<br />
Erste gemeinsame Fortbildung von<br />
Psychotherapeuten und Zahnärzten<br />
am 7. Juni 05 in der Zahnklinik –<br />
„Patienten erkennen und wie<br />
weiter?“<br />
Die Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer<br />
trägt mittlerweile weitere konkrete<br />
Früchte. Über die sehr gut besuchte<br />
Patientenveranstaltung im Februar <strong>2005</strong> haben<br />
wir bereits berichtet. In nachfolgenden<br />
Gesprächsrunden sind weitere Maßnahmen<br />
vereinbart worden, um die Behandlung von<br />
Patienten, deren zahnmedizinische Erkrankung<br />
psychosomatisch bedingt oder von psychosomatischen<br />
Problemen begleitet wird,<br />
zu optimieren. Unsere Experten-Arbeitsgruppe<br />
„Runder Tisch“, die von Vertretern<br />
beider Berufsbereiche gebildet wurde, hat<br />
frühzeitig eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung<br />
geplant, die Zahnärzten und<br />
Psychotherapeuten gleichermaßen das Erkennen<br />
solcher Störungen erleichtern soll.<br />
Am 7. Juni fand die erste Fortbildungsveranstaltung<br />
in der Zahnklinik statt. Referenten<br />
waren Dr. Wolfgang Schmiedel, Präsident<br />
der Zahnärztekammer und Dipl.-<br />
Psych. Michael Nahler, der schon bei den<br />
vorigen Veranstaltungen mitgewirkt und<br />
dessen Beitrag viel Anklang gefunden hatte.<br />
Selten zuvor war der 400 Teilnehmer<br />
fassende Hörsaal so überfüllt. Und schon<br />
bald zeigte sich, dass die Thematik für die<br />
angesetzte Zeit zu vielfältig und umfangreich<br />
war. Natürlich konnten angesichts der<br />
vielen Teilnehmer nicht alle Fragen gestellt<br />
werden und die Diskussion musste trotz<br />
massiver Zeitüberschreitung schließlich abgebrochen<br />
werden. Aufgrund des großen<br />
Interesses steht für die Initiatoren fest, dass<br />
weitere Seminare folgen müssen.<br />
Ein wichtiges Ergebnis der Fortbildungsveranstaltung<br />
ist eine Liste von Psychotherapeuten<br />
und Zahnärzten, die an einer Zu-<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2005</strong><br />
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