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"Allein erziehen in Bayern".

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I. FAMILIENPOLITIK FÜR ALLEIN ERZIEHENDE ELTERN<br />

10<br />

DAS ÜBERGEORDNETE ZIEL DER BAYERISCHEN FAMILIENPOLITIK IST EINE POSITIVE<br />

GESTALTUNG DER LEBENSBEDINGUNGEN FÜR DIE FAMILIEN. SIE SOLLEN SICH SO<br />

GUT WIE MÖGLICH ENTFALTEN KÖNNEN UND IN DER WAHRNEHMUNG IHRER VERANT-<br />

WORTUNG FÜR DIE ERZIEHUNG UND BILDUNG IHRER KINDER GESTÄRKT WERDEN.<br />

DIE BANDBREITE FAMILIENPOLITISCHER LEISTUNGEN REICHT VON BERATUNGS- UND<br />

BILDUNGSANGEBOTEN FÜR ELTERN ÜBER MATERIELLE UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN<br />

BIS ZUR BEREITSTELLUNG EINES QUALITÄTSORIENTIERTEN BILDUNGS- UND BETREU-<br />

UNGSANGEBOTS FÜR KINDER ALLER ALTERSGRUPPEN.<br />

Die vorliegende Broschüre widmet sich<br />

der besonderen Situation von Familien mit<br />

e<strong>in</strong>em alle<strong>in</strong> <strong>erziehen</strong>den Elternteil (E<strong>in</strong>elternfamilien).<br />

Sie soll dem ausgeprägten<br />

Informationsbedarf alle<strong>in</strong> <strong>erziehen</strong>der Eltern<br />

Rechnung tragen.<br />

Seit der letzten Auflage dieser Broschüre<br />

Anfang 2005 gab es drei für alle<strong>in</strong> <strong>erziehen</strong>de<br />

Eltern <strong>in</strong> Bayern besonders wichtige<br />

Veränderungen:<br />

Ausbau der K<strong>in</strong>derbetreuung<br />

Das am 1. August 2005 <strong>in</strong> Kraft getretene<br />

Bayerische K<strong>in</strong>derbildungs- und -betreuungsgesetz<br />

gibt den rechtlichen Rahmen für<br />

e<strong>in</strong>en dynamischen Aufbau der K<strong>in</strong>derbetreuung<br />

<strong>in</strong> Bayern. In den letzten Jahren hat sich<br />

<strong>in</strong> Bayern die Betreuungssituation deutlich<br />

verbessert. Für alle<strong>in</strong> <strong>erziehen</strong>de Eltern ist<br />

e<strong>in</strong>e gute K<strong>in</strong>derbetreuung der Schlüssel für<br />

e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit.<br />

Elterngeld<br />

Änderung beim Betreuungsunterhalt<br />

Das Elterngeld wurde für ab dem<br />

1. Januar 2007 geborene K<strong>in</strong>der neu e<strong>in</strong>geführt.<br />

Es ersetzt <strong>in</strong> den ersten 14 Monaten<br />

nach der Geburt e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des den wegen<br />

der K<strong>in</strong>derbetreuung e<strong>in</strong>tretenden E<strong>in</strong>kommensausfall.<br />

Für <strong>Alle<strong>in</strong></strong><strong>erziehen</strong>de ist dies<br />

e<strong>in</strong>e große Erleichterung, weil für sie<br />

der Wegfall des alle<strong>in</strong>igen E<strong>in</strong>kommens<br />

besonders e<strong>in</strong>schneidend ist.<br />

Ab 1. Januar 2008 s<strong>in</strong>d nichteheliche K<strong>in</strong>der<br />

den ehelichen K<strong>in</strong>dern auch h<strong>in</strong>sichtlich des<br />

Betreuungsunterhalts für den betreuenden<br />

Elternteil gleichgestellt. Dies ist für die Frage<br />

wichtig, wie schnell vom alle<strong>in</strong> <strong>erziehen</strong>den<br />

Elternteil die (teilweise) Wiederaufnahme<br />

der Erwerbstätigkeit erwartet werden kann.

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