"Allein erziehen in Bayern".
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Arbeitszeit bis auf durchschnittlich wöchentlich zehn Stunden (ab April<br />
2009 acht Stunden) zu ermäßigen, wenn ke<strong>in</strong>e zw<strong>in</strong>genden dienstlichen<br />
Gründe entgegenstehen und sie für m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d unter 18 Jahren<br />
oder e<strong>in</strong>en nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen<br />
zu sorgen haben.<br />
Art. 80 a, 80 b Bayerisches Beamtengesetz (BayBG),<br />
§ 12 Abs. 4 Urlaubsverordnung (UrlV)<br />
D. RÜCKKEHR IN DIE ERWERBSTÄTIGKEIT<br />
Spezielle Beratungsstellen unterstützen Frauen rund um das Thema<br />
„Erwerbstätigkeit“ (Rückkehr <strong>in</strong> die Erwerbstätigkeit, Vere<strong>in</strong>barkeit von<br />
Familie und Erwerbstätigkeit, Existenzgründung etc.). E<strong>in</strong>e Übersicht<br />
der vom Freistaat Bayern geförderten Organisationen erhalten Sie unter:<br />
www.stmas.bayern.de/frauen/erwerbsleben/beratung.htm. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus bieten die meisten Agenturen für Arbeit spezielle Angebote und<br />
Beratung zum Thema „Berufsrückkehr“.