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"Allein erziehen in Bayern".

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Arbeitszeit bis auf durchschnittlich wöchentlich zehn Stunden (ab April<br />

2009 acht Stunden) zu ermäßigen, wenn ke<strong>in</strong>e zw<strong>in</strong>genden dienstlichen<br />

Gründe entgegenstehen und sie für m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d unter 18 Jahren<br />

oder e<strong>in</strong>en nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen<br />

zu sorgen haben.<br />

Art. 80 a, 80 b Bayerisches Beamtengesetz (BayBG),<br />

§ 12 Abs. 4 Urlaubsverordnung (UrlV)<br />

D. RÜCKKEHR IN DIE ERWERBSTÄTIGKEIT<br />

Spezielle Beratungsstellen unterstützen Frauen rund um das Thema<br />

„Erwerbstätigkeit“ (Rückkehr <strong>in</strong> die Erwerbstätigkeit, Vere<strong>in</strong>barkeit von<br />

Familie und Erwerbstätigkeit, Existenzgründung etc.). E<strong>in</strong>e Übersicht<br />

der vom Freistaat Bayern geförderten Organisationen erhalten Sie unter:<br />

www.stmas.bayern.de/frauen/erwerbsleben/beratung.htm. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus bieten die meisten Agenturen für Arbeit spezielle Angebote und<br />

Beratung zum Thema „Berufsrückkehr“.

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