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"Allein erziehen in Bayern".

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Partner e<strong>in</strong>er eheähnlichen Geme<strong>in</strong>schaft können genauso formlos<br />

ause<strong>in</strong>andergehen, wie sie sich zusammengeschlossen haben,<br />

<strong>in</strong>sbesondere also ohne Trennungsjahr und ohne gerichtliches<br />

Scheidungsverfahren.<br />

Das Gesetz sieht jedoch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Fallgestaltungen auch bei der<br />

Trennung eheähnlicher Geme<strong>in</strong>schaften rechtliche Folgen vor,<br />

außerdem können ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten<br />

geschlossene Verträge zwischen den Partnern Rechte und Pflichten<br />

begründen. Bei rechtlichen Ause<strong>in</strong>andersetzungen s<strong>in</strong>d teilweise die<br />

Familiengerichte, teilweise die normalen Zivilgerichte zuständig.<br />

Notfalls s<strong>in</strong>d auch hier Eilverfahren möglich.<br />

Rechtsanwält<strong>in</strong>/Rechtsanwalt<br />

Versorgungsausgleich<br />

Der Versorgungsausgleich dient dazu, nach der Scheidung der Ehe die während<br />

der Ehezeit erworbenen Altersversorgungsansprüche der Ehegatten<br />

gerecht zu verteilen (unabhängig vom Güterstand). Über den Versorgungsausgleich<br />

entscheidet das Familiengericht zusammen mit der Scheidung.<br />

E<strong>in</strong>e dem Versorgungsausgleich vergleichbare gesetzliche Regelung für<br />

die Trennung von eheähnlichen Geme<strong>in</strong>schaften gibt es nicht, e<strong>in</strong> entsprechender<br />

Vertrag ist allerd<strong>in</strong>gs möglich.<br />

Rechtsanwält<strong>in</strong>/Rechtsanwalt, Familiengericht beim Amtsgericht,<br />

Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung<br />

Bund, Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung,<br />

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – See,<br />

berufsständische Versorgungswerke)<br />

§§ 1587 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Gesetz zur Regelung<br />

von Härten im Versorgungsausgleich, Gesetz über weitere<br />

Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs

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