"Allein erziehen in Bayern".
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Partner e<strong>in</strong>er eheähnlichen Geme<strong>in</strong>schaft können genauso formlos<br />
ause<strong>in</strong>andergehen, wie sie sich zusammengeschlossen haben,<br />
<strong>in</strong>sbesondere also ohne Trennungsjahr und ohne gerichtliches<br />
Scheidungsverfahren.<br />
Das Gesetz sieht jedoch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Fallgestaltungen auch bei der<br />
Trennung eheähnlicher Geme<strong>in</strong>schaften rechtliche Folgen vor,<br />
außerdem können ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten<br />
geschlossene Verträge zwischen den Partnern Rechte und Pflichten<br />
begründen. Bei rechtlichen Ause<strong>in</strong>andersetzungen s<strong>in</strong>d teilweise die<br />
Familiengerichte, teilweise die normalen Zivilgerichte zuständig.<br />
Notfalls s<strong>in</strong>d auch hier Eilverfahren möglich.<br />
Rechtsanwält<strong>in</strong>/Rechtsanwalt<br />
Versorgungsausgleich<br />
Der Versorgungsausgleich dient dazu, nach der Scheidung der Ehe die während<br />
der Ehezeit erworbenen Altersversorgungsansprüche der Ehegatten<br />
gerecht zu verteilen (unabhängig vom Güterstand). Über den Versorgungsausgleich<br />
entscheidet das Familiengericht zusammen mit der Scheidung.<br />
E<strong>in</strong>e dem Versorgungsausgleich vergleichbare gesetzliche Regelung für<br />
die Trennung von eheähnlichen Geme<strong>in</strong>schaften gibt es nicht, e<strong>in</strong> entsprechender<br />
Vertrag ist allerd<strong>in</strong>gs möglich.<br />
Rechtsanwält<strong>in</strong>/Rechtsanwalt, Familiengericht beim Amtsgericht,<br />
Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung<br />
Bund, Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung,<br />
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – See,<br />
berufsständische Versorgungswerke)<br />
§§ 1587 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Gesetz zur Regelung<br />
von Härten im Versorgungsausgleich, Gesetz über weitere<br />
Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs