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"Allein erziehen in Bayern".

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73<br />

Sozialwohnungen<br />

Der Staat fördert im Rahmen des<br />

Sozialen Wohnungsbaus auch den<br />

Bau von Sozialmietwohnungen.<br />

Wohnberechtigt für diese Wohnungen<br />

s<strong>in</strong>d u. a. <strong>Alle<strong>in</strong></strong><strong>erziehen</strong>de,<br />

deren jährliches Haushaltse<strong>in</strong>kommen<br />

bestimmte E<strong>in</strong>kommensgrenzen<br />

nicht übersteigt. S<strong>in</strong>d die<br />

Voraussetzungen erfüllt, stellen die<br />

Wohnungsämter auf Antrag e<strong>in</strong>en<br />

Wohnberechtigungssche<strong>in</strong> aus, der<br />

<strong>in</strong> der Regel für zwölf Monate gilt.<br />

Im Wohnungsberechtigungssche<strong>in</strong><br />

ist die Wohnungsgröße angegeben,<br />

auf die nach Zahl der Haushaltsangehörigen<br />

Anspruch besteht.<br />

In bestimmten Städten und Landkreisen<br />

schlägt das Amt Vermietern<br />

freier Sozialwohnungen berechtigte<br />

Wohnungssuchende <strong>in</strong> der Reihenfolge<br />

der Dr<strong>in</strong>glichkeit ihrer Bewerbung<br />

vor.<br />

Wohnungsämter beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt<br />

Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG),<br />

Bayerisches Wohnungsb<strong>in</strong>dungsgesetz (BayWoB<strong>in</strong>dG),<br />

Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungsund<br />

Wohnungsb<strong>in</strong>dungsrechts (DVWoR)

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