"Allein erziehen in Bayern".
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Sozialwohnungen<br />
Der Staat fördert im Rahmen des<br />
Sozialen Wohnungsbaus auch den<br />
Bau von Sozialmietwohnungen.<br />
Wohnberechtigt für diese Wohnungen<br />
s<strong>in</strong>d u. a. <strong>Alle<strong>in</strong></strong><strong>erziehen</strong>de,<br />
deren jährliches Haushaltse<strong>in</strong>kommen<br />
bestimmte E<strong>in</strong>kommensgrenzen<br />
nicht übersteigt. S<strong>in</strong>d die<br />
Voraussetzungen erfüllt, stellen die<br />
Wohnungsämter auf Antrag e<strong>in</strong>en<br />
Wohnberechtigungssche<strong>in</strong> aus, der<br />
<strong>in</strong> der Regel für zwölf Monate gilt.<br />
Im Wohnungsberechtigungssche<strong>in</strong><br />
ist die Wohnungsgröße angegeben,<br />
auf die nach Zahl der Haushaltsangehörigen<br />
Anspruch besteht.<br />
In bestimmten Städten und Landkreisen<br />
schlägt das Amt Vermietern<br />
freier Sozialwohnungen berechtigte<br />
Wohnungssuchende <strong>in</strong> der Reihenfolge<br />
der Dr<strong>in</strong>glichkeit ihrer Bewerbung<br />
vor.<br />
Wohnungsämter beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt<br />
Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG),<br />
Bayerisches Wohnungsb<strong>in</strong>dungsgesetz (BayWoB<strong>in</strong>dG),<br />
Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungsund<br />
Wohnungsb<strong>in</strong>dungsrechts (DVWoR)