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"Allein erziehen in Bayern".

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Mietschulden sollen (grundsätzlich als Darlehen und nicht als Zuschuss)<br />

übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist<br />

und sonst Wohnungslosigkeit droht.<br />

Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten können bei vorheriger<br />

Zustimmung durch den vor dem Umzug zuständigen Träger übernommen<br />

werden. Dies ist <strong>in</strong>sbesondere dann der Fall, wenn der Umzug<br />

durch den Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist.<br />

Das Sozialgeld und das Arbeitslosengeld II s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>sichtlich der Höhe<br />

der Regelleistung (351 Euro) identisch. Das Sozialgeld beträgt für K<strong>in</strong>der<br />

bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 211 Euro (60 Prozent der Regelleistung),<br />

für K<strong>in</strong>der ab Beg<strong>in</strong>n des 15. Lebensjahres 281 Euro (80 Prozent<br />

des Regelbetrags) (Stand: 1. Juli 2008).<br />

Dauer<br />

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden, solange die Anspruchsvoraussetzungen<br />

erfüllt s<strong>in</strong>d, zeitlich unbegrenzt gewährt.<br />

Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld<br />

Nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs erhalten erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige außerdem für den Zeitraum von zwei Jahren e<strong>in</strong>en<br />

monatlichen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II.<br />

Der Zuschlag beträgt zwei Drittel der Differenz zwischen Ihrem zuletzt<br />

bezogenen Arbeitslosengeld zuzüglich Wohngeld und dem Ihnen<br />

zustehenden Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Der Zuschlag ist auf<br />

160 Euro (Partner <strong>in</strong>sgesamt 320 Euro), für m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>der<br />

auf 60 Euro pro K<strong>in</strong>d beschränkt. Im zweiten Jahr wird der Zuschlag<br />

um 50 Prozent gekürzt.

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