"Allein erziehen in Bayern".
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IV. FINANZIELLE HILFEN UND SONSTIGE ANGEBOTE FÜR EINELTERNFAMILIEN<br />
64<br />
b) In der privaten Krankenversicherung versicherte<br />
oder nicht krankenversicherte Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen<br />
erhalten e<strong>in</strong> Mutterschaftsgeld<br />
<strong>in</strong> Höhe von e<strong>in</strong>malig bis zu 210 Euro durch<br />
das Bundesversicherungsamt und e<strong>in</strong>en<br />
Arbeitgeberzuschuss <strong>in</strong> Höhe der Differenz<br />
zwischen 13 Euro und dem durchschnittlichen<br />
Nettoarbeitsentgelt.<br />
c) In der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
familienversicherte Frauen mit e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gfügigen<br />
Beschäftigung erhalten e<strong>in</strong> Mutterschaftsgeld<br />
von e<strong>in</strong>malig 210 Euro durch das<br />
Bundesversicherungsamt.<br />
d) Frauen, deren Arbeitsverhältnis vom<br />
Arbeitgeber während der Schwangerschaft<br />
zulässig aufgelöst wurde, erhalten Mutterschaftsgeld<br />
von der Krankenkasse <strong>in</strong><br />
Höhe von 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeberzuschuss<br />
<strong>in</strong> Höhe der Differenz zwischen<br />
13 Euro und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt<br />
wird diesen Frauen von der<br />
Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt<br />
gezahlt.<br />
das Arbeitslosengeld II während der gesetzlichen<br />
Mutterschutzfristen <strong>in</strong> gleicher Höhe<br />
weitergezahlt.<br />
g) Beamt<strong>in</strong>nen erhalten auch während der<br />
Mutterschutzfristen und sonstiger Beschäftigungsverbote<br />
e<strong>in</strong>e Besoldung. Soweit die<br />
Mutterschutzfristen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Elternzeit fallen,<br />
erhalten Beamt<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>en Zuschuss von<br />
13 Euro je Kalendertag, wenn sie während<br />
der Elternzeit nicht teilzeitbeschäftigt s<strong>in</strong>d.<br />
Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
<strong>in</strong> der Krankenversicherung ist der<br />
Zuschuss auf <strong>in</strong>sgesamt 210 Euro begrenzt.<br />
Für denselben Zeitraum gezahltes Erziehungsgeld<br />
wird angerechnet.<br />
e) Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
ohne Krankengeldanspruch (z. B. Student<strong>in</strong>nen)<br />
mit e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gfügigen Beschäftigung<br />
erhalten <strong>in</strong> der Regel pro Tag 13 Euro<br />
Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.<br />
f) Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
ohne Krankengeldanspruch<br />
(Arbeitslosengeld-II-Empfänger<strong>in</strong>nen) wird