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"Allein erziehen in Bayern".

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IV. FINANZIELLE HILFEN UND SONSTIGE ANGEBOTE FÜR EINELTERNFAMILIEN<br />

64<br />

b) In der privaten Krankenversicherung versicherte<br />

oder nicht krankenversicherte Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen<br />

erhalten e<strong>in</strong> Mutterschaftsgeld<br />

<strong>in</strong> Höhe von e<strong>in</strong>malig bis zu 210 Euro durch<br />

das Bundesversicherungsamt und e<strong>in</strong>en<br />

Arbeitgeberzuschuss <strong>in</strong> Höhe der Differenz<br />

zwischen 13 Euro und dem durchschnittlichen<br />

Nettoarbeitsentgelt.<br />

c) In der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

familienversicherte Frauen mit e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gfügigen<br />

Beschäftigung erhalten e<strong>in</strong> Mutterschaftsgeld<br />

von e<strong>in</strong>malig 210 Euro durch das<br />

Bundesversicherungsamt.<br />

d) Frauen, deren Arbeitsverhältnis vom<br />

Arbeitgeber während der Schwangerschaft<br />

zulässig aufgelöst wurde, erhalten Mutterschaftsgeld<br />

von der Krankenkasse <strong>in</strong><br />

Höhe von 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeberzuschuss<br />

<strong>in</strong> Höhe der Differenz zwischen<br />

13 Euro und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt<br />

wird diesen Frauen von der<br />

Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt<br />

gezahlt.<br />

das Arbeitslosengeld II während der gesetzlichen<br />

Mutterschutzfristen <strong>in</strong> gleicher Höhe<br />

weitergezahlt.<br />

g) Beamt<strong>in</strong>nen erhalten auch während der<br />

Mutterschutzfristen und sonstiger Beschäftigungsverbote<br />

e<strong>in</strong>e Besoldung. Soweit die<br />

Mutterschutzfristen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Elternzeit fallen,<br />

erhalten Beamt<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>en Zuschuss von<br />

13 Euro je Kalendertag, wenn sie während<br />

der Elternzeit nicht teilzeitbeschäftigt s<strong>in</strong>d.<br />

Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

<strong>in</strong> der Krankenversicherung ist der<br />

Zuschuss auf <strong>in</strong>sgesamt 210 Euro begrenzt.<br />

Für denselben Zeitraum gezahltes Erziehungsgeld<br />

wird angerechnet.<br />

e) Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

ohne Krankengeldanspruch (z. B. Student<strong>in</strong>nen)<br />

mit e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gfügigen Beschäftigung<br />

erhalten <strong>in</strong> der Regel pro Tag 13 Euro<br />

Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.<br />

f) Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

ohne Krankengeldanspruch<br />

(Arbeitslosengeld-II-Empfänger<strong>in</strong>nen) wird

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