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"Allein erziehen in Bayern".

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IV. FINANZIELLE HILFEN UND SONSTIGE ANGEBOTE FÜR EINELTERNFAMILIEN<br />

80<br />

Höhe<br />

Das Arbeitslosengeld II umfasst<br />

_ MEHRTÄTIGE KLASSENFAHRTEN<br />

IM RAHMEN DER SCHULRECHTLICHEN<br />

BESTIMMUNGEN.<br />

_ LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES<br />

LEBENSUNTERHALTS EINSCHLIESSLICH<br />

DER TATSÄCHLICHEN ANGEMESSENEN<br />

KOSTEN FÜR UNTERKUNFT UND<br />

HEIZUNG,<br />

_ UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUN-<br />

GEN EINEN BEFRISTETEN ZUSCHLAG.<br />

Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts<br />

für erwerbsfähige Hilfebedürftige,<br />

die alle<strong>in</strong>stehend oder alle<strong>in</strong><strong>erziehen</strong>d s<strong>in</strong>d,<br />

deckt laufende und e<strong>in</strong>malige Bedarfe<br />

pauschaliert ab und beträgt 351 Euro (Stand<br />

1. Juli 2008) monatlich. Unterkunftskosten<br />

und Heizkosten werden, soweit sie angemessen<br />

s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> Höhe der tatsächlichen<br />

Aufwendungen übernommen.<br />

Von der Regelleistung nicht erfasst s<strong>in</strong>d<br />

Leistungen für<br />

_ DIE ERSTAUSSTATTUNG FÜR DIE<br />

WOHNUNG EINSCHLIESSLICH HAUS-<br />

HALTSGERÄTEN,<br />

_ DIE ERSTAUSSTATTUNG FÜR BEKLEI-<br />

DUNG EINSCHLIESSLICH ERSTAUS-<br />

STATTUNGEN BEI SCHWANGERSCHAFT<br />

UND GEBURT SOWIE<br />

Erbr<strong>in</strong>gung von Sonderleistungen<br />

Zusätzliche Aufwendungen (Mehrbedarfe),<br />

die nicht durch die Regelleistung abgedeckt<br />

s<strong>in</strong>d, können unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ebenfalls übernommen werden, z. B. für<br />

_ WERDENDE MÜTTER AB DER<br />

13. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE (ZZGL.<br />

17 PROZENT DER REGELLEISTUNG),<br />

_ ALLEINERZIEHENDE (ZZGL. 36 PROZENT<br />

DER REGELLEISTUNG, WENN SIE MIT<br />

EINEM KIND UNTER SIEBEN JAHREN<br />

ODER ZWEI ODER DREI KINDERN UNTER<br />

16 JAHREN ZUSAMMENLEBEN; ANDERN-<br />

FALLS ZWÖLF PROZENT DER REGEL-<br />

LEISTUNG FÜR JEDES MINDERJÄHRIGE<br />

KIND, HÖCHSTENS 60 PROZENT DER<br />

REGELLEISTUNG),<br />

_ KOSTENAUFWÄNDIGE ERNÄHRUNG,<br />

DIE AUS MEDIZINISCHEN GRÜN-<br />

DEN NACHWEISLICH ERFORDERLICH IST<br />

(MEHRBEDARF IN ANGEMESSENER<br />

HÖHE).

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