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"Allein erziehen in Bayern".

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IV. FINANZIELLE HILFEN UND SONSTIGE ANGEBOTE FÜR EINELTERNFAMILIEN<br />

66<br />

C. ELTERNGELD<br />

Das Elterngeld leistet <strong>in</strong> den ersten 14 Monaten<br />

nach der Geburt e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>en<br />

teilweisen wirtschaftlichen Ausgleich dafür,<br />

dass Eltern ihr K<strong>in</strong>d selbst betreuen und<br />

dafür ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen<br />

oder auf höchstens 30 Stunden pro Woche<br />

reduzieren.<br />

<strong>Alle<strong>in</strong></strong> <strong>erziehen</strong>de Eltern können die Leistung<br />

<strong>in</strong> jedem Fall zwölf Monate lang erhalten.<br />

Der Anspruch e<strong>in</strong>es alle<strong>in</strong> <strong>erziehen</strong>den Elternteils<br />

verlängert sich auf 14 Monate, wenn<br />

_ BEI IHM IM VERGLEICH ZU VOR DER<br />

GEBURT DES KINDES EINE MINDERUNG<br />

DES ERWERBSEINKOMMENS VORLIEGT,<br />

_ IHM DIE ELTERLICHE SORGE ODER<br />

ZUMINDEST DAS AUFENTHALTS-<br />

BESTIMMUNGSRECHT ALLEIN ZUSTEHT<br />

ODER DURCH EINSTWEILIGE ANORD-<br />

NUNG VORLÄUFIG ÜBERTRAGEN<br />

WORDEN IST UND<br />

_ DER ANDERE ELTERNTEIL WEDER MIT<br />

IHM NOCH MIT DEM KIND IN EINER<br />

WOHNUNG LEBT.<br />

§ 4 Abs. 3 Satz 4 Bundeselterngeld-<br />

und Elternzeitgesetz (BEEG)<br />

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des <strong>in</strong> den<br />

zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor dem<br />

Beg<strong>in</strong>n der Mutterschutzfrist durchschnittlich<br />

erzielten Nettoe<strong>in</strong>kommens. Es kann sich<br />

auf bis zu 1.800 Euro belaufen. Ger<strong>in</strong>gverdiener<br />

können mehr als 67 Prozent erhalten.<br />

Bei Teilzeiterwerbstätigkeit während des<br />

Elterngeldbezugs beträgt das Elterngeld<br />

67 Prozent der E<strong>in</strong>kommense<strong>in</strong>buße, d. h.<br />

des Unterschieds zwischen dem E<strong>in</strong>kommen<br />

vor der Geburt und dem Teilzeite<strong>in</strong>kommen.<br />

Bei der Berechnung dieser E<strong>in</strong>kommense<strong>in</strong>buße<br />

werden als E<strong>in</strong>kommen vor der Geburt<br />

höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.<br />

M<strong>in</strong>destens beträgt das Elterngeld 300 Euro,<br />

zum Beispiel wenn der Elternteil vor<br />

der Geburt nicht erwerbstätig war. Das<br />

Elterngeld erhöht sich um zehn Prozent,<br />

m<strong>in</strong>destens jedoch um 75 Euro, wenn e<strong>in</strong><br />

Geschwisterk<strong>in</strong>d unter drei Jahren oder zwei<br />

Geschwisterk<strong>in</strong>der unter sechs Jahren mit<br />

im Haushalt leben.<br />

Zentrum Bayern Familie und<br />

Soziales (Formulare s<strong>in</strong>d auch beim<br />

Standesamt erhältlich)<br />

www.<br />

www.zbfs.bayern.de<br />

(hier auch Möglichkeit zum<br />

Formulardownload und zur<br />

Onl<strong>in</strong>e-Antragstellung),<br />

www.bmfsfj.de (hier auch<br />

Elterngeldrechner)

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