"Allein erziehen in Bayern".
"Allein erziehen in Bayern".
"Allein erziehen in Bayern".
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
IV. FINANZIELLE HILFEN UND SONSTIGE ANGEBOTE FÜR EINELTERNFAMILIEN<br />
66<br />
C. ELTERNGELD<br />
Das Elterngeld leistet <strong>in</strong> den ersten 14 Monaten<br />
nach der Geburt e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>en<br />
teilweisen wirtschaftlichen Ausgleich dafür,<br />
dass Eltern ihr K<strong>in</strong>d selbst betreuen und<br />
dafür ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen<br />
oder auf höchstens 30 Stunden pro Woche<br />
reduzieren.<br />
<strong>Alle<strong>in</strong></strong> <strong>erziehen</strong>de Eltern können die Leistung<br />
<strong>in</strong> jedem Fall zwölf Monate lang erhalten.<br />
Der Anspruch e<strong>in</strong>es alle<strong>in</strong> <strong>erziehen</strong>den Elternteils<br />
verlängert sich auf 14 Monate, wenn<br />
_ BEI IHM IM VERGLEICH ZU VOR DER<br />
GEBURT DES KINDES EINE MINDERUNG<br />
DES ERWERBSEINKOMMENS VORLIEGT,<br />
_ IHM DIE ELTERLICHE SORGE ODER<br />
ZUMINDEST DAS AUFENTHALTS-<br />
BESTIMMUNGSRECHT ALLEIN ZUSTEHT<br />
ODER DURCH EINSTWEILIGE ANORD-<br />
NUNG VORLÄUFIG ÜBERTRAGEN<br />
WORDEN IST UND<br />
_ DER ANDERE ELTERNTEIL WEDER MIT<br />
IHM NOCH MIT DEM KIND IN EINER<br />
WOHNUNG LEBT.<br />
§ 4 Abs. 3 Satz 4 Bundeselterngeld-<br />
und Elternzeitgesetz (BEEG)<br />
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des <strong>in</strong> den<br />
zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor dem<br />
Beg<strong>in</strong>n der Mutterschutzfrist durchschnittlich<br />
erzielten Nettoe<strong>in</strong>kommens. Es kann sich<br />
auf bis zu 1.800 Euro belaufen. Ger<strong>in</strong>gverdiener<br />
können mehr als 67 Prozent erhalten.<br />
Bei Teilzeiterwerbstätigkeit während des<br />
Elterngeldbezugs beträgt das Elterngeld<br />
67 Prozent der E<strong>in</strong>kommense<strong>in</strong>buße, d. h.<br />
des Unterschieds zwischen dem E<strong>in</strong>kommen<br />
vor der Geburt und dem Teilzeite<strong>in</strong>kommen.<br />
Bei der Berechnung dieser E<strong>in</strong>kommense<strong>in</strong>buße<br />
werden als E<strong>in</strong>kommen vor der Geburt<br />
höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.<br />
M<strong>in</strong>destens beträgt das Elterngeld 300 Euro,<br />
zum Beispiel wenn der Elternteil vor<br />
der Geburt nicht erwerbstätig war. Das<br />
Elterngeld erhöht sich um zehn Prozent,<br />
m<strong>in</strong>destens jedoch um 75 Euro, wenn e<strong>in</strong><br />
Geschwisterk<strong>in</strong>d unter drei Jahren oder zwei<br />
Geschwisterk<strong>in</strong>der unter sechs Jahren mit<br />
im Haushalt leben.<br />
Zentrum Bayern Familie und<br />
Soziales (Formulare s<strong>in</strong>d auch beim<br />
Standesamt erhältlich)<br />
www.<br />
www.zbfs.bayern.de<br />
(hier auch Möglichkeit zum<br />
Formulardownload und zur<br />
Onl<strong>in</strong>e-Antragstellung),<br />
www.bmfsfj.de (hier auch<br />
Elterngeldrechner)