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"Allein erziehen in Bayern".

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das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgem<strong>in</strong>dert<br />

ist. Anders als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt bleiben bei der Grundsicherung<br />

im Alter und bei Erwerbsm<strong>in</strong>derung Unterhaltsansprüche<br />

gegenüber Eltern und K<strong>in</strong>dern unberücksichtigt, sofern deren jährliches<br />

Gesamte<strong>in</strong>kommen weniger als 100.000 Euro pro Person beträgt.<br />

Hilfen zur Gesundheit<br />

Im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit s<strong>in</strong>d Leistungen im Bereich der vorbeugenden<br />

Gesundheitshilfe (z. B. Vorsorgeuntersuchungen), der<br />

Hilfe bei Krankheit, der Hilfe zur Familienplanung, der Hilfe bei Schwangerschaft<br />

und Mutterschaft und der Hilfe bei Sterilisation möglich. Die<br />

Hilfen zur Gesundheit entsprechen <strong>in</strong> Art und Umfang den Leistungen<br />

der gesetzlichen Krankenkassen.<br />

Leistungen können für Personen erbracht werden, die über ke<strong>in</strong>en Krankenversicherungsschutz<br />

verfügen und die bereits sozialhilfeleistungsberechtigt<br />

s<strong>in</strong>d (Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter<br />

und bei Erwerbsm<strong>in</strong>derung, E<strong>in</strong>gliederungshilfe für beh<strong>in</strong>derte Menschen<br />

oder Hilfe zur Pflege). Leistungen für die oben erwähnten Bereiche<br />

können <strong>in</strong> bestimmten Fällen erbracht werden, auch wenn der Leistungskatalog<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung e<strong>in</strong>e solche Leistung nicht<br />

vorsieht, etwa bei Hilfen zur Familienplanung oder Sterilisation.<br />

Diese Leistungen s<strong>in</strong>d ebenfalls abhängig vom E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />

des Hilfesuchenden.<br />

Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und<br />

kreisfreien Städten<br />

Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

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