"Allein erziehen in Bayern".
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das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgem<strong>in</strong>dert<br />
ist. Anders als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt bleiben bei der Grundsicherung<br />
im Alter und bei Erwerbsm<strong>in</strong>derung Unterhaltsansprüche<br />
gegenüber Eltern und K<strong>in</strong>dern unberücksichtigt, sofern deren jährliches<br />
Gesamte<strong>in</strong>kommen weniger als 100.000 Euro pro Person beträgt.<br />
Hilfen zur Gesundheit<br />
Im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit s<strong>in</strong>d Leistungen im Bereich der vorbeugenden<br />
Gesundheitshilfe (z. B. Vorsorgeuntersuchungen), der<br />
Hilfe bei Krankheit, der Hilfe zur Familienplanung, der Hilfe bei Schwangerschaft<br />
und Mutterschaft und der Hilfe bei Sterilisation möglich. Die<br />
Hilfen zur Gesundheit entsprechen <strong>in</strong> Art und Umfang den Leistungen<br />
der gesetzlichen Krankenkassen.<br />
Leistungen können für Personen erbracht werden, die über ke<strong>in</strong>en Krankenversicherungsschutz<br />
verfügen und die bereits sozialhilfeleistungsberechtigt<br />
s<strong>in</strong>d (Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter<br />
und bei Erwerbsm<strong>in</strong>derung, E<strong>in</strong>gliederungshilfe für beh<strong>in</strong>derte Menschen<br />
oder Hilfe zur Pflege). Leistungen für die oben erwähnten Bereiche<br />
können <strong>in</strong> bestimmten Fällen erbracht werden, auch wenn der Leistungskatalog<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung e<strong>in</strong>e solche Leistung nicht<br />
vorsieht, etwa bei Hilfen zur Familienplanung oder Sterilisation.<br />
Diese Leistungen s<strong>in</strong>d ebenfalls abhängig vom E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />
des Hilfesuchenden.<br />
Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und<br />
kreisfreien Städten<br />
Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)