"Allein erziehen in Bayern".
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II. RAT UND HILFE IN KRISEN ODER NEUEN LEBENSSITUATIONEN<br />
24<br />
H. RECHTLICHE BERATUNG/RECHT-<br />
LICHE AUSEINANDERSETZUNGEN<br />
Rechtsantragstelle des Amtsgerichts<br />
Es ist <strong>in</strong> vielen Fällen angezeigt, e<strong>in</strong>e juristische<br />
Beratung <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen.<br />
Bisweilen lassen sich auch gerichtliche<br />
Ause<strong>in</strong>andersetzungen nicht umgehen.<br />
Dies ist mit Anwalts- und Gerichtskosten<br />
verbunden, für die im Regelfall e<strong>in</strong> Vorschuss<br />
zu entrichten ist. Die Höhe der Anwaltsund<br />
Gerichtskosten ist gesetzlich festgelegt<br />
und richtet sich nach dem Streitwert. Wer<br />
diese Kosten nach se<strong>in</strong>en persönlichen und<br />
wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbr<strong>in</strong>gen<br />
kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen<br />
Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.<br />
Beratungshilfe<br />
Beratungshilfe beantragen Sie bei der Rechtsantragstelle<br />
Ihres Amtsgerichts. Dieses<br />
leistet die Beratungshilfe entweder selbst<br />
oder stellt e<strong>in</strong>en Berechtigungssche<strong>in</strong> für die<br />
Beratung bei e<strong>in</strong>em Rechtsanwalt aus. Mit<br />
dem Berechtigungssche<strong>in</strong> können Sie e<strong>in</strong>en<br />
Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen. Für die<br />
Beratung durch den Rechtsanwalt müssen Sie<br />
dann nur e<strong>in</strong>e Schutzgebühr von zehn Euro<br />
bezahlen, die der Rechtsanwalt bei besonders<br />
ger<strong>in</strong>gen E<strong>in</strong>kommen ermäßigen oder ganz<br />
erlassen kann.<br />
Beratungshilfegesetz (BerHG)<br />
Prozesskostenhilfe<br />
Wenn Sie die Kosten e<strong>in</strong>er Prozessführung<br />
nicht, nur zum Teil oder nur <strong>in</strong> Raten aufbr<strong>in</strong>gen<br />
können, können Sie Prozesskostenhilfe<br />
beantragen. Voraussetzung für deren Bewilligung<br />
ist, dass das Verfahren h<strong>in</strong>reichend<br />
Aussicht auf Erfolg hat. Der Antrag muss bei<br />
dem Gericht gestellt werden, vor dem der<br />
Prozess geführt wird. Mit dem Antrag müssen<br />
Sie e<strong>in</strong> Formblatt e<strong>in</strong>reichen, <strong>in</strong> dem Ihre<br />
Familienverhältnisse, der ausgeübte Beruf<br />
und die f<strong>in</strong>anziellen Verhältnisse dargelegt<br />
werden. Das Gericht muss zur Beurteilung<br />
der Erfolgsaussichten <strong>in</strong> der Regel dem<br />
Prozessgegner vorher Gelegenheit zur<br />
Stellungnahme geben.<br />
Je nachdem ob Prozesskostenhilfe <strong>in</strong> Raten,<br />
teilweise oder vollständig gewährt wurde,<br />
müssen Sie die Gerichtskosten und die<br />
Kosten Ihres Anwalts nur <strong>in</strong> Raten, nur zum<br />
Teil oder gar nicht bezahlen. Ist <strong>in</strong> dem<br />
Verfahren anwaltliche Vertretung nicht<br />
vorgeschrieben, werden die Kosten Ihres<br />
Anwalts nur übernommen, wenn die