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"Allein erziehen in Bayern".

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II. RAT UND HILFE IN KRISEN ODER NEUEN LEBENSSITUATIONEN<br />

24<br />

H. RECHTLICHE BERATUNG/RECHT-<br />

LICHE AUSEINANDERSETZUNGEN<br />

Rechtsantragstelle des Amtsgerichts<br />

Es ist <strong>in</strong> vielen Fällen angezeigt, e<strong>in</strong>e juristische<br />

Beratung <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen.<br />

Bisweilen lassen sich auch gerichtliche<br />

Ause<strong>in</strong>andersetzungen nicht umgehen.<br />

Dies ist mit Anwalts- und Gerichtskosten<br />

verbunden, für die im Regelfall e<strong>in</strong> Vorschuss<br />

zu entrichten ist. Die Höhe der Anwaltsund<br />

Gerichtskosten ist gesetzlich festgelegt<br />

und richtet sich nach dem Streitwert. Wer<br />

diese Kosten nach se<strong>in</strong>en persönlichen und<br />

wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbr<strong>in</strong>gen<br />

kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.<br />

Beratungshilfe<br />

Beratungshilfe beantragen Sie bei der Rechtsantragstelle<br />

Ihres Amtsgerichts. Dieses<br />

leistet die Beratungshilfe entweder selbst<br />

oder stellt e<strong>in</strong>en Berechtigungssche<strong>in</strong> für die<br />

Beratung bei e<strong>in</strong>em Rechtsanwalt aus. Mit<br />

dem Berechtigungssche<strong>in</strong> können Sie e<strong>in</strong>en<br />

Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen. Für die<br />

Beratung durch den Rechtsanwalt müssen Sie<br />

dann nur e<strong>in</strong>e Schutzgebühr von zehn Euro<br />

bezahlen, die der Rechtsanwalt bei besonders<br />

ger<strong>in</strong>gen E<strong>in</strong>kommen ermäßigen oder ganz<br />

erlassen kann.<br />

Beratungshilfegesetz (BerHG)<br />

Prozesskostenhilfe<br />

Wenn Sie die Kosten e<strong>in</strong>er Prozessführung<br />

nicht, nur zum Teil oder nur <strong>in</strong> Raten aufbr<strong>in</strong>gen<br />

können, können Sie Prozesskostenhilfe<br />

beantragen. Voraussetzung für deren Bewilligung<br />

ist, dass das Verfahren h<strong>in</strong>reichend<br />

Aussicht auf Erfolg hat. Der Antrag muss bei<br />

dem Gericht gestellt werden, vor dem der<br />

Prozess geführt wird. Mit dem Antrag müssen<br />

Sie e<strong>in</strong> Formblatt e<strong>in</strong>reichen, <strong>in</strong> dem Ihre<br />

Familienverhältnisse, der ausgeübte Beruf<br />

und die f<strong>in</strong>anziellen Verhältnisse dargelegt<br />

werden. Das Gericht muss zur Beurteilung<br />

der Erfolgsaussichten <strong>in</strong> der Regel dem<br />

Prozessgegner vorher Gelegenheit zur<br />

Stellungnahme geben.<br />

Je nachdem ob Prozesskostenhilfe <strong>in</strong> Raten,<br />

teilweise oder vollständig gewährt wurde,<br />

müssen Sie die Gerichtskosten und die<br />

Kosten Ihres Anwalts nur <strong>in</strong> Raten, nur zum<br />

Teil oder gar nicht bezahlen. Ist <strong>in</strong> dem<br />

Verfahren anwaltliche Vertretung nicht<br />

vorgeschrieben, werden die Kosten Ihres<br />

Anwalts nur übernommen, wenn die

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