"Allein erziehen in Bayern".
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IX. KINDERBETREUUNG<br />
130<br />
E. MITTAGSBETREUUNG<br />
Die Mittagsbetreuung wird <strong>in</strong>sbesondere<br />
an Grund- und Förderschulen angeboten<br />
und gewährleistet e<strong>in</strong>e verlässliche Betreuung<br />
der K<strong>in</strong>der im Anschluss an den<br />
Vormittagsunterricht bis etwa 14 Uhr.<br />
Die verlängerte Mittagsbetreuung bietet<br />
e<strong>in</strong>e Betreuung bis m<strong>in</strong>destens 15.30 Uhr<br />
und be<strong>in</strong>haltet zudem auch e<strong>in</strong>e verlässliche<br />
Hausaufgabenbetreuung.<br />
Die K<strong>in</strong>der erhalten <strong>in</strong> der Mittagsbetreuung<br />
und verlängerten Mittagsbetreuung Gelegenheit,<br />
sich zu entspannen, alle<strong>in</strong> oder mit<br />
anderen zu spielen, kreativ zu se<strong>in</strong> und<br />
soziales Verhalten zu üben. Das Anfertigen<br />
von Hausaufgaben ist auch bei der Mittagsbetreuung<br />
bis 14 Uhr auf freiwilliger Basis<br />
möglich, wenn geeignete Arbeitsplätze zur<br />
Verfügung stehen. In zahlreichen E<strong>in</strong>richtungen<br />
wird auch e<strong>in</strong> Mittagessen angeboten,<br />
oder die K<strong>in</strong>der br<strong>in</strong>gen sich ihr Essen mit.<br />
Für die Mittagsbetreuung werden Elternbeiträge<br />
erhoben. Unter bestimmten<br />
Voraussetzungen ist e<strong>in</strong>e Unterstützung<br />
durch die Jugendämter möglich.<br />
Weitere Informationen zur Mittagsbetreuung<br />
erhalten Sie im Rahmen der Schulanmeldung<br />
oder bei der Schulleitung.<br />
Schulen, K<strong>in</strong>dergärten, Freie<br />
Träger, Jugendamt bei der<br />
kreisfreien Stadt oder beim<br />
Landratsamt, Schulamt<br />
F. GANZTAGESANGEBOTE<br />
AN SCHULEN<br />
An zunehmend mehr Schulen können die<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler e<strong>in</strong> über den<br />
Vormittagsunterricht h<strong>in</strong>ausgehendes Angebot<br />
an offenen Ganztagesschulen nutzen<br />
oder gebundene Ganztagesklassen besuchen.<br />
Gebundene Ganztagesschulen werden e<strong>in</strong>gerichtet,<br />
wenn der spezifische Förderbedarf<br />
der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler nicht ohne auf<br />
den ganzen Tag verteilten Unterricht abgedeckt<br />
werden kann. Sie richten sich aber<br />
auch an Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit<br />
besonderer Begabung, die <strong>in</strong> diesem<br />
Rahmen ganz besonders gefördert werden<br />
können. Der Besuch e<strong>in</strong>er Ganztagesklasse<br />
ist dadurch gekennzeichnet, dass e<strong>in</strong> durchgehend<br />
strukturierter Aufenthalt <strong>in</strong> der<br />
Schule an m<strong>in</strong>destens vier Wochentagen<br />
von täglich m<strong>in</strong>destens sieben Zeitstunden<br />
für die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler verpflichtend<br />
ist und dass die vormittäglichen und<br />
nachmittäglichen Aktivitäten der Schüler <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em konzeptionellen Zusammenhang