"Allein erziehen in Bayern".
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J. ARBEITSLOSENGELD<br />
E<strong>in</strong> Anspruch auf Arbeitslosengeld wird grundsätzlich durch e<strong>in</strong>e vorherige<br />
sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit erworben. Voraussetzung<br />
dafür ist, dass Sie <strong>in</strong> den letzten zwei Jahren (gesetzliche Rahmenfrist)<br />
m<strong>in</strong>destens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.<br />
Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit jedoch unterbrechen, um e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d unter<br />
drei Jahren zu betreuen, so s<strong>in</strong>d Sie seit 1. Januar 2003 auch <strong>in</strong> dieser<br />
Zeit <strong>in</strong> der Arbeitslosenversicherung versichert, wobei die Beiträge vom<br />
Bund getragen werden. Voraussetzung ist allerd<strong>in</strong>gs, dass Sie unmittelbar<br />
vor der K<strong>in</strong>dererziehung versicherungspflichtig waren oder e<strong>in</strong>e laufende<br />
Entgeltersatzleistung von der Arbeitsagentur bezogen haben (<strong>in</strong> erster<br />
L<strong>in</strong>ie ist hiermit das Arbeitslosengeld geme<strong>in</strong>t). Durch die Erziehung<br />
e<strong>in</strong>es unter dreijährigen K<strong>in</strong>des können Sie somit e<strong>in</strong>en zuvor erworbenen<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten oder sogar e<strong>in</strong>en neuen Anspruch<br />
erwerben.<br />
Die Bemessung des Arbeitslosengeldes orientiert sich an dem vor der<br />
Arbeitslosigkeit erzielten Arbeitslohn. Das Arbeitslosengeld beträgt für<br />
Arbeitslose mit m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d 67 Prozent des letzten (pauschalierten)<br />
Nettogehalts; <strong>in</strong> bestimmten Fällen kann daneben zusätzlich<br />
Elterngeld oder Landeserziehungsgeld gewährt werden. Die Dauer des<br />
Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt von Ihrem Lebensalter und den<br />
zurückgelegten Versicherungszeiten <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren, also <strong>in</strong> der<br />
um drei Jahre verlängerten Rahmenfrist, ab. Die Dauer reicht derzeit von<br />
sechs Monaten (nach e<strong>in</strong>em m<strong>in</strong>destens zwölfmonatigen versicherungspflichtigen<br />
Beschäftigungsverhältnis) bis zu 24 Monaten (nach m<strong>in</strong>destens<br />
48-monatigem versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis und<br />
Vollendung des 58. Lebensjahres).<br />
Bed<strong>in</strong>gung für den Bezug des Arbeitslosengeldes ist, dass Sie bei der<br />
Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet s<strong>in</strong>d. Die Arbeitslosmeldung muss<br />
persönlich erfolgen. Es reicht auch zunächst e<strong>in</strong>e telefonische Meldung