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"Allein erziehen in Bayern".

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J. ARBEITSLOSENGELD<br />

E<strong>in</strong> Anspruch auf Arbeitslosengeld wird grundsätzlich durch e<strong>in</strong>e vorherige<br />

sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit erworben. Voraussetzung<br />

dafür ist, dass Sie <strong>in</strong> den letzten zwei Jahren (gesetzliche Rahmenfrist)<br />

m<strong>in</strong>destens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.<br />

Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit jedoch unterbrechen, um e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d unter<br />

drei Jahren zu betreuen, so s<strong>in</strong>d Sie seit 1. Januar 2003 auch <strong>in</strong> dieser<br />

Zeit <strong>in</strong> der Arbeitslosenversicherung versichert, wobei die Beiträge vom<br />

Bund getragen werden. Voraussetzung ist allerd<strong>in</strong>gs, dass Sie unmittelbar<br />

vor der K<strong>in</strong>dererziehung versicherungspflichtig waren oder e<strong>in</strong>e laufende<br />

Entgeltersatzleistung von der Arbeitsagentur bezogen haben (<strong>in</strong> erster<br />

L<strong>in</strong>ie ist hiermit das Arbeitslosengeld geme<strong>in</strong>t). Durch die Erziehung<br />

e<strong>in</strong>es unter dreijährigen K<strong>in</strong>des können Sie somit e<strong>in</strong>en zuvor erworbenen<br />

Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten oder sogar e<strong>in</strong>en neuen Anspruch<br />

erwerben.<br />

Die Bemessung des Arbeitslosengeldes orientiert sich an dem vor der<br />

Arbeitslosigkeit erzielten Arbeitslohn. Das Arbeitslosengeld beträgt für<br />

Arbeitslose mit m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d 67 Prozent des letzten (pauschalierten)<br />

Nettogehalts; <strong>in</strong> bestimmten Fällen kann daneben zusätzlich<br />

Elterngeld oder Landeserziehungsgeld gewährt werden. Die Dauer des<br />

Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt von Ihrem Lebensalter und den<br />

zurückgelegten Versicherungszeiten <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren, also <strong>in</strong> der<br />

um drei Jahre verlängerten Rahmenfrist, ab. Die Dauer reicht derzeit von<br />

sechs Monaten (nach e<strong>in</strong>em m<strong>in</strong>destens zwölfmonatigen versicherungspflichtigen<br />

Beschäftigungsverhältnis) bis zu 24 Monaten (nach m<strong>in</strong>destens<br />

48-monatigem versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis und<br />

Vollendung des 58. Lebensjahres).<br />

Bed<strong>in</strong>gung für den Bezug des Arbeitslosengeldes ist, dass Sie bei der<br />

Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet s<strong>in</strong>d. Die Arbeitslosmeldung muss<br />

persönlich erfolgen. Es reicht auch zunächst e<strong>in</strong>e telefonische Meldung

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