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"Allein erziehen in Bayern".

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Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld<br />

bezogen haben oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Arbeitsbeschaffungsmaßnahme<br />

tätig waren. Außerdem müssen Sie bei Aufnahme der Tätigkeit noch<br />

e<strong>in</strong>en Rechts-anspruch auf Arbeitslosengeld von m<strong>in</strong>destens 90 Tagen<br />

haben. Ferner muss dem Antrag die Stellungnahme e<strong>in</strong>er fachkundigen<br />

Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung beigefügt werden, und<br />

Sie müssen Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen<br />

Tätigkeit darlegen.<br />

Der Gründungszuschuss wird für die Dauer von neun Monaten <strong>in</strong> Höhe<br />

des Betrages gewährt, den Sie zuletzt als Arbeitslosengeld bezogen<br />

haben, zuzüglich monatlich 300 Euro. Der Zuschuss kann für weitere<br />

sechs Monate gewährt werden, wenn die Geschäftstätigkeit anhand<br />

geeigneter Unterlagen dargelegt wird. Der Gründungszuschuss hat zum<br />

1. August 2006 die bis dah<strong>in</strong> möglichen Förderungen der Agentur für<br />

Arbeit bei Aufnahme e<strong>in</strong>er selbstständigen Tätigkeit <strong>in</strong> der Form der<br />

Ich-AG und den Erhalt des Überbrückungsgeldes ersetzt.<br />

Agentur für Arbeit<br />

§§ 57, 58 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)<br />

www.<br />

www.startup-<strong>in</strong>-bayern.de, www.gruender<strong>in</strong>nenagentur.de,<br />

www.stmas.bayern.de/frauen/erwerbsleben/beratung.htm

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