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"Allein erziehen in Bayern".

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E<strong>in</strong>gliederungsvere<strong>in</strong>barung<br />

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beantragen, ist der zuständige SGB-II-Träger<br />

gesetzlich dazu angehalten, mit Ihnen e<strong>in</strong>e so genannte E<strong>in</strong>gliederungsvere<strong>in</strong>barung<br />

abzuschließen. In dieser Vere<strong>in</strong>barung wird festgelegt,<br />

_ WELCHE LEISTUNGEN SIE ZUR EINGLIEDERUNG IN ARBEIT<br />

ERHALTEN,<br />

_ WELCHE BEMÜHUNGEN SIE ZUR EINGLIEDERUNG IN ARBEIT<br />

UNTERNEHMEN MÜSSEN UND WIE SIE DIESE NACHZUWEISEN<br />

HABEN UND<br />

_ WELCHE LEISTUNGEN DRITTER, INSBESONDERE ANDERER<br />

SOZIALLEISTUNGSTRÄGER, SIE ZU BEANTRAGEN HABEN.<br />

Weigern Sie sich ohne wichtigen Grund, e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gliederungsvere<strong>in</strong>barung<br />

abzuschließen oder die dar<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>barten Pflichten zu erfüllen, wird das<br />

Arbeitslosengeld II gekürzt und fällt bei wiederholten Pflichtverletzungen<br />

ganz weg.<br />

E<strong>in</strong>stiegsgeld<br />

Zur Überw<strong>in</strong>dung der Hilfebedürftigkeit kann bei Aufnahme e<strong>in</strong>er sozialversicherungspflichtigen<br />

oder selbstständigen Erwerbstätigkeit e<strong>in</strong><br />

zeitlich befristeter Arbeitnehmerzuschuss (E<strong>in</strong>stiegsgeld) erbracht werden,<br />

wenn dies zur E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> den allgeme<strong>in</strong>en Arbeitsmarkt erforderlich<br />

ist. Das E<strong>in</strong>stiegsgeld wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II für höchstens<br />

24 Monate erbracht.<br />

Agentur für Arbeit, Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften, Optionskommunen<br />

und kreisfreie Städte bzw. Landratsämter<br />

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

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