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"Allein erziehen in Bayern".

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Familie <strong>in</strong> Not<br />

Leistungen gewährt die Landesstiftung<br />

auch für k<strong>in</strong>derreiche Familien<br />

und alle<strong>in</strong> <strong>erziehen</strong>de Mütter<br />

und Väter, die unverschuldet <strong>in</strong><br />

f<strong>in</strong>anzielle Notlagen geraten s<strong>in</strong>d<br />

(z. B. Krankheit, Tod, Unfall,<br />

unverschuldete Arbeitslosigkeit).<br />

Wenn alle gesetzlichen Leistungen<br />

(z. B. Sozialhilfe) ausgeschöpft s<strong>in</strong>d<br />

bzw. nicht ausreichen, versucht die<br />

Landesstiftung, durch f<strong>in</strong>anzielle<br />

Zuwendungen e<strong>in</strong>en Ausweg aus<br />

der bestehenden Notlage zu ermöglichen<br />

und e<strong>in</strong>e Basis für die Zukunft<br />

zu schaffen. Art und Umfang<br />

der Hilfen orientieren sich an den<br />

Bedürfnissen des E<strong>in</strong>zelfalls.<br />

Antragsformulare können Sie direkt bei der Landesstiftung „Hilfe für<br />

Mutter und K<strong>in</strong>d“ beziehen und dorth<strong>in</strong> wieder ausgefüllt zurücksenden.<br />

Landesstiftung „Hilfe für Mutter und K<strong>in</strong>d“,<br />

Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth<br />

Vergabegrundsätze der Landesstiftung<br />

„Hilfe für Mutter und K<strong>in</strong>d“

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