"Allein erziehen in Bayern".
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Familie <strong>in</strong> Not<br />
Leistungen gewährt die Landesstiftung<br />
auch für k<strong>in</strong>derreiche Familien<br />
und alle<strong>in</strong> <strong>erziehen</strong>de Mütter<br />
und Väter, die unverschuldet <strong>in</strong><br />
f<strong>in</strong>anzielle Notlagen geraten s<strong>in</strong>d<br />
(z. B. Krankheit, Tod, Unfall,<br />
unverschuldete Arbeitslosigkeit).<br />
Wenn alle gesetzlichen Leistungen<br />
(z. B. Sozialhilfe) ausgeschöpft s<strong>in</strong>d<br />
bzw. nicht ausreichen, versucht die<br />
Landesstiftung, durch f<strong>in</strong>anzielle<br />
Zuwendungen e<strong>in</strong>en Ausweg aus<br />
der bestehenden Notlage zu ermöglichen<br />
und e<strong>in</strong>e Basis für die Zukunft<br />
zu schaffen. Art und Umfang<br />
der Hilfen orientieren sich an den<br />
Bedürfnissen des E<strong>in</strong>zelfalls.<br />
Antragsformulare können Sie direkt bei der Landesstiftung „Hilfe für<br />
Mutter und K<strong>in</strong>d“ beziehen und dorth<strong>in</strong> wieder ausgefüllt zurücksenden.<br />
Landesstiftung „Hilfe für Mutter und K<strong>in</strong>d“,<br />
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth<br />
Vergabegrundsätze der Landesstiftung<br />
„Hilfe für Mutter und K<strong>in</strong>d“