12.11.2013 Aufrufe

"Allein erziehen in Bayern".

"Allein erziehen in Bayern".

"Allein erziehen in Bayern".

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

IX. KINDERBETREUUNG<br />

134<br />

Bei schwerer Erkrankung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des, das<br />

das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

hat, kann alle<strong>in</strong> <strong>erziehen</strong>den Beamt<strong>in</strong>nen<br />

oder Beamten bis zu vier Arbeitstage im<br />

Kalenderjahr bezahlte Dienstbefreiung gewährt<br />

werden. Darüber h<strong>in</strong>aus besteht für<br />

Beamt<strong>in</strong>nen und Beamte, deren Dienstbezüge<br />

die Versicherungspflichtgrenze <strong>in</strong><br />

der gesetzlichen Krankenversicherung nicht<br />

überschreiten (2008: 4.012,50 Euro pro<br />

Monat oder 48.150 Euro pro Jahr),<br />

die Möglichkeit der Dienstbefreiung entsprechend<br />

der Regelungen für gesetzlich<br />

Versicherte.<br />

Dienststelle<br />

Krankenkasse, Jugendamt/<br />

Sozialamt bei der kreisfreien Stadt<br />

oder beim Landratsamt, Krankenkasse<br />

§ 20 Achtes Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB VIII), § 38 Fünftes Buch<br />

Sozialgesetzbuch (SGB V),<br />

§ 10 Zweites Gesetz über<br />

die Krankenversicherung<br />

der Landwirte (KVLG 1989),<br />

§ 48 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB XII), § 199 Reichsversicherungsordnung<br />

(RVO),<br />

§ 27 Gesetz über die Krankenversicherung<br />

der Landwirte (KVLG)<br />

§ 16 Abs. 1 und 3 der Verordnung<br />

über den Urlaub der bayerischen<br />

Beamten und Richter (UrlV)<br />

Ausfall des alle<strong>in</strong> <strong>erziehen</strong>den Elternteils<br />

Wenn Sie selbst krank werden oder <strong>in</strong>s<br />

Krankenhaus oder zur Kur müssen und sich<br />

deshalb nicht mehr um Ihr K<strong>in</strong>d kümmern<br />

können, haben Sie als Mitglied e<strong>in</strong>er gesetzlichen<br />

Krankenkasse unter Umständen<br />

Anspruch auf e<strong>in</strong>e Haushaltshilfe. In besonderen<br />

Notsituationen ist zudem das<br />

Jugendamt verpflichtet, beim Ausfall des<br />

alle<strong>in</strong> <strong>erziehen</strong>den Elternteils e<strong>in</strong>e Person<br />

zu vermitteln, die das K<strong>in</strong>d im elterlichen<br />

Haushalt versorgt und betreut.<br />

Stundenweise Betreuungsmöglichkeiten<br />

Kurzfristige stundenweise Betreuungsmöglichkeiten<br />

(für Arztbesuche oder Ähnliches)<br />

bieten Mütterzentren, Babyparks, Babysitterservices<br />

etc. an. Erkundigen Sie sich bei<br />

entsprechenden E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> Ihrer Nähe.<br />

Sicherlich wohnen aber auch andere Mütter<br />

und Väter <strong>in</strong> Ihrer Nähe, zu denen Sie<br />

Kontakt haben. Vere<strong>in</strong>baren Sie doch<br />

e<strong>in</strong>fach, sich wechselseitig bei Bedarf um<br />

die K<strong>in</strong>der zu kümmern. Jeder braucht h<strong>in</strong><br />

und wieder e<strong>in</strong>e zuverlässige Betreuungsperson<br />

und ist froh, wenn jemand <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

näheren Umgebung dies übernimmt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!