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"Allein erziehen in Bayern".

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S<strong>in</strong>d Sie z. B. wegen der Betreuung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des unter 16 Jahren oder<br />

e<strong>in</strong>er pflegebedürftigen Person künftig nur noch bereit, e<strong>in</strong>e Teilzeitbeschäftigung<br />

aufzunehmen, können Sie als Betreuungsperson Ihre<br />

Verfügbarkeit h<strong>in</strong>sichtlich Lage, Dauer und Verteilung der Arbeitszeit<br />

e<strong>in</strong>schränken. Dabei müssen Sie aber die üblichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

des für Sie <strong>in</strong>frage kommenden Arbeitsmarktes erfüllen, d. h., auf die<br />

Suche nach e<strong>in</strong>er Teilzeittätigkeit dürfen Sie sich wegen der Betreuung<br />

nur beschränken, wenn es für die Tätigkeit e<strong>in</strong>en Teilzeitarbeitsmarkt<br />

gibt. Außerdem müssen Sie e<strong>in</strong>e Teilzeittätigkeit von m<strong>in</strong>destens<br />

15 Wochenstunden suchen. Als weitere Bed<strong>in</strong>gung für die Leistung<br />

gilt, dass es Ihnen möglich se<strong>in</strong> muss, e<strong>in</strong>e Beschäftigung auch unverzüglich<br />

aufzunehmen. Bestehen aufgrund Ihrer Betreuungspflichten als<br />

Eltern hieran ernstliche Zweifel, so kann die Agentur für Arbeit e<strong>in</strong>en<br />

Nachweis verlangen, dass die K<strong>in</strong>derbetreuung im Fall e<strong>in</strong>er Arbeitsaufnahme<br />

sichergestellt ist (Bestätigung durch e<strong>in</strong>e öffentliche E<strong>in</strong>richtung<br />

oder private Betreuungspersonen).<br />

Beschränken Sie sich auf die Suche nach e<strong>in</strong>em Teilzeitarbeitsplatz,<br />

erhalten Sie auch nur noch Arbeitslosengeld auf der Basis der gewünschten<br />

(künftigen) Teilzeit. Allerd<strong>in</strong>gs können Sie sich auf die Suche nach<br />

e<strong>in</strong>er Teilzeittätigkeit ohne Nachteil für Ihren Arbeitslosengeldanspruch<br />

beschränken, wenn Sie die Anwartschaft durch e<strong>in</strong>e Teilzeitbeschäftigung<br />

erworben haben und wenn das Arbeitslosengeld nach der Teilzeitbeschäftigung<br />

bemessen wird.<br />

Agentur für Arbeit<br />

§§ 16, 20, 26 II a, 37 b, 117 ff., 124, 129 ff. Drittes Buch<br />

Sozialgesetzbuch (SGB III)

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