12.11.2013 Aufrufe

"Allein erziehen in Bayern".

"Allein erziehen in Bayern".

"Allein erziehen in Bayern".

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

III. RECHTLICHE SITUATION DER EINELTERNFAMILIE<br />

50<br />

Soweit die Ehewohnung von beiden Ehepartnern<br />

gemietet ist und e<strong>in</strong> Ehepartner<br />

ausgezogen ist, ist es s<strong>in</strong>nvoll, möglichst<br />

bald den Mietvertrag e<strong>in</strong>vernehmlich<br />

zu ändern. Das heißt, wer <strong>in</strong> der Wohnung<br />

verbleibt, sollte dann das Mietverhältnis<br />

alle<strong>in</strong>e fortsetzen. Auch wenn Sie selbst<br />

die Wohnung endgültig verlassen, sollten<br />

Sie darauf achten, möglichst bald aus dem<br />

Mietvertrag herauszukommen, da Sie sonst<br />

weiterh<strong>in</strong> für Miete, Reparaturen u. Ä. haften.<br />

Nach der Scheidung kann das Gericht bei<br />

e<strong>in</strong>er Mietwohnung das Mietverhältnis nach<br />

billigem Ermessen umgestalten. Es kann<br />

zum Beispiel bestimmen, dass e<strong>in</strong> mit<br />

beiden Ehegatten bestehender Mietvertrag<br />

nur mit e<strong>in</strong>em Partner fortgesetzt wird oder,<br />

wenn nur e<strong>in</strong> Ehegatte Mieter ist, anstelle<br />

des e<strong>in</strong>en Ehegatten der andere alle<strong>in</strong>iger<br />

Mieter wird; dabei ist auf die Interessen des<br />

Vermieters Rücksicht zu nehmen.<br />

E<strong>in</strong>e Eigentumswohnung wird nach der<br />

Scheidung grundsätzlich dem Ehepartner<br />

zugewiesen, dem sie gehört. Dem anderen<br />

Ehegatten kann sie nur dann zugewiesen<br />

werden, wenn die Zuweisung notwendig ist,<br />

um e<strong>in</strong>e unbillige Härte zu vermeiden. E<strong>in</strong>e<br />

solche unbillige Härte ist z. B. anzunehmen,<br />

wenn der andere Ehegatte für sich und die<br />

von ihm betreuten K<strong>in</strong>der ke<strong>in</strong>e geeignete –<br />

für ihn f<strong>in</strong>anziell erschw<strong>in</strong>gbare – Ersatzwohnung<br />

f<strong>in</strong>den kann.<br />

S<strong>in</strong>d beide Ehegatten Miteigentümer, entscheidet<br />

das Gericht nach billigem Ermessen.<br />

Wird die Wohnung e<strong>in</strong>em der Ehegatten<br />

zur alle<strong>in</strong>igen Nutzung zugewiesen, kann<br />

das Familiengericht e<strong>in</strong> entsprechendes<br />

Miet- oder Nutzungsverhältnis begründen.<br />

Rechtsanwält<strong>in</strong>/Rechtsanwalt,<br />

Familiengericht beim Amtsgericht<br />

§ 1361 b Bürgerliches Gesetzbuch<br />

(BGB), Verordnung über die Behandlung<br />

der Ehewohnung und<br />

des Hausrats (HausratsVO)<br />

Behalt der Wohnung bei Beendigung e<strong>in</strong>er<br />

eheähnlichen Geme<strong>in</strong>schaft<br />

Haben beide Partner e<strong>in</strong>er eheähnlichen<br />

Geme<strong>in</strong>schaft den Mietvertrag geschlossen,<br />

haben sie beide e<strong>in</strong> Recht zur Nutzung der<br />

Wohnung. Wer auszieht, haftet dem<br />

Vermieter weiter für die Miete. Kündigen<br />

können die (Ex-)Partner nur geme<strong>in</strong>sam.<br />

Hat nur e<strong>in</strong>er der Partner den Mietvertrag<br />

geschlossen, kann er dem anderen die Tür<br />

weisen und den Auszug nötigenfalls<br />

gerichtlich erzw<strong>in</strong>gen. Er darf dem anderen<br />

jedoch nicht e<strong>in</strong>fach se<strong>in</strong>e Habe vor die Tür<br />

stellen und das Schloss austauschen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!