Magazin 198611
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3_ Katastrophanschutz<br />
Die Folgerungen, die in der Bundesrepublik<br />
Deutschland aus dem Reaktorunfall gezogen<br />
werden müssen, betreffen nicht nur<br />
den Schutz vor Radioaktivität, sondern die<br />
Katastrophenvorsorge insgesamt - auch<br />
gegenüber anderen Gefahrenquellen (z. B.<br />
Chemiekatastrophen, Unfälle beim Transport<br />
gefährlicher Güter, Seuchen, Erdbeben,<br />
Waldbrände).<br />
Hierzu haben sowohl der Deutsche Städtetag<br />
wie auch die Katastrophenschutzorganisationen<br />
Thesen vorgelegt. Der BMI hat<br />
diese Anregungen aufgegriffen und in den<br />
letzten Wochen mit diesen Stellen sowie<br />
mit den Ländern eine Vielzahl von Gesprächen<br />
über den Aufbau eines gemeinsamen<br />
Krisenmanagements geführt. Dies geschah<br />
in dem Bestreben, die vorgesehenen Maßnahmen<br />
nicht als "Insellösungen" für den<br />
Strahlenschutz, sondern so anzulegen, daB<br />
sie aus Gründen der Effektivität wie der Mittelersparnis<br />
in ein Gesamtsystem des Katastrophenschutzes<br />
und der Katastrophenvorsorge<br />
(= unterhalb der KatastrophenschweIle)<br />
passen. Die vorhandenen und<br />
bewährten Instrumente und Strukturen sollen<br />
genutzt werden. Der Abstimung zwischen<br />
Bundesregierung und Verbänden '<br />
diente auch das Gespräch, das mit den<br />
Präsidenten der im Katastrophenschutz<br />
mitwirkenden Organisationen sowie der<br />
Bundesärztekammer geführt wurde. Daraus<br />
ergab sich die (vom BMI inzwischen realisierte)<br />
Anregung, eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe<br />
"Folgerungen aus dem Reaktorunglück<br />
in Tschernobyl" einzusetzen, die<br />
am 2BJ29. Juli 1986 ihre Arbeit aufgenommen<br />
hat.<br />
Der BT-lnnenausschuB erwartet einen Bericht<br />
über die Folgerungen aus dem Reaktorunfall<br />
von Tschernobyl für den Katastrophenschutz.<br />
b) eine gesetzliche Vorabfestlegung von<br />
verbindlichen Unfalldosisgrenzwerten.<br />
11. tntegrtertes MeBdatengesetz<br />
zur Oberwachung der<br />
Umwettradloakllvltät<br />
Die Bundesrepublik Deutschland sollte ein<br />
flächendeckendes MeBnetz auch für den<br />
Vorsorgelall haben. Bei einer bestehenden<br />
Bundesbehörde sollte eine Datenzentrale<br />
des Bundes eingerichtet werden, in der die<br />
MeBwerte aus den MeBnetzen des Bundes<br />
und der Länder ertaBt, dokumentiert und<br />
bewertet werden.<br />
Der Bundesumweltminister wird beauftragt,<br />
im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts<br />
(BMI, BMV, BML, BMJFFG, BMF) eine<br />
umfassende Neukonzeption und Vorschläge<br />
vorzulegen<br />
- über den Ausbau eines flächendeckenden<br />
MeBnetzes des Bundes für die Frühwarnung<br />
sowie nachfolgende kontinuierliche<br />
Übersichtsmessungen, bestehend<br />
aus den MeBnetzen<br />
- des Warndienstes des BZS,<br />
- des Deutschen Wetterdienstes,<br />
- der Bundesanstalt für Gewässerkunde<br />
und<br />
- des Deutschen Hydrographischen Instituts,<br />
- über die Einbeziehung der Meßnetze der<br />
Länder in das Gesamtsystem,<br />
- über die Einrichtung einer Datenzentrale<br />
bei einer Bundesbehörde.<br />
111. Elnrtchtung einer<br />
Zentralen Koordlnlerungsstelle<br />
Es sollte eine ständige interministerielle<br />
Koordinierungsstelle geschaffen werden,<br />
die in Abstimmung mit den Ländern Entscheidungen<br />
und MaBnahmen bei Unfällen<br />
mit überregionalen Auswirkungen vorbereitet.<br />
BMI und BMU werden beauftragt, zusammen<br />
mit den betroffenen Ressorts<br />
hierzu einen Vorschlag zu machen.<br />
IV. Forschungsbederf<br />
Im Gesundheitswesen<br />
und bet der Lebensmlltel-Vorsorge<br />
Die betroffenen Ressorts werden gebelen,<br />
den Forschungsbedart zu Fragen der Gesundheit<br />
der Bevölkerung aufgrund der<br />
Strahlenexposition nach Kernkraftwerksunfällen<br />
zu überprüfen und mit hoher Priorität<br />
in ihren Forschungsprogrammen zu berücksichtigen.<br />
V, Verbesserung der EG-Koordlnlerung<br />
Die betroffenen Ressorts werden gebeten,<br />
die Vorschläge der EG-Kommission (Rahmenmitteilung<br />
an den Rat vom 12. Juni<br />
1986) zu prüfen und für eine weitgehende<br />
Harmonisierung von Grenzwerten einheitliche<br />
Werte in der EG und 'möglichst auch<br />
mit ihren wiChtigsten Handelspartnern anzustreben<br />
und diskriminierende HandeIsbeschränkungen<br />
zu vermeiden.<br />
VI, Regenerative Energten<br />
und rationelle Energteverwendung<br />
BMFT und BMWi werden gebeten, zusammen<br />
mit BMF und den übrigen betroffenen<br />
Ressorts zu prüfen und darzustellen, ob<br />
und ggf. wie über die bereits ertolgte MitteIerhöhung<br />
hinaus Forschung, Entwicklung<br />
und Markteinführung regenerativer Energien<br />
und MaBnahmen zur rationellen Energieverwendung<br />
verstärkt gefördert werden<br />
können.<br />
B. BeachluBvorschllge<br />
I. Gesetz zur Oberwachung<br />
der Radioaktivität In der Umwelt<br />
1. Der Bundesumweltminister wird beauftragt,<br />
den Entwurt eines Bundesgesetzes<br />
zur Überwachung der Radioaktivität<br />
in der Umwelt auszuarbeiten, das bundeseinheitliche<br />
Regelungen für Erhebung,<br />
Auswertung und Übermittlung von<br />
MeBdaten enthalten soll.<br />
2. Im Rahmen dieses Gesetzes sollen die<br />
Voraussetzungen geschaffen werden für<br />
die bundeseinheitliche Festsetzung von<br />
Lebensmittel- und sonstigen Grenzwerten<br />
für den Vorsorgefall. Dabei kommen<br />
in Betracht:<br />
a) eine gesetzliche Vertahrensregelung<br />
zur Ad-hoc-Festlegung von verbindlichen<br />
Kontaminationswerten,<br />
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